Die Quecksilberfunde in Rotenburg haben für Wirbel gesorgt. Die Aufregung hat sich sogar dem Landesbergamt bemerkbar gemacht. Auf der Homepage hat das LBEG zusammengefasst, was in den letzten Jahren bei Untersuchungen nach Quecksilber rausgekommen ist. Die Untersuchungen hat die Wirtschaft selbst durchgeführt. Hintergrund waren nicht recht aufgeklärte Quecksilber-Funde bei einem Bohrplatz im Heidekreis. Die Untersuchungsergebnisse haben wir Bürger bisher nicht zu Gesicht bekommen – es steht kein Veröffentlichungsdatum auf der Homepage, wir vermuten: diese Seite steht da seit wenigen Tagen. Das LBEG wird nervös.Es stellt nun lapidar fest:
Es konnte eine generelle Deposition von Quecksilber in der Umgebung der Bohrplätze nachgewiesen werden. Bei keiner der Bohrungen ist ein Maßnahmeschwellenwert überschritten worden. Von daher hat das LBEG keinen Anlass zu weiteren Untersuchungen zu gesehen, da gem. BBodSchV keine schädliche Bodenverunreinigung vorliegt.(1)
Nach Aussage der Behörde hätten die Untersuchungen also nichts Bedeutsames ergeben, es seien keine Maßnahmen erforderlich gewesen. Die abgedruckte Statistik zeigt: an fünf von sieben Bohrplätzen war der Vorsorgewert Sand für das Schwermetall Quecksilber überschritten.
Was ist ein Vorsorgewert?
Nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) sind Vorsorgewerte „Bodenwerte, bei deren Überschreiten unter Berücksichtigung von geogenen und großflächig siedlungsbedingten Schadstoffgehalten in der Regel davon auszugehen ist, dass die Besorgnis [des Enstehens] einer schädlichen Bodenveränderung besteht “ (2).
Der Begriff „Besorgnis“ ist rechtlich nicht unerheblich, weil er darauf verweist, dass im Sinne des grundgesetzlich festgeschriebenen Vorsorge-Prinzips gehandelt werden muss.
Das Vorsorge-Orinzip steht im Übrigen auch im ersten Artikel des Bundesberggesetzes:
§ 1 Zweck des Gesetzes
Zweck dieses Gesetzes ist es…3. die Vorsorge gegen Gefahren, die sich aus bergbaulicher Tätigkeit für Leben, Gesundheit und Sachgüter Dritter ergeben, zu verstärken und den Ausgleich unvermeidbarer Schäden zu verbessern.“ Nur fehlen im weiteren Text des Gesetzes leider die entsprechenden Ausführungsregeln und Instrumente für Vorsorgehandlungen fast vollständig. Diese Handlungen könnten sein: Überwachung, Benachrichtigung der Öffentlichkeit, Beratung der Ursachen o.ä. Das LBEG findet: am besten, man schweigt still und hofft, dass keiner was merkt.
Die Bürgeribnitiative Umweltschutz Uelzen hat in einer Presseerklärung mitgeteilt:
1. Die zusammenfassende Darstellung der Ergebnisse ist aus wissenschaftlicher Sicht grundsätzlich falsch. Das ist selbst für Laien erkennbar. Der Quecksilber-Gehalt in den Böden ist anders als das LBEG darstellt, nicht nur in Munster Nord Z1 überschritten, sondern auch bei den drei weiteren Erdgas-Förderplätzen Hemsbünde Z3, Dreilingen Z1 und Rehden 24 (siehe 2. Tabelle des LBEG, Presseinfo des LBEG vom 10 Juni 18 Uhr
http://www.lbeg.niedersachsen.de/bergbau/bergaufsicht/Messergebnisse-125227.html).
2. Bei den Daten zum Erdgas-Förderplatz Dreilingen Z1 verschweigt das LBEG, das die Gasförderung auf Dreilingen Z1 von der Firma Wintershall im Mai 2009 beendet wurde. Die Probenahme erfolgte allerdings erst drei Jahre später. Das giftige Schwermetall Quecksilber ist sehr mobil und dringt auch in tiefere Bodenschichten zu den höchsten Stau- und Grundwasserschichten vor.
3. Auf dem Erdgas-Förderplatz Munster Nord Z3, von Exxon Mobil betrieben, wird ebenfalls kein Gas mehr gefördert.
4. Die vom LBEG dargestellten Daten sind einer Bergaufsicht nicht würdig. Wir fordern das LBEG zur Herausgabe aller Untersuchungen und Gutachten auf.
5. Wir fordern eine vollständige Aufklärung aller Belastungen nicht nur durch Quecksilber, sondern auch durch weitere giftige Schwermetalle wie etwa Blei und Litium, welche bei der Gas- und Ölförderung in Luft, Boden und Wasser gelangen.
Und abschließend noch ein Hinweis: es wurde Anzeige erstattet gegen Exxon, wegen Bodenverunreinigung und Gesundheitsgefährdung. Die Staatsanwaltschaft wermittelt.
Quelle:
(1) http://www.lbeg.niedersachsen.de/bergbau/bergaufsicht/Messergebnisse-125227.html (Seite mittlerweile aktualisiert)
(2) http://www.lanuv.nrw.de/boden/pdf/Vorsorgewerte.pdf