BI fordert: Wasservorräte auch im Raumordnungsprogramm sichern!

Im Raumordnungsprogramm des Landes Niedersachsen werden die Rahmenbedingungen für die Entwicklung von Wirtschaft, Verkehr und anderen Infrastrukturfaktoren festgelegt. Das jeweilige Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) für die einzelnen Landkreise füllt diesen Rahmen dann mit konkreten Projekten: Wo wird Kies abgebaut, wo verlaufen langfristig Stromtrassen, wo können Windkraftanlagen gebaut werden? Die Fortschreibnung des RROP für die nächsten zehn Jahre ist derzeit im Werden, Stellungnahmen können bis kurz vor Weihnachten präsentiert werden. Die BI „Kein Fracking in der Heide“ hat konkrete Forderungen vorgelegt: Zur Sicherung der Trinkwasserversorgung sollen die eiszeitlichen Rinnen in das RROP aufgenommen werden, um dort andere Nutzungen wie z.B. Erkundung und Förderung von Ölreserven zu verhindern. Die Stellungnahme der BI im Wortlaut:

An den

Landkreis Harburg

Stabsstelle Kreisentwicklung/ Wirtschaftsförderung
Schloßplatz 6
21423 Winsen (Luhe)

Stellungnahme zum Entwurf des RROP 2025

Die Bürgerinitiative begrüßt die Möglichkeit, mit dem LROP und dem RROP 2025 einen Schritt in die Richtung einer Raumordnung für den Untergrund zu machen. Mögliche Nutzungen des Untergrundes, ihre gegenseitige Beeinflussung und ggf. Konkurrenz sowie die Vereinbarkeit mit den oberirdischen Planungen sind abzugleichen. Nur so können in unserer Region die spezifischen Besonderheiten vor allem des Trinkwasserschutzes gewährleistet werden. Hierbei spielen die eiszeitlichen Rinnen eine besondere Rolle und ihr Schutz muss ein besonderes Anliegen des RROP sein.

Das Trinkwasser der Region zwischen Elbe, Aller und Weser ist seit Jahrmillionen gespeichert in tiefen Rinnensystemen, deren Ursprung in Tertiär und Quartär liegen (1). Sie sind bis zu über 400 Meter tief und verlaufen in Süd-Nord-Richtung. Im Landkreis Harburg finden wir die Hanstedter Rinne und die Wintermoorer Rinne vor. Aus ihnen stammt der größte Teil der Trinkwasserversorgung z.B. der Wasserwerke Buchholz, Hanstedt sowie des Wasserwerks Nordheide (HamburgWasser).

Bedroht wird diese Trinkwasserversorgung durch die bestehende Förderung von Kohlen-wasserstoffen. Die Altbergbauvorkommen wie im Feld Sinstorf, Lizenznehmer Mobil Erdöl-Erdgas GmbH (MEEG) sowie die Bewilligungen in den Feldern Groß Hamburg, Fleestedt 1 und Sottorf Ost (Engie, ehemals GdF Suez) beeinflussen durch laufende Förderungen und grenzübergreifende Einpressung von Lagerstättenwässern im Untergrund mittels Bohrloch-bergbau: Jede dabei erfolgte Bohrung durchstößt eine eiszeitliche Rinne. Die erteilten Bewilligungen bedürfen bei neueren Maßnahmen/Betriebsplänen keiner gesonderten Beratung oder Genehmigung durch die Untere Wasserbehörde des Landkreises oder die betroffenen Kommunen.

Hinzu kommt die Vorbereitung der Erdölförderung im Feld Oldendorf. Die Firma Kimmeridge GmbH sucht in dem zur Hälfte auf dem Gebiet des östlichen Landkreises Harburg liegenden Feld nach Kohnlenwasserstoffen. Das Aufsuchungsfeld überschneidet sich mit Wasserschutzgebieten sowie Vorranggebieten für Trinkwassergewinnung. Sollte es zu Probebohrungen oder späterer Ölförderung kommen, ist eine weitere Beeinträchtigung des Rinnensystems unausweichlich. Außerdem ist die Kavernenbevorratung in Sottorf ebenfalls eine potenzielle Gefährdung für die Wintermoorer Rinne.

Ein wesentlicher Planungsaspekt besteht auch in der Wasserentnahme durch die bestehende Ölförderung, z.B. Betriebsplatz Engie am Postweg (Seevetal-Beckedorf) oder die Kavernenanlage (Rosengarten-Sottorf). In beiden Fällen ist vor allem von einer massiven Salzbelastung des Untergrundes und der Oberflächenwässer auszugehen (z.B. Aussolung der Kavernen, Versenken von Lagerstättenwasser). Die geplante Ölförderung erfordert einen erheblichen Einsatz von Grund- und Trinkwasser. Hier müssen sich Landkreis und Kommunen jede Möglichkeit einer Mitsprache sichern.

Wir schlagen daher vor, folgenden Punkt unter 3.2.4.10-12 in das RROP 2025 des Landkreises Harburg aufzunehmen:

Die Grundwasservorkommen im Verlauf der Hanstedter Rinne und der Wintermoorer Rinne sind nachhaltig zu schützen.“

Der Verlauf der Rinnen kann durch die Tiefenlinie (tiefer als 100 Meter) abgegrenzt werden. Der Schutz kann nur durch Ausweisung von Wasserschutzgebieten wirksam gewährleistet werden (2). Eine Aufnahme der Rinnen als Vorranggebiete in das LROP (ebenso wie die Rotenburger Rinne) ist anzustreben.

 

Buchholz, den 09.12.2015

Für den Sprecherrat der Bürgerinitiative „Kein Fracking in der Heide“

Renate Maaß

Dr. Ingo Engelmann

 

(1) nach Prof. Dr. Ortlam, siehe z.B.:

http://www.dr-ortlam.de/pdfs/Gorleben-Vortrag%20Dannenberg%2004-10.pdf

(2) Pleistozäne Rinnen im Kreis Harburg nach J. Ehlers, Allgemeine und historische Quartärsgeologie 1994

 

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