BBU zu Koalitionsverhandlungen über Fracking: Etikettenschwindel

Geplante Fracking-Regelung im Koalitionsvertrag: Kein Verbot, kein Moratorium

Bonn/Berlin (BBU) – Nachdem in den letzten Tagen Nachrichten über ein
geplantes Fracking-Moratorium der CDU/SPD-Koalition in die Medien lanciert
worden waren, besagt der dem Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz
(BBU) vorliegende geplante Text zu Fracking im Koalitionsvertrag etwas
völlig anderes. Weder ist ein Verbot vorgesehen, wie es die
Bürgerinitiativbewegung gefordert hat, noch fällt der Begriff des
Moratoriums. Stattdessen wird wie in der letzten Legislaturperiode auf die
Novellierung des Wasserhaushaltsgesetzes und die Änderung der Verordnung
über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben abgestellt.
Damit zeichnet sich ab, dass die neue Koalition die Politik von Altmaier und
Rösler aus der letzten Legislaturperiode bruchlos fortsetzt.

Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU erklärt hierzu:
„Offensichtlich dienten die Informationen aus den Reihen der zukünftigen
CDU/SPD-Koalition lediglich dazu, die Öffentlichkeit zu beruhigen und der
absehbaren Kritik zuvorzukommen. Denn es musste bereits bei der Formulierung
des Textes klar gewesen sein, dass die dort skizzierte Vorgehensweise auf
den Widerstand der Umweltbewegung stoßen wird.“

So beendet die Koalition die Fracking-Pläne der Gaskonzerne nicht. Lediglich
der „Einsatz umwelttoxischer Substanzen“ beim Fracking wird „abgelehnt“. Zur
rechtlichen Umsetzung findet sich im Text nichts. Unklar bleibt zudem, wie
beim Vorhandensein giftiger, krebserregender, mutagener,
reproduktionstoxischer oder anderer gefährlicher Stoffen nach dem
Chemikalienrecht verfahren werden soll. Zu den sonstigen Gefahren wie
Erdbeben, der Wanderung von Lagerstättenwasser in Grundwasserreservoirs oder
der schlechten Klimabilanz fehlt jedes Wort.

Stattdessen soll der Einstieg in das industrielle Fracking nun über
Forschungsbohrungen, das Schließen von Erkenntnislücken und den Aufbau einer
Stoffdatenbank erfolgen. Damit wird ein zukünftiges Fracking nicht verboten;
es werden lediglich dessen Voraussetzungen geregelt. Sollte die Koalition zu
der Ansicht kommen, dass genügend Daten vorliegen, steht dem Fracking nichts
mehr entgegen.

Der BBU verlangt, die geplante Koalitionsvereinbarung zum Fracking
grundlegend zu ändern. Oliver Kalusch führt dazu aus „Der BBU fordert die
Vertreterinnen und Vertreter von CDU und SPD in den Koalitionsverhandlungen
auf, endlich dem Willen der Bevölkerung nachzukommen und Fracking
ausnahmslos zu verbieten. Erforderlich sind weder eine UVP noch
großangelegte Forschungsprogramme. Notwendig ist stattdessen eine klare
Verbotsregelung im Bundes-Berggesetz.“

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