Der Himmel über Manhattan ist blau, und manches, was da geschrieben steht, ist Schall und Rauch. Das Landesbergamt teilte noch Ende letzten Jahres mit, die Adresse der Blue Mountain Exploration LLC sei in New York. Unter dieser Adresse hat die Firma die Aufsuchungserlaubnis im Feld Oldendorf (Lüneburger Heide) beantragt, sie will dort nach Kohlewasserstoffen (Gas und Öl) suchen. Die Adresse schien wenig vertrauenerweckend – und nun haben wir es schwarz auf weiß: „unknown – return to sender“ hat die US-amerikanische Post auf den Umschlag geschrieben, den wir an „Blue Mountain Exploration LLC, 1345 Boulevard of the Americas, New York, NY 10105, USA“ geschickt hatten. Wir hatten am 28.6.13 wissen wollen, welches die Schritte sind, die Blue Mountain im Feld Oldendorf als erste unternehmen würde. „When will there be sample drillings (with or without hydraulic fracturing technology)?“ hatten wir gefragt und mitgeteilt, dass wir gern mit jemandem von der Firma sprechen würden. Nun kam der Brief zurück. „Unable to forward“- Nachsendung nicht möglich. Die Post weiß auch nicht, wo die geblieben sind.
Stellt sich die Frage: ist das LBEG einer Briefkastenfirma auf den Leim gegangen? Gab es konkrete Gründe, warum die Blue Mountain Exploration bei der Erteilung der Aufsuchungserlaubnis im Feld Schwarzenbek durch das LBEG nicht berücksichtigt wurde? Dort darf nun PRD erkunden, die Entscheidung fiel im April dieses Jahres. Ungefähr zum gleichen Zeitpunkt wurde als Adresse der Firma vom LBEG ein sprechender Briefkasten in Lingen benannt. Ein Rechtsanwalt dort sei Repräsentant der Firma. So etwas kennt man gemeinhin als Briefkastenfirma.
Nun wissen wir ja seit einigen Wochen, dass die Blue Mountain als Inhaberin der Aufsuchungserlaubnis eine Tochter von Kimmeridge Energy Management ist. Die hatten wir auch nach Blue Mountain gefragt. Es kam eine blumige Antwort, mit vielen freundlichen Angeboten, aber kein Wort über Blue Mountain. Also mussten wir uns noch einmal an Herrn Dr. McMahon von Kimmeridge wenden. „We assume that you are also representing Blue Mountain Exporation LLC. (either by legal succession or by other means) and because many of our questions concerned this particular enterprise, we would have hoped to have learned more about it in your letter. The exploration permit for the prospecting field “Oldendorf” was issued for Blue Mountain Exploration LLC. Thus, we feel that greater clarity is needed since Kimmeridge’s plans might not necessarily coincide with those of Blue Mountain.“
Denn, wohlgemerkt: der Inhaber der Aufsuchungserlaubnis ist die ominöse Firma Blue Mountain Exploration. Kimmeridge kann an den Strippen dieser Marionette ziehen – aber aufsuchen muss die Marionette schon selbst. Das LBEG muss die Frage beantworten, ob hier nicht ein Formfehler vorliegt, der die Rücknahme der Aufsuchungserlaubnis notwendig macht.
Pingback: 2forming