LBEG spricht Niedersächsisches Landrecht

Vor einigen Wochen berichteten wir über die Kooperation der kanadischen Aufsuchungsfirma Vermilion mit Exxon bzw. Tochterunternehmen wie BEB (Exxon + Shell) und MEEG (100% Exxon). Vermilion übernimmt in deren Aufsuchungsfeldern die Tätigkeit, für die eigentlich Exxon die Erlaubnis erhalten hatte. Nun macht Vermilion die Alltagsarbeit für sie. Aber Vermilion wird auch selbständig tätig. Im Dreieck zwischen Munster, Eschede und Fassberg (Lüneburger Heide Süd) und angrenzend an das DEA-Aufsuchungsfeld Celle hat Vermilion jetzt die Erlaubnis zhur Aufsuchung erhalten. Das Bergamt hat das nicht nur lapidar mitgeteilt – es hat auch ausführlich beschrieben, wie der Genehmigungsverlauf aussieht und warum das alles mit garantiert rechten Dingen zugeht, ja, warum überhaupt nichts gegen diese Erlaubnis zu machen ist, das Bergamt ist da verpflichtet, es kann gar nicht anders als erlauben. Solche Eltern wünscht man sich.

Wenn man sich das Feld genauer anschaut, kommen allerdings doch Zweifel. Das Feld ist belegt mit Wasserschutzgebieten, Naturschutzgebieten und Landschaftsschutz. Woanders hat schon ein Flächenanteil von gut sechzig Prozent, der auf diese Weise von öffentlichen Interessen belegt ist, zur Ablehnung von Aufsuchungsanträgen geführt. Nicht so in Niedersachsen. Festzuhalten bleibt: das ist nicht überall so. Das ist niedersächsisches Landrecht, sturmfest und erdverwachsen. Interessant wäre es, von den zur Stellungnahme aufgeforderten Gemeinden (v.a. Hermannsburg, Eschede und Fassberg) sowie dem Landkreis Celle (Heidekreis und Kreis Uelzen sind nur ganz am Rand betroffen) zu erfahren, welche Interessen sie geltend gemacht haben. Das LBEG behauptet: Keiner hatte was Bedeutsames einzuwenden. Dem könnten die Kommunen widersprechen – aber werden sie es tun? Nur zur Erinnerung: Der Landkreis Harburg hatte für das Feld Oldendorf nahezu hundertprozentiges öffentliches Interesse nachgewiesen. Das LBEG hatte daraufhin die Erlaubnis an das Phantom Blue Mountain Exploration trotzdem erteilt. Vorname: Niedersächsisches Landrecht halt. Sie nennen es hier Bergrecht, aber das ist nur der Nachname. Apropos Name: Vermilion schreibt sich lt. deren eigener Homepage nur mit einem „l“,  das LBEG bestgeht auf zwei: „Vermillion“. Das ist die Neue Niedersächsische Rechtschreibung. Die Million wird hier noch immer mit zwei „l“ geschrieben!

Vermilion sucht derweil nach Erdgas (wie sie auf ihrer Homepage angeben). In den über Posidonienschiefer liegenden Feldern Lüneburg und Oldendorf sucht die Firma Kimmeridge eher Erdöl (sagt sie). Es wird kein unkonventionelles Fracking geben, sagt Vermilion (also kein aufwändiges Aufbrechen von Schiefergestein). Es wird nur in Sandstein gefrackt, wenn es nötig wird. Von der Notwendigkeit darf man ausgehen. Vermilion schreibt: Wir arbeiten gern in einer Situation, in der Nachhaltigkeit gewährleistet wird und der rechtliche und technische Rahmen sicher und zuverlässig ist. Daher sind sie nach Deutschland gekommen. Ist das nicht schön?

http://www.vermilionenergy.com/operations/germany/ingerman/fragenundantworten.cfm

http://www.lbeg.niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/titel-139247.html

(Ingo Engelmann)

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