Komplettes Frackingverbot als wirksame Maßnahme zur Reduzierung von Treibhausgasen

In einem offenen Brief haben fast fünfzig Bürgerinitiativen und andere Zusammenschlüsse ihre Forderungen zur Reduzierung von Treibhausgasen an das Bundesumweltministerium sowie das Finanzministerium gerichtet. Darin machen sie deutlich, dass sie von der Bundesregierung anvisierten Veränderungen in der Kojmagesetzgebung keinesfalls ausreichen, um die erklärten Ziele zu erreichen.Nur ein sofortiges und totales Frackingverbot kann die klimaschädlichen Methanemissionen verhindern, die bei der Erdgasgewinnung wie auch bei LNG-Gewinnung und -Transport anfallen. Der vollständige Text:

Maßnahmen zur Reduzierung von Treibhausgasen Version VI WM AG JS RK

(ie)

LBEG: Keine Untersuchungen im Landkreis Harburg

Antwort des Landesbergamtes auf die Anfrage von Renate Maass (s. post vom 16.2.2021)

 

Das Programm zur Untersuchung des Umfeldes von Erdölplätzen startete im Januar 2019 und war auf zwei Jahre angelegt. Mit der Untersuchungskampagne verschaffen wir uns einen Überblick über mögliche Auswirkungen der Erdölförderung auf die Böden im Umfeld der Erdölplätze während der vergangenen Jahrzehnte. Es geht darum, eine aussagekräftige Datenbassis zu erhalten, ob und wenn ja, welche Umweltbelastungen im Umfeld aktiver Erdölplätze zu verzeichnen sind.

Dafür haben wir stichprobenartig das Umfeld von 200 und damit etwa zehn Prozent der insgesamt circa 1.850 aktiven Erdölplätze in Niedersachsen beprobt und auf mögliche stoffliche Belastungen des Bodens untersucht. Die letzten Proben nahmen wir im Dezember des vergangenen Jahres, sodass die abschließenden Ergebnisse noch ausstehen. Sobald sie vorliegen, veröffentlichen wir sie – wie die bisher bereits vorhandenenen Berichte – auf unserer Homapage und dem NIBIS Kartenserver: https://www.lbeg.niedersachsen.de/startseite/boden_grundwasser/schadstoffmessungen/untersuchungen

_im_umfeld_von_erdolforderplatzen/untersuchungen-im-umfeld-von-erdolplatzen-188004.html und https://nibis.lbeg.de/cardomap3/?permalink=1tGfjfhR.

Die bisher dort veröffentlichten Ergebnisse zeigen keine Auffälligkeiten. Es wurden keine Grenzwertüberschreitungen festgestellt. Weiterführende Informationen dazu finden Sie auch in folgender Meldung in unserer Rubrik Neuigkeiten: https://www.lbeg.niedersachsen.de/aktuelles/neuigkeiten/umfelder-von-erdolplatzen-beprobt-195205.html.

Alle Untersuchungen im Rahmen des Programms erfolgten nach den rechtlichen Vorgaben der Bundes- Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV). Die Auswahl der Plätze nahmen wir anhand verschiedener Kriterien, wie z.B. Alter und Förderung der Bohrung, Nutzung des Umfelds, Zugänglichkeit oder Hinweise auf mögliche Belastungen vor.

Da es sich um eine stichprobenartige Untersuchungskampagne handelt, konnten wir bei unserer Auswahl nicht alle Erdölfelder und Landkreise berücksichtigen. Darunter fiel auch der Landkreis Harburg, in dem sich im Vergleich zu anderen Landkreisen verhältnismäßig wenige aktive Erdölplätze befinden. Sobald uns alle Ergebnisse vorliegen, nehmen wir eine abschließende Bewertung der Kampagne vor. Auf der Grundlage dieser Gesamtschau wird dann über weitere Schritte entschieden. Aktuell existieren jedoch unter anderem auf Basis der bisherigen Ergebnisse keine Pläne das Programm weiter auszuweiten.

Allgemeine Informationen zu der Untersuchungskampagne finden Sie auch in unseren Antworten auf „Häufig gestellte Fragen“: https://lbeg.info/?pgId=246&WilmaLogonActionBehavior=Default.

Zu den Leitungen können wir Ihnen Folgendes mitteilen: Neptune betreibt im Feldesbereich Sinstorf noch eine Lagerstättenwasserleitung aus Polyethylen-Werkstoffen (PE). Die Eignung und Betriebsfähigkeit dieser Leitung wird regelmäßig vom TÜV Nord überprüft. Dafür werden u.a. Bodenuntersuchungen in der Leitungstrasse vorgenommen – zuletzt im Dezember 2020.

Die weiteren Leitungen bestehen aus anderen Werkstoffen beziehungsweise Werkstoffkombinationen. Es handelt sich überwiegend um Stahlrohre mit innenliegendem PE-Liner und Verdämmung des Ringraumes.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag Björn Völlmar

Umgebung von Bohrplätzen auch im Landkreis Harburg untersuchen!

Bei den bisherigen Untersuchungen von Böden im Umkreis von Bohrplätzen wurde der Landkreis Harburg nicht berücksichtig. In einem Schreiben an das Niedersächsische Wirtschaftsministerium, das Umweltministerium und das Landesbergamt weist Renate Maass  von der BI „Kein Fracking in der Heide“ auf gravierende Mängel hin.

„Mit Stand Januar 2018 hat das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) den Endbericht des Untersuchungsprogramms „Belastung von Böden im Umfeld aktiver Erdgasförderplätze in Niedersachsen“ (AG Hg I) vorgelegt und im Internet veröffentlicht. Auf Basis der erarbeiteten Ergebnisse wurde empfohlen,  im Umfeld von Erdölförderplätzen ebenfalls orientierende Bodenuntersuchungen durchzuführen: „Es besteht die Notwendigkeit, auch die Beeinträchtigungen der Erdölförderung auf den Boden zu erfassen, um auch für diesen Bergbaubereich eine Datenbasis zu generieren, die Aussagen zu möglichen Beeinträchtigungen der Umwelt oder des Schutzgutes Mensch ermöglicht.“ (LBEG [1]).

Im Landkreis Harburg, der bisher nicht berücksichtigt wurde, befinden sich bisher nicht untersuchte aktive Förderplätze in folgenden Bewilligungsfeldern:

Bewilligungsfeld: Sinstorf Bodenschatz: KohlenwasserstoffeFL_NR: 11064 Erstbescheid 1962  aktueller Rechtsinhaber: Mobil Erdgas-Erdöl GmbH 21218 Seevetal Postweg 205
Bewilligungsfeld: Fleestedt I Bodenschatz: KohlenwasserstoffeFL_NR: 10985 Erstbescheid 1980 aktueller Rechtsinhaber:Neptune Energy Deutschland GmbH 21218 Seevetal Mühlenweg
Bewilligungsfeld: Fleestedt I Bodenschatz: KohlenwasserstoffeFL_NR: 10985 Erstbescheid 1980 aktueller Rechtsinhaber:Neptune Energy Deutschland GmbH 21218 Seevetal Autobahnzufahrt Fleestedt A 7 Richtung Hamburg

Die Erdölförderung befindet sich auf geschotterten, unversiegelten Förderplätzen, die einen zementierten Bereich um den Bohrkeller aufweisen. Da sie unversiegelt sind und ein abschüssiges Gelände aufweisen, können nach unserer Einschätzung bei Brandereignissen austretenden wassergefährdenden Stoffe (Lösch-, Berieselungs- und Kühlwasser sowie die entstehenden Verbrennungsprodukte mit wassergefährdenden Eigenschaften) nicht nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zurückgehalten werden. Das Gelände im Mühlenweg grenzt unmittelbar an eine landwirtschaftlich genutzte Fläche, die nicht von Aufkantungen vor Schmutzwässern des Förderplatzes geschützt ist. Dies bedeutet auch eine Gefährdung des Grundwassers, da die Förderplätze im Mühlenweg und Postweg nur wenige 100 m entfernt an das Wasserschutzgebiet Woxdorf angrenzen.

Eine große Gefahr geht auch von den Kunststoff-Rohrleitungen aus, in denen Produktionswässer aus der Nassölseparierung in Richtung Betriebsplatz Eichheister (auf Hamburger Gebiet) zur unterirdischen Verpressung geleitet werden. Diese PE-Leitungen verlaufen im Trinkwasservorranggebiet Bostelbek,Hamburg, aber auch über landwirtschaftlich genutzte Flächen im niedersächsischen Grenzgebiet zu Hamburg. Auch hier müsste eine Untersuchung stattfinden, um zu bewerten, ob laut BodenSchutzV eine Belastungen durch Tuluol, Benzol, Ethylenbenzol und Xylol vorzufinden ist.

Unsere Bedenken, hinsichtlich einer dringend erforderlichen Boden-, Luft- und Wasseruntersuchung, wurden 2017 dem damaligen Minister des MW, Herrn Lies , persönlich vorgetragen, ebenso dem damaligen LBEG Präsidenten, Herrn Sikorski, bei der Begehung des Betriebsgeländes im Postweg. 2018 wurde schriftlich auf diese besonderen Notwendigkeiten auf Kreis- und Gemeindeebene hingewiesen, sowie der preiswerten Methode des Pflanzenmonitorings der Luftqualität in der Nähe der Erdölbegleitgasfackel im Postweg in Seevetal – Beckedorf. 2019 wurde in dieser Sache der Minister Herr Althusmann im MW angeschrieben.

Wir bitten nunmehr dringend um Berücksichtigung unseres Anliegens, um auch für diesen mittlerweile z. T. seit mehr als 60 Jahren bestehenden, aktiven Erdöl Bergbaubereich eine Datenbasis zu generieren, die Aussagen zu möglichen Beeinträchtigungen der Umwelt oder des Schutzgutes Mensch ermöglicht.

Mit freundlichen Grüßen

Renate Maaß

[1] https://www.lbeg.niedersachsen.de/startseite/boden_grundwasser/schadstoffmessungen/untersuchungen_im_umfeld_von_erdolforderplatzen/untersuchungen-im-umfeld-von-erdolplatzen-188004.html

Wir brauchen keine neuen Häfen für Flüssigerdgas (LNG) in Norddeutschland!

Drei Standorte waren in den vergangenen Jahren im Gespräch, um dort neue Hafenanlagen zum Umschlag von LNG aus den USA zu errichten: Brunsbüttel, Wilhelmshaven und Stade. Der Betreiber Uniper hat seine Interessen am Standort Wilhelmshaven mittlerweile wegen fehlender Ren dite-Erwartungen aufgegeben. Auch für Brunsbüttel stehen die Chancen schlecht, die erforderlichen Genehmigungen zu erhalten – wenn man der DHU (Deutsche Umwelthilfe) Glauben schenkt. Bleibt noch Stade. Für den Ausbau in Stade hat die Hanseatic Energy Hub GmbH jetzt nach möglichen Interessen von Nutzern und Kunden gefragt. Damit möchte man herausfinden, wie die Chancen für einen wirtschaftlichen Betrieb der Anlagen stehen.

Einen „Letter of Disinterest“ haben 32 Verbände und Initiativen an den Betreiber gerichtet. Sie weisen darauf hin, dass die Nutzung von fossilen Brennstoffen ein Auslaufmodell ist und die massiven Investititonen in LNG-Häfen Investititonen in die Vergangenheit sind – und mithin unwirtschaftlich. Sie würden neue Abhängigkeiten schaffen, und LNG aus den USA ist ein Fracking-Produkt und schadet dem Weltklima erheblich.

Auch die BI „Kein Fracking in der Heide“ hat den Letter of Disinterest gezeichnet. Wir dokumentieren ihn hier und veröffentlichen den englischsprachigen Originaltext.

Link zum Brief als pdf-Datei:

2021-02-01 Mitzeichnung Letter_of_Disinterest_LNG_Stade

Text-Version des Schreibens:

Per email: sales@hanseastic-energy-hub.de

Hanseatic Energy Hub GmbH Am Sandtorkai 48

20457 Hamburg

 

CC: Investor Partners Group partnersgroup@partnersgroup.com

CC: Lower Saxony’s Environmental and Energy Minister olaf.lies@mu.niedersachsen.de

CC: Lower Saxony’s Economy Minister bernd.althusmann@mw.niedersachsen.de

Cc: LNG Agency Lower Saxony info@mariko-leer.de

Open Season offering capacity for LNG Stade terminal Letter of Disinterest

1 February 202

Dear Madam / Sir,

we, the undersigned organisations and groups, express herewith our profound disinterest to book regasification capacities at the LNG terminal Stade, Germany, and explain our position as follows:

1.       Negative climate impacts of fossil gas and LNG in particular

Gas is just another fossil fuel that we need to phase out within the next 10 to 30 years if we want to avoid overshooting significant climate tipping-points. The scientific evidence shows that fossil gas is a significant driver of global warming and climate change – not just due to the CO2 emissions produced during combustion, but also because of the methane leaks that occur during extraction and transport Therefore, fossil gas has no significant advantage compared to other fossil fuels.[i]

This is most definitely true for Liquefied Natural Gas (LNG) of which production consumes a considerable amount of energy[ii] (up to 25 percent of the actual energy value of the fossil gas can be lost during the liquefaction process).[iii] LNG transported to Europe (for example from the USA) would have a climate-footprint that is greater than that of coal.[iv]

But even if we leave the existing significant methane emissions aside, we know that global – economically recoverable – fossil fuels extraction projects (currently producing and under- construction), would take the world far beyond safe climate limits, which are already becoming less attainable by the day. Further development and trade of gas reserves is inconsistent with the implementation of the vital climate targets and thus threatens the survival of our civilisation as we know it.[v]

With regard to the European perspective, we have scientific data backing that – from 2035 onwards – the consumption of fossil fuels including fossil gas in the EU will be incompatible with the climate protection obligations under the Paris Agreement[vi] and the climate protection goals of the European Union.[vii] Gas demand is falling and needs to continue to do so in the coming years.[viii] New fossil infrastructure would only provide yet another justification as to why more fossil fuel usage is needed.

2.       Fossil lock-in and stranded assets

New gas infrastructure has a significant economic lifespan (usually between 30 and 50 years) that goes beyond the point when we would need to fully decarbonize. The construction of any new fossil fuel infrastructure, therefore, contributes to increasing the risk of missing the EU 2050 climate objective and Paris Agreement targets by creating a “lock in” effect to high levels of gas consumption. They undermine the competitiveness of the much-needed renewable energy rollout by shifting investments into unsustainable projects and by lowering the price of fossil energy via an oversupply.

Ongoing use of fossil fuels like gas without the consideration of climate goals will have devastating economic impacts on both sides of the Atlantic. For example, the 2018 COACCH (Co-Designing the Assessment of Climate Change Costs) study outlines the hundreds of billions of Euros per year that represent the economic costs of climate change in Europe in different scenarios for different sectors. Their review indicates that the costs of inaction will be potentially large in Europe.[ix] The potential, short-term economic boost that LNG-terminals and other fossil fuel projects promise is tiny in comparison to the damages these endeavors will cause in the mid and long-term – we must not fall into this trap if we are to preserve a prospering planet for generations to come.

Economic impacts will also arise because of stranded fossil fuel assets. A 2018 study, commissioned by the EU COM, on “The role of Trans-European gas infrastructure in the light of the 2050 decarbonisation targets”[x] concludes that “the utilisation level of LNG terminals and import pipelines would significantly decrease, and some assets might need to be decommissioned or used for other purposes”.

Another study, published in January 2020, states that investments in new gas infrastructure are “unnecessary to safeguard the security of supply in the EU28 and therefore risk to become stranded assets.” The study includes an analysis of the stranded asset risk of the proposed LNG terminals at Wilhelmshaven and Brunsbüttel[xi]. Stade is not even being mentioned in the report. As you might know, your competitor Uniper for the LNG Wilhelmshaven terminal had to recently announce a re- evaluation of its plans “because of market players‘ reluctance to make binding bookings for import capacities”.[xii]

There is substantial risk to the economies of fossil fuel exporting as well as importing nations from continued investment in fossil fuel infrastructure. A study published in Nature Climate Change found that between one and four trillion dollars in fossil fuel assets globally are at risk from “an already ongoing technological trajectory, irrespective of whether or not new climate policies are adopted”.[xiii]

Climate concerns, non-existent social licenses and pandemic delays are already jeopardizing LNG projects worldwide, as highlighted in July 2020 by researchers at Global Energy Monitor.[xiv] There is widespread opposition of NGOs and grassroots groups against all proposed LNG terminals in Germany (including Stade).[xv] On top of that, a recent published legal opinion reveals that the Stade terminal is not eligible for approval.[xvi]

We therefore urge you to drop the project and invest instead in really climate friendly alternatives to the dying fossil fuel-based business-as-usual model. Whether you view it from a climate or an economic perspective – projects that bet on an increased consumption of fossil fuels are doomed to fail. For the sake of your business and for the sake of our climate, this is not the way forward.

Yours sincerely

Signatory/Organization/Group
Andy Gheorghiu Consulting, Campaigner & Consultant for climate/environmental protection & energy policy

Email: andy.gheorghiu@mail.de

Constantin Zerger, Head of Energy and Climate Protection

Environmental Action Germany Email: zerger@duh.de

Colin Roche, Programme Coordinator, Cimate Justice and Energy, Friends of the Earth Europe. https://friendsoftheearth.eu/
Scott Coombs, Secretary, Love Leitrim Secloveleitrim@gmail.com
John McElligott

Safety Before LNG

Island View, Convent Street, Listowel, County Kerry, Ireland https://twitter.com/SafetyBeforeLng www.SafetyBeforeLNG.ie

Olaf Bandt, Chairman, Friends of the Earth Germany (BUND)

olaf.bandt@bund.net

Jim Emberger, Spokesperson

New Brunswick Anti-Shale Gas Alliance New Brunswick, Canada

NBASGA

 

shaleinfo.nb@gmail.com www.noshalegasnb.ca
Wibke Langhorst

Aktionsbündnis No Moor Fracking Wagenfeld, Germany

info@no-moor-fracking.de

Ralf Hübner

Vorsitzender der ARGE Umweltschutz Haseldorfer Marsch, Hetlingen e.V. ralf.huebner@arge-umweltschutz.de

Sigrun Franzen

Pressesprecherin Berliner Wassertisch webmaster@berliner-wassertisch.info

350.org

Katja George, Germany Organizer katja.george@350.org

 

 

Abgefrackt Bündnis Weidener Becken gegen Fracking H.Lindner-Hausner www.abgefrackt.de

 

Energy Watch Group

Felix De Caluwe, Policy Officer de.caluwe@energywatchgroup.org

Prof. Dr. Andreas König für den Vorsitz der Wittorfer für Umwelt und Gesundheit (WUG) e.V.

wug-wittorf.de/

Pascal Bergeron, porte-parole Environnement Vert Plus, https://environnementvertplus.org/
Ken Summers, Spokesperson, Nova Scotia Fracking Resource and Action Coalition (NOFRAC)

kenpat@ns.sympatico.ca 1 902 957 2317

Renate Maass, Kein Fracking in der Heide, Spokesperson, www.kein-fracking-in-der- heide.de
Jana Bosse, Campaignerin BürgerBegehren Klimaschutz Haus der Demokratie Greifswalder Str.4

10405 Berlin

Tel: (030) 92250919

http://www.buerger-begehren-klimaschutz.de/

Harald Ruecker, Spokesperson BI lebenswertes Korbach

https://www.lebenswertes-korbach.org

 

ClientEarth – Anwälte der Erde e.V., Albrechtstr. 22, 10117 Berlin; Prof. Dr.

Hermann Ott, (Vorsitzender des Vorstands) Email: HOtt@clientearth.org

Micheal Sawyer, Executive Director

Citizens’ Oil & Gas Council Calgary, Alberta, Canada Tel: 250-877-8678

Email: sawyer@hayduke.ca

 

Volker H.A. Fritz für:

Arbeitskreis Fracking Braunschweiger Land fritzrserv1@fritzvpack.de

Christfried Lenz für

BI “Saubere Umwelt & Energie Altmark”

Animals Are Sentient Beings, Inc. Sarah Stewart, President
Frack Free United, UK Steve Mason, Director
Gemeinnütziger Umweltschutzverein pro grün

e.V. Paderborn

Fritz Buhr, Ehrenvorsitzender E-Mail: fritz.buhr@t-online.de

NaLaKiZu Bürgerstark

Laubegg 3

D-88317 Aichstetten NaLaKiZu@buergerstark.de

 
Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager e.V. https://www.keinco2endlager.de/

Dr. Reinhard Knof, Vorsitzender

IG Fracking-freies Artland e.V. 49610 Quakenbrück

Dr. Maria Entrup-Henemann fracking-freies-artland@t-online.de

Hamburger Energietisch e. V. https://www.hamburger-energietisch.de Bernd Liefke, Vorsitzender info@hamburger-energietisch.de

 

Block Baltic Pipe, Denmark nobalticpipe@protonmail.com http://www.balticpipe.net/en/ Charlotte Valløe
Ende Gelände! www.ende-gelaende.de info@ende-gelaende.de

 

[i] http://www.howarthlab.org/

[ii] https://iopscience.iop.org/article/10.1088/1742-6596/547/1/012012/pdf

[iii] https://www.fluessiggas1.de/lng-gas-entstehung-und-einsatz-von-fluessigerdgas/ [iv]

https://data.oireachtas.ie/ie/oireachtas/committee/dail/32/joint_committee_on_climate_action/submissions

/2019/2019-10-10_opening-statement-robert-w-howarth-ph-d-cornell-university_en.pdf

  • Oil Change International. „Debunked: The G20 Clean Gas Myth“. 11 June 2018. Available at:

http://priceofoil.org/2018/06/11/debunked-g20-clean-gas-myth/

Bohrplatzarbeiten: LBEG winkt ab – keine Risiken

Die am 15.11.2020 auf dieser Homepage dokumentierte Anfrage wurde vom Landesbergamt mittlerweile beantwortet. Nach Ansicht der Fragestellerin, Renate Maass vom Sprecherrat der BI „Kein Fracking in der Heide“, hält sich der Informationswert der Antwort in sehr überschaubaren Grenzen. Mass: „Ich lese als positives Indiz, dass zukünftig die Gemeinde und Teilgemeinden von Seevetal informiert werden über Tätigkeiten an Installationen der Erdölförderung. Ich weiß nun, dass auch bei dieser „Bohrung reichen die nutzbaren quartären Grundwasserleiter bis etwa 120 m Tiefe.“ Was meine Bedenken über den Ort dieser Förderbohrung noch erheblich verstärkt. Ich lese, dass Hebungen und Senkungen auf Förderplätzen erst ab 10cm bergbauschadensrelevant sind. Soll ich noch fragen, wann gemessen wurde?  Nein, mein Budget ist für dieses Jahr ausgeschöpft. Ich weiß nun, dass  rund um die Bohrkeller Betonfläche ist und eine einspurige Asphaltfläche dorthin führt. Insgesamt erscheint die Mehrung der Kenntnisse durch diese Antworten überschaubar.“

Trotzdem dokumentieren wir die Antwort des LBEG hier im Wortlaut:

Ihre 1. Frage: Wurden Schäden seitens des Betreibers und/oder der Aufsichtsbehörden LBEG festgestellt? Wenn ja, welche, wodurch verursacht, in welcher Tiefe?

Antwort: Dem LBEG liegen keine Schadensberichte für die angefragten Bohrungen vor. An der Bohrung GH12 wurde ein routinemäßiger Steigrohrwechsel durchgeführt.

Ihre 2. Frage: Wenn ja, sind es Schäden im Sinne eines Umweltschadens, z.B. eines Grundwasserschadens nach § 90 Wasserhaushaltsgesetzes?

Wenn ja, wie wurde der Nachweis geführt, bitte mit Detailangaben.

Wurde und wird eine Schadensbeseitigung nach dem Umweltschadensgesetz (§ 11) durchgeführt und welche Maßnahmen angeordnet, veranlasst und kontrolliert?

Antwort: Siehe Antwort auf Frage 1

Ihre 3. Frage: Sind bei den genannten drei Erdölbohrungen die Bereiche zwischen äußerem Casing (äußerer Bohrlochverrohrung) und Gebirge durchgehend komplett zementiert? Bis in welchen Tiefen reichen bei diesen Bohrungen die grundwasserführenden Schichten?

Antwort: Aufgabe der Casinge (Futterrohre) ist es das Bohrloch langfristig zu stabilisieren und gegenüber dem Umgebungsgestein (Gebirge) abzudichten. Zu diesem Zweck werden die teleskopartig-konzentrisch ineinandergesteckten Casinge zementiert. Das in der Bohrung enthaltenen Steigrohr, welches für den Transport von Medien dient, ist nicht zementiert. Der Steigrohrstrang ist verschraubt und von einer Ringraumschutzflüssigkeit umgeben. Anhand von Druckmessungen und/oder Spiegelmessungen ist es so möglich die Integrität zu kontrollieren.

Die Ringräume der oberen Casinge, bei den hier angefragten Bohrungen, sind bis zu einer Teufe von ca. 1000 m durchgängig zementiert.

Bei den angefragten Bohrungen reichen die nutzbaren quartären Grundwasserleiter bis etwa 120 m Tiefe.

(Quelle: SGD-Staatlicher geologischer Dienst HH)

Ihre 4. Frage: Inwieweit sind obige Bohrungen mit einer Zementschicht ausgekleidet? Wenn nicht, warum nicht?

Antwort: Siehe Antwort zu Frage 3.

Die verfüllte Bohrung GH 11 ist im Bereich der Zementstrecken zusätzlich mit sogenannter Dickspülung aufgefüllt.

Der hier ausgewechselte Steigrohrstrang ist als einziger mit einem Medium beaufschlagt. Dieser darf nicht einzementiert sein, damit er routinemäßig oder bei Bedarf ausgetauscht werden kann. Der Ringraum zwischen Steigrohrstrang und Casing wird mit Ringraumschutzflüssigkeit aufgefüllt und ständig kontrolliert.

Ihre 5. Frage: Genießen die genannten Bohrungen Bestandsschutz vor technischen Weiterentwicklungen, die sich auf den Schutz von Natur und Umwelt negativ auswirken könnten?

Antwort: Tiefbohrungen unterliegen den Regelungen der Bergverordnung für Tiefbohrungen, Untergrundspeicher und für die Gewinnung von Bodenschätzen durch Bohrungen in der Freien und Hansestadt Hamburg (BVOT).

Die o.g. Bohrungen entsprechen dem „Stand der Technik“.

Ihre 6. Frage: Seit welchem Zeitpunkt und unter welchen Umständen wurden die derzeit gezogenen Rohrleitungen der Tiefbohrungen auf dem unversiegelten Betriebsplatz ohne Abdeckung abgelegt?

Antwort: Die hier angefragten Arbeiten fanden im Zeitraum vom 02.11.2020 bis zum 11.11.2020 statt.

Der o.a. Bohrplatz ist durch Betonflächen und Asphaltstraßen befestigt. Zum Zeitpunkt der Aufnahmen (Bezug: Anlage/Fotos), waren diese durch Laub verdeckt. Durch den angrenzenden Bewuchs hat die Betonfläche ein grünes Erscheinungsbild und ist – insbesondere im Herbst – teilweise von herabfallendem Laub bedeckt.

Die ausgebauten Steigrohre waren nur mit Lagerstättenwasser beaufschlagt und somit nicht kontaminiert. Die eingebauten Rohre waren neu.

Ihre 7. Frage: Welche Betriebspläne, bzw. Sonderbetriebspläne liegen den derzeitigen Maßnahmen zu Grunde und wurde die zuständige Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, Hamburg, einbezogen und die Behörde des Stadtteils und angrenzend (100 m) die Gemeinde Meckelfeld, Seevetal, informiert? Wenn ja, wann?

Wenn nicht, frage ich, ob es im Sinne von Transparenz hinnehmbar ist, dass Arbeiten mit Lärm und Lichtemmissionen nicht an die zuständigen Behörden auf unterer und weiterführender Verwaltungsebene gemeldet und betroffenen Bürgern vermittelt werden?

Antwort: Da es sich bei den beobachteten Arbeiten um Routinearbeiten handelt, sind diese grundsätzlich im Hauptbetriebsplan hinterlegt. Im angefragten Fall ist die Gemeinde nicht direkt in Kenntnis gesetzt worden, da es sich um Arbeiten im Bohrloch und auf dem Bohrplatz handelt, ohne dass der Zuständigkeitsbereich der Gemeinde berührt wäre.

Bei Routinearbeiten ist eine gesonderte Information nicht üblich.

Der direkte Kontakt zur Gemeinde Seevetal (Hr. A. Schmidt – Leiter Stabsstelle für Öffentlichkeitsarbeit und Hr. Fred Patzwaldt – Leiter der Planungsabteilung) wurde hergestellt. Das Unternehmen hat zugesagt die Gemeinde – unabhängig von rechtlichen Informationspflichten –zukünftig über Routinearbeiten im Bereich Seevetal, Bekedorf und der näheren Umgebung zu informieren.

Im Allgemeinen gibt es laut Fa. Neptune, einen guten Informationsaustausch mit der Gemeinde Seevetal. Der Wunsch sich auch über Aktivitäten außerhalb des Zuständigkeitsbereiches (Nahbereich) detaillierter auszutauschen, wurde von dort bislang nicht geäußert.

Ihre 8. Frage: Die geotechnischen Eingriffe aufgrund der jahrzehntelangen Förderung aus Erdöl und Erdgasreservoiren führen zu Veränderungen im Untergrund, wie z.B. Absenkung des Bodens oder Seismizität im Bereich der Reservoire. Gibt es Messungen über Bodenabsenkungen am Standort und welche Daten wurden zu welchem Zeitpunkt gemessen?

Antwort: In der Zeit nach Inkrafttreten der Einwirkungsbereichs-Bergverordnung und auch davor, haben sich bei keiner der im Zuständigkeitsbereich des LBEG befindlichen Erdöllagerstätten aufgrund der vorliegenden Messergebnisse bergschadensrelevante Senkungen ergeben. Dies entspricht auch den Erwartungen, da durch die druckerhaltenden Sekundärmaßnahmen der Einpressung des anfallenden Lagerstättenwassers, die Volumina von entnommenem Erdöl und wieder eingepresstem Wasser sich nicht signifikant unterscheiden.

Bergbauindizierte Seismizität oder Bodenabsenkungen sind bislang ebenfalls im Bereich der Erdöllagerstätten Hamburger Raum nicht registriert worden, aber nach allgemeinem Verständnis und aufgrund der o. g. Ausführungen auch nicht zu erwarten.

Die genannten Parameter sind vom jeweiligen Unternehmen durch von der zuständigen Behörde anerkannte Markscheider/Personen zu ermitteln. Sofern hierbei bergschadenrelvante Einwirkungsbereiche ermittelt würden (Senkungen oder Hebungen an der Tagesoberfläche von 10 cm oder mehr, (§ 2 Abs. 1-3, § 3 Abs. 1 und 2 EinwirkungsBergV), würden diese auf dem Internetauftritt des LBEG bekannt gegeben werden. (Quelle hier: https://nibis.lbeg.de/cardomap3/)

Entsprechend wäre mit einem erschütterungsbedingten Einwirkungsbereich gemäß 3 Abs. 4 EinwirkungsBergV zu verfahren.

Für diese Antworten stellt das LBEG € 46.- in Rechnung. Immerhin hat es ca. zwei Monate daran gearbeitet.

Was passiert am Betriebsplatz Eichheister der Neptune Energy GmbH?

Ein Bürger aus Meckelfeld, der die BI „Kein Fracking in der Heide“ seit längerem mit Interesse verfolgt hat, wies auf aktuelle Arbeiten auf dem Betriebspülatz Eichheister der Neptune Energy GmbH hin und fragte die BI nach Informationen darüber, was dort geschehe. Renate Maass von der BI fasst den Hintergrund dieses Ortes zusammen und stellt Fragen an der Landesbergamt.

Kompliziert ist der Sachverhalt durch die Grenzlage zwischen Niedersachsen und Hamburg. Auf dem Betriebsplatz Eichheister (Hamburg-Harburg) werden Lagerstättenwaser entsorgt, die z.T. aus den Bohrungen im Bereich Meckelfeld stammen (Landkreis Harburg / Niedersachsen). Es wäre bedauerlich, wenn Bürgerfragen im Dickicht der Zuständigkeiten versickern.

Aus dem Schreiben von Maass ans LBEG:

„Hintergrund

In der Gemeinde Seevetal wird seit mehr als 50 Jahren Erdöl gefördert. Die bestehenden Förderbohrungen wurden größtenteils in den 1960er Jahren abgeteuft und werden im Feldesbereich Sinstorf, vormals Sottorf Ost I, nunmehr Sinstorf vom Rechtsinhaber Mobil Erdgas-Erdöl GmbH, ehemals ENGIE E&P Deutschland GmbH, betrieben.

Folgende Bohrung des tiefen Untergrundes sind dort im Postweg 205, Beckedorf, belegen

051479800201 Sottorf-Ost 2

051479800301 Sottorf-Ost 3

051479800302 Sottorf-Ost 3a

Folgende Bohrung des tiefen Untergrundes sind hier am Mühlenweg 70 und an der Autobahnzufahrt Fleestedt belegen

051654800401 Meckelfeld-West 4

051654800402 Meckelfeld-West 4a

051654800501 Meckelfeld-West 5

051654800502 Meckelfeld-West 5a

Schon vor Jahren hatte es Unklarheiten über Verfüllungen von Bohrleitungen durch den damaligen Betreiber ENGIE gegeben. Auf Fragen der BI hatte das niedersächsische Umweltministerium damals angegeben:

„Die Rückverfüllung von Bohrungen und ihre nachfolgende Ablenkung stellt eine übliche Vorgehensweise zur Erhöhung der Förderkapazität einer Bohrung dar. Im Fall der Bohrungen Sottorf Ost 3a wurde im Jahr 2010 eine Teilverfüllung mit anschließender Ablenkung zur Wiederherstellung der technischen Integrität durchgeführt. Grund für die Maßnahme war der Eintritt von Fremdwasser in den Ringraum, welches durch die installierte Drucküberwachung festgestellt wurde. Die Ablenkung der angesprochenen Bohrungen wurde beim LBEG bergrechtlich beantragt und nach erteilter Zulassung von ENGIE durchgeführt. Im Zulassungsverfahren wurde dabei auf die Beteiligung des Landkreises Harburg und der Gemeinde Seevetal verzichtet, da lediglich die Zuständigkeit des LBEG gegeben war.“

In Bewilligungsfeld Fleestedt gab es laut Firmensprecher ENGIE, Herrn Dr. Brieske, im Schreiben vom 31. 3. 2017 ähnliche Störungen „ ..Meckelfeld West 1und Meckelfeld West 4 wurden im Zeitraum 2009/2010 teilverfüllt und aus dem bestehenden Bohrloch heraus abgelenkt. Grund für diese Arbeiten war das per Drucküberwachung festgestellte Eindringen von Flüssigkeit in den so genannten Ringraum zwischen äußerer Bohrlochverrohrung und innerem Förderstrang. Die Bohrungen wurden temporär außer Betrieb genommen. Eine Gefahr für Mensch und Umwelt durch unkontrollierten Austritt von Medium aus der Bohrung bestand zu keinem Zeitpunkt. Per Sonderbetriebsplan wurden bei der zuständigen Bergbehörde die geplanten – nach Vorliegen der Zulassung auch durchgeführten – Wartungsarbeiten an den Bohrungen beantragt.“ Im Unternehmensbericht 2009 der GDF SUEZ E&P DEUTSCHLAND GMBH, S. 24, berichtet das Unternehmen: Nach Feststellung irreparabler Schäden an den Futterrohrtouren wurden die Bohrungen Meckelfeld-West 1 und West 5 sowie Sottorf-Ost 3 des Erdölfeldes Sinstorf zum Schutz gegen unkontrollierte Wasserzuflüsse teilverfüllt.

Der Eintritt von Fremdwasser in den Ringraum war jeweils ursächlich.

Abschließend fragt Renate Maass das LBEG jetzt:

„1. Wurden Schäden seitens des Betreibers und/oder der Aufsichtsbehörden LBEG festgestellt ?Wenn ja, welche, wodurch verursacht, in welcher Tiefe?

2. Wenn ja, sind es Schäden im Sinne eines Umweltschadens, z.B.eines Grundwasserschadens nach § 90Wasserhaushaltsgesetzes? Wenn ja, wie wurde der Nachweis geführt, bitte mit Detailangaben.Wurde und wird eine Schadensbeseitigung nach dem Umweltschadensgesetz (§ 11) durchgeführt und welcheMaßnahmen angeordnet, veranlasst und kontrolliert?

3. Sind bei den genannten drei Erdölbohrungen die Bereiche zwischen äußerem Casing (äußerer Bohrlochverrohrung) und Gebirge durchgehend komplett zementiert?

4. Bis in welchen Tiefen reichen bei diesen Bohrungen die grundwasserführenden Schichten?

5. Inwieweit sind obige Bohrungen mit einer Zementschicht ausgekleidet ? Wenn nicht, warum nicht?

6. Genießen die genannten Bohrungen Bestandsschutz vor technischen Weiterentwicklungen, die sich auf den Schutz von Natur und Umwelt negativ auswirken könnten?

7. Seit welchem Zeitpunkt und unter welchen Umständen wurden die derzeit gezogenen Rohrleitungen derTiefbohrungen auf dem unversiegelten Betriebsplatz ohne Abdeckung abgelegt ?

8. Welche Betriebspläne, bzw. Sonderbetriebspläne liegen den derzeitigen Maßnahmen zu Grunde und wurde die zuständige Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, Hamburg, einbezogen und die Behörde des Stadtteils und angrenzend (100 m) die Gemeinde Meckelfeld, Seevetal, informiert? Wenn ja, wann ?Wenn nicht, frage ich, ob es im Sinne von Transparenz hinnehmbar ist, dass Arbeiten mit Lärm und Lichtemmissionen nicht an die zuständigen Behörden auf untererer und weiterführender Verwaltungsebene gemeldet und betroffenen Bürgern vermittelt werden?

9 Die geotechnischen Eingriffe aufgrund der jahrzehntelangen Förderung aus Erdöl und Erdgasreservoiren führen zu Veränderungen im Untergrund, wie z.B. Absenkung des Bodens oder Seismizität im Bereich der Reservoire.1 Gibt es Messungen über Bodenabsenkungen am Standort und welche Daten wurden zu welchem Zeitpunkt gemessen? Ich gehe davon aus, dass die Fragen keinen unangemessenen Zeitaufwand verursachen und sehe einer zeitnahen Beantwortung gerne entgegen.

Mit freundlichen Grüßen

Renate Maaß“

 

Neue Zwischenvertröstung – was ein Minister unter „Antwort“ versteht

1. Die Fragen

An das
Niedersächsisches Ministerium
für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Friedrichswall 1
30159 Hannover

Betreff: Fragen zu verfüllten und abgelenkten Bohrungen mit Schäden im Ringraum und
Eintritt von Fremdwasser in den Bewilligungsfeldern Sinstorf und Fleestedt I

Sehr geehrter Herr Minister Dr. Althusmann,
im Nachgang zu Meldungen über die Havarie der Erdölbohrung Emlichheim, Bohrstelle
EM 132, wo etwa 140 000 bis 220 000 Kubikmeter Lagerstättenwasser in den Untergrund
entwichen, weil u. a. die Ummantelung des Bohrlochs korrodiert war, möchte ich Fragen
zu bestehenden Erdölförderbohrungen im Landkreis Harburg stellen, die ähnlich  Auffälligkeiten aufzeigten.

Hintergrund
In der Gemeinde Seevetal wird seit mehr als 50 Jahren Erdöl gefördert. Die bestehenden Förderbohrungen wurden größtenteils in den 1960er Jahren abgeteuft und werden im Feldesbereich Sinstorf, vormals Sottorf Ost I, nunmehr Sinstorf vom Rechtsinhaber Mobil Erdgas-Erdöl GmbH, ehemals ENGIE E&P Deutschland GmbH, betrieben.
Folgende Bohrung des tiefen Untergrundes sind dort im Postweg 205, Beckedorf, belegen
• 051479800201 Sottorf-Ost 2
• 051479800301 Sottorf-Ost 3
• 051479800302 Sottorf-Ost 3a

Folgende Bohrung des tiefen Untergrundes sind hier am Mühlenweg 70 und an der
Autobahnzufahrt Fleestedt belegen
• Bohrung des tiefen Untergrundes

• 051654800401 Meckelfeld-West 4
• 051654800402 Meckelfeld-West 4a
• 051654800501 Meckelfeld-West 5
• 051654800502 Meckelfeld-West 5a

Das Unternehmen Neptune Energy GmbH Deutschland ist Rechtsinhaber des
Bewilligungsfeldes Fleestedt I, ehemals ENGIE E&P Deutschland GmbH.
In unmittelbar in Nähe der unbefestigten Betriebsplätze Mühlenweg 70 und Postweg 205
verlaufen eiszeitlichen Rinnen mit -100 m Tiefe. Sie führen im Abstrom zum Wasserwerk
Bostelbek in HH.

Seevetal Beckedorf ist Einzugsgebiet für die Trinkwasserversorgung des
Wasserwerkes Bostelbek HH (HH Drucksache 21/6292 -Betr.: Statusbericht zur
Trinkwasserversorgung in Hamburg), außerdem befindet sich angrenzend das
Trinkwasser Vorranggebiet und das dazugehörige WSG Woxdorf.

Am 22.06.2017 erhielt ich Antwort zu meiner Anfrage vom 24.04.2017 von Herrn Mathias Eberle, Leiter des Referates 23, „Grundwasser, Wasserversorgung, Fachplanungs- und Datenmanagement, Gewässerkundlicher Landesdienst“ Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz in 30169 Hannover, Archivstraße 2 .
Im Antwortschreiben vom 22.06.2017 des MU fand ich folgende Angaben:

„Teilverfüllung Sottorf Ost 3a
Die Rückverfüllung von Bohrungen und ihre nachfolgende Ablenkung stellt eine übliche
Vorgehensweise zur Erhöhung der Förderkapazität einer Bohrung dar. Im Fall der
Bohrungen Sottorf Ost 3a wurde im Jahr 2010 eine Teilverfüllung mit anschließender
Ablenkung zur Wiederherstellung der technischen Integrität durchgeführt. Grund für
die Maßnahme war der Eintritt von Fremdwasser in den Ringraum, welches durch die
installierte Drucküberwachung festgestellt wurde. Die Ablenkung der angesprochenen Bohrungen wurde beim LBEG bergrechtlich beantragt und nach erteilter Zulassung von ENGIE durchgeführt.
Im Zulassungsverfahren wurde dabei auf die Beteiligung des Landkreises Harburg
und der Gemeinde Seevetal verzichtet, da lediglich die Zuständigkeit des LBEG
gegeben war.“

In Bewilligungsfeld Fleestedt gab es laut Firmensprecher ENGIE, Herrn Dr. Brieske, im
Schreiben an Dr. Engelmann vom 31. 3. 2017 ähnliche Störungen „ ..Meckelfeld West 1
und Meckelfeld West 4 wurden im Zeitraum 2009/2010 teilverfüllt und aus dem
bestehenden Bohrloch heraus abgelenkt. Grund für diese Arbeiten war das per
Drucküberwachung festgestellte Eindringen von Flüssigkeit in den so genannten
Ringraum zwischen äußerer Bohrlochverrohrung und innerem Förderstrang.
Die Bohrungen wurden temporär außer Betrieb genommen. Eine Gefahr für Mensch und
Umwelt durch unkontrollierten Austritt von Medium aus der Bohrung bestand zu keinem
Zeitpunkt. Per Sonderbetriebsplan wurden bei der zuständigen Bergbehörde die
geplanten – nach Vorliegen der Zulassung auch durchgeführten – Wartungsarbeiten
an den Bohrungen beantragt.“

Im Unternehmensbericht 2009 der GDF SUEZ E&P DEUTSCHLAND GMBH, S. 24, berichtet
das Unternehmen: Nach Feststellung irreparabler Schäden an den Futterrohrtouren wurden die
Bohrungen Meckelfeld-West 1 und West 5 sowie Sottorf-Ost 3 des Erdölfeldes Sinstorf zum Schutz
gegen unkontrollierte Wasserzuflüsse teilverfüllt.

Meine Fragen:

1. Wurde seitens des Betreibers und der Aufsichtsbehörden LBEG geprüft, ob durch den
Eintritt von Fremdwasser in den Ringraum der Bohrung Sottorf Ost 3a ein Schaden im
Sinne eines Umweltschadens in Form eines Grundwasserschadens nach § 90
Wasserhaushaltsgesetz entstanden war? Wenn ja, wie wurde der Nachweis geführt, bitte
mit Detailangaben.
Wurde eine Schadensbeseitigung nach dem Umweltschadensgesetz (§ 11) durchgeführt
und welche Maßnahmen wurden angeordnet, veranlasst und kontrolliert?

2. Wurde seitens des Betreibers und der Aufsichtsbehörden LBEG geprüft, ob durch den
Eintritt von Fremdwasser in den Ringraum der Bohrungen Meckelfeld West 1 und
Meckelfeld West 4 Schäden im Sinne eines Umweltschadens in Form von
Grundwasserschäden nach § 90 Wasserhaushaltsgesetz entstanden war? Wenn ja, wie
wurde der Nachweis geführt, bitte mit Detailangaben.
Wurden Schadensbeseitigungen nach dem Umweltschadensgesetz (§ 11) durchgeführt
und welche Maßnahmen wurden angeordnet, veranlasst und kontrolliert?

Zusatzfragen zu 1 + 2:
Sind bei den drei Erdölbohrungen die Bereiche zwischen äußerem Casing (äußerer
Bohrlochverrohrung)und Gebirge durchgehend komplett zementiert? Konnte
Lagerstättenwasser und Erdöl durch die geschädigten Futterrohrtouren in den Bereich
zwischen äußerer Bohrlochverrohrung und Gebirge nach oben in grundwasserführende
Schichten aufsteigen? In welchen Teufenlagen befanden sich die geschädigten
Futterrohrtouren bei den einzelnen Bohrungen? Bis in welchen Tiefen reichen bei diesen
Bohrungen die grundwasserführenden Schichten?

3. Genießen die genannten Bohrungen, die vor den 1980er-Jahren hergestellt worden
sind, Bestandsschutz vor technischen Weiterentwicklungen, die sich auf den Schutz von
Natur und Umwelt negativ auswirken können?

4. Inwiefern ist die Ausführung, dass „seit den 1980er-Jahren nach der niedersächsischen
Tiefbohrverordnung die Pflicht besteht Bohrungen mit einer Zementschicht auszukleiden“
zutreffend, und wie verhält es sich bei den obig benannten Bohrungen?

5. Seit welchem Zeitpunkt und unter welchen Umständen ist der Betrieb von korrodierten
Rohrleitungen und Tiefbohrungen, die unter das Bergrecht fallen, in Niedersachsen
zulässig bzw. unzulässig?

6. Ist aus Sicht WM die fehlende Beteiligung bei den Zulassungen der
Sonderbetriebspläne des Landkreises Harburg und der Gemeinde Seevetal korrekt und
hinnehmbar, da angeblich lediglich die Zuständigkeit des LBEG gegeben war?

7. Gibt es weitere vergleichbare Vorfälle im Lande Niedersachsen?

8. Ist es in Zukunft vertretbar, dass Umweltschäden nicht durch die zuständigen Behörden
auf untererer und weiterführender Verwaltungsebene gemeldet, erfasst, bewertet und
unter deren Beteiligung saniert werden?

Mit freundlichen Grüßen

Renate Maaß

2. Die Antwort

2019_12_03_Maaß_BI_Klein_Fracking_Buchholz_NUIG_Anfrage_Bohrungen_mit_Schäden_ Eintritt_Fremdwasser_Bewilligungsfelder_Sinstorf_Fleestedt_Harburg_3658_19

Wie war das wirklich im Landkreis Harburg?

Renate Maass von der BI „Kein Fracking in der Heide“  hat konkrete Fragen an das niedersächsische Umwelt- sowie das Wirtschaftsministerium gestellt. Auslöser der Fragen war die größtre Grundwasservergiftung in Westniedersachsen, die vor  durch jahrelang defekte Rohrleitungen für Lagerstättenwasser durch die DEA verursacht worden waren. Sie wurden kürzlich aufgedeckt (s. post auf dieser Homepage). Der Wortlaut der Anfrage:

Sehr geehrter Herr Minister Lies,
im Nachgang zu unserem Gespräch am 10.09.2019 in Hannover über die Havarie der Erdölbohrung Emlichheim, Bohrstelle EM 132, wo etwa 140 000 bis 220 000 Kubikmeter Lagerstättenwasser in den Untergrund entwichen, weil u. a. die Ummantelung des Bohrlochs korrodiert war, möchte ich Fragen zu bestehenden Erdölförderbohrungen im Landkreis Harburg stellen, die ähnlich Auffälligkeiten aufzeigten.

Hintergrund
In der Gemeinde Seevetal wird seit mehr als 50 Jahren Erdöl gefördert. Die bestehenden Förderbohrungen wurden größtenteils in den 1960er Jahren abgeteuft und werden im Feldesbereich Sinstorf, vormals Sottorf Ost I, nunmehr Sinstorf vom Rechtsinhaber Mobil Erdgas-Erdöl GmbH, ehemals ENGIE E&P Deutschland GmbH, betrieben.

Folgende Bohrung des tiefen Untergrundes sind dort im Postweg 205, Beckedorf, belegen

051479800201 Sottorf-Ost 2
(weitere Informationen)
051479800301 Sottorf-Ost 3
(weitere Informationen)
051479800302 Sottorf-Ost 3a
(weitere Informationen) .

Das Unternehmen Neptune Energy GmbH Deutschland ist Rechtsinhaber des Bewilligungsfeldes Fleestedt I, ehemals ENGIE E&P Deutschland GmbH.

Folgende Bohrung des tiefen Untergrundes sind hier am Mühlenweg 70, Fleestedt, belegen
Bohrung des tiefen Untergrundes
051654800401 Meckelfeld-West 4
(weitere Informationen)
051654800402 Meckelfeld-West 4a
(weitere Informationen)
051654800501 Meckelfeld-West 5
(weitere Informationen)
051654800502 Meckelfeld-West 5a
(weitere Informationen) .

In unmittelbar in Nähe der unbefestigten Betriebsplätze Mühlenweg 70 und Postweg 205 verlaufen eiszeitlichen Rinnen mit -100 m Tiefe. Sie führen im Abstrom zum Wasserwerk Bostelbek in HH.

Seevetal Beckedorf ist Einzugsgebiet für die Trinkwasserversorgung des Wasserwerkes Bostelbek HH (HH Drucksache 21/6292 -Betr.: Statusbericht zur Trinkwasserversorgung in Hamburg), außerdem befindet sich angrenzend das Trinkwasser Vorranggebiet und das dazugehörige WSG Woxdorf.

Am 22.06.2017 erhielt ich Antwort zu meiner Anfrage vom 24.04.2017 von Herrn Mathias Eberle, Leiter des Referates 23, „Grundwasser, Wasserversorgung, Fachplanungs- und Datenmanagement, Gewässerkundlicher Landesdienst“ Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz in 30169 Hannover, Archivstraße 2 .

Im Antwortschreiben vom 22.06.2017 des MU fand ich folgende Angaben:
Teilverfüllung Sottorf Ost 3a
Die Rückverfüllung von Bohrungen und ihre nachfolgende Ablenkung stellt eine übliche Vorgehensweise zur Erhöhung der Förderkapazität einer Bohrung dar. Im Fall der Bohrungen Sottorf Ost 3a wurde im Jahr 2010 eine Teilverfüllung mit anschließender Ablenkung zur Wiederherstellung der technischen Integrität durchgeführt. Grund für die Maßnahme war der Eintritt von Fremdwasser in den Ringraum, welches durch die installierte Drucküberwachung festgestellt wurde. Die Ablenkung der angesprochenen Bohrungen wurde beim LBEG bergrechtlich beantragt und nach erteilter Zulassung von ENGIE durchgeführt. Im Zulassungsverfahren wurde dabei auf die Beteiligung des Landkreises Harburg und der Gemeinde Seevetal verzichtet, da lediglich die Zuständigkeit des LBEG gegeben war.“

In Bewilligungsfeld Fleestedt gab es laut Firmensprecher ENGIE, Herrn Dr. Brieske, im Schreiben an Dr. Engelmann vom 31. 3. 2017 ähnliche Störungen „ ..Meckelfeld West 1 und Meckelfeld West 4 wurden im Zeitraum 2009/2010 teilverfüllt und aus dem bestehenden Bohrloch heraus abgelenkt. Grund für diese Arbeiten war das per Drucküberwachung festgestellte Eindringen von Flüssigkeit in den so genannten
Ringraum zwischen äußerer Bohrlochverrohrung und innerem Förderstrang. Die Bohrungen wurden temporär außer Betrieb genommen. Eine Gefahr für Mensch und Umwelt durch unkontrollierten Austritt von Medium aus der Bohrung bestand zu keinem Zeitpunkt. Per Sonderbetriebsplan wurden bei der zuständigen Bergbehörde die geplanten – nach Vorliegen der Zulassung auch durchgeführten – Wartungsarbeiten
an den Bohrungen beantragt.“

Im Unternehmensbericht 2009 der GDF SUEZ E&P DEUTSCHLAND GMBH, S. 24, berichtetdas Unternehmen: Nach Feststellung irreparabler Schäden an den Futterrohrtouren wurden die Bohrungen Meckelfeld-West 1 und West 5 sowie Sottorf-Ost 3 des Erdölfeldes Sinstorf zum Schutz gegen unkontrollierte Wasserzuflüsse teilverfüllt.

Meine Fragen:

1. Wurde seitens des Betreibers und der Aufsichtsbehörden LBEG geprüft, ob durch den Eintritt von Fremdwasser in den Ringraum der Bohrung Sottorf Ost 3a ein Schaden im Sinne eines Umweltschadens in Form eines Grundwasserschadens nach § 90 Wasserhaushaltsgesetz entstanden war? Wenn ja, wie wurde der Nachweis geführt, bitte mit Detailangaben. Wurde eine Schadensbeseitigung nach dem Umweltschadensgesetz (§ 11) durchgeführt und welche Maßnahmen wurden angeordnet, veranlasst und kontrolliert?

2. Wurde seitens des Betreibers und der Aufsichtsbehörden LBEG geprüft, ob durch den Eintritt von Fremdwasser in den Ringraum der Bohrungen Meckelfeld West 1 und Meckelfeld West 4 Schäden im Sinne eines Umweltschadens in Form von Grundwasserschäden nach § 90 Wasserhaushaltsgesetz entstanden war? Wenn ja, wie wurde der Nachweis geführt, bitte mit Detailangaben. Wurden Schadensbeseitigungen nach dem Umweltschadensgesetz (§ 11) durchgeführt und welche Maßnahmen wurden angeordnet, veranlasst und kontrolliert?

Zusatzfragen zu 1 + 2:
Sind bei den drei Erdölbohrungen die Bereiche zwischen äußerem Casing (äußerer Bohrlochverrohrung)und Gebirge durchgehend komplett zementiert? Konnte Lagerstättenwasser und Erdöl durch die geschädigten Futterrohrtouren in den Bereich zwischen äußerer Bohrlochverrohrung und Gebirge nach oben in grundwasserführende Schichten aufsteigen? In welchen Teufenlagen befanden sich die geschädigten Futterrohrtouren bei den einzelnen Bohrungen? Bis in welchen Tiefen reichen bei diesen Bohrungen die grundwasserführenden Schichten?

3. Genießen die genannten Bohrungen, die vor den 1980er-Jahren hergestellt worden sind, Bestandsschutz vor technischen Weiterentwicklungen, die sich auf den Schutz von Natur und Umwelt negativ auswirken können?

4. Inwiefern ist die Ausführung, dass „seit den 1980er-Jahren nach der niedersächsischen Tiefbohrverordnung die Pflicht besteht Bohrungen mit einer Zementschicht auszukleiden“ zutreffend, und wie verhält es sich bei den obig benannten Bohrungen?

5. Seit welchem Zeitpunkt und unter welchen Umständen ist der Betrieb von korrodierten Rohrleitungen und Tiefbohrungen, die unter das Bergrecht fallen, in Niedersachsen zulässig bzw. unzulässig?

6. Ist aus Sicht MU die fehlende Beteiligung bei den Zulassungen der Sonderbetriebspläne von NLWKN, des Landkreises Harburg und der Gemeinde Seevetal hinnehmbar, da angeblich lediglich die Zuständigkeit des LBEG gegeben war?

7. Gibt es weitere vergleichbare Vorfälle im Lande Niedersachsen?

8. Ist es in Zukunft vertretbar, dass Umweltschäden nicht durch die zuständigen Behörden auf untererer und weiterführender Verwaltungsebene gemeldet, erfasst, bewertet und unter deren Beteiligung saniert werden?

Mit freundlichen Grüßen

Renate Maaß

Südwestniedersachsen: DEA richtet wohl umfangreichsten Grundwasserschaden der Erdölfördergeschichte an

Der größte deutsche Erdölförderer Wintershall DEA hat auf einer Bohranlage für Erdöl in Emlichheim (Grafschaft Bentheim) einen der vermutlich umfassendsten Grundwasserschäden in der Geschichte der deutschen Ölförderung verursacht. Über einen langen Zeitraum gelangten hoch saline Lagerstättenwässer aus der Erdölproduktion in unbelastetes Grundwasser. Die Menge des zwischen Januar 2014 und Oktober 2018 aus einem Leck in einem Einpressbohrrohr („Em132“) im Erdreich versickerten Lagerstättenwassers beträgt nach vorläufigen Angaben zwischen 140.000 bis 220.000 Kubikmeter Lagerstättenwasser.

Um sich das Ausmaß zu vergegenwärtigen, stelle man sich vor, dass im Minimum eine Strecke von Hannover bis Hildesheim mit Tanklastkraftwagen (TKW) von 54 m³ Fassungsvermögen gefüllt mit diesem Lagerstättenwässer aneinandergereiht wären. Nimmt man den „worst case“ von ausgelaufenen 220000 m³ an, so bilden TKWs einen Stau von Hannover bis Braunschweig.

Vor dem Hintergrund, dass der Salzgehalt des Lagerstättenwasser zwischen 20 und 30 % beträgt , was 200 bis 300 Gramm Salz je Liter entspricht, hingegen unbelastetes Grundwasser nur einen Salzgehalt zwischen 20 und 30 Milligramm je Liter hat, also ca. 10.000 mal weniger als das Lagerstättenwasser, so kommt man zu folgender überschlägigen Berechnung:

Sollte sich das Lagerstättenwasser komplett mit dem Grundwasser vermischen, wären ca.140 bis 220 Mio. m3 unbelastetes Grundwasser versalzen. Für Trinkwasserförderung und Feldberegnung ist das versalzene Grundwasser nicht mehr nutzbar.

Das Niedersächsische Wirtschaftsministerium hat landesweit die Überprüfung aller aktiven Einpressbohrungen angeordnet. Sehr kurzfristig, bis zum 5. August, sind die Erdöl- und Erdgasproduzenten aufgefordert, Informationen zu ihren Anlagen liefern, so das Ministerium am 31.7.2019. Die Behörde fordert auf, Rückmeldungen zu den verwendeten Werkstoffen für Bohrrohre, bisherigen und zukünftigen Überwachungsmaßnahmen und Maßnahmen zur Verhinderung von Korrosion bei den rund 220 Einpressbohrungen in Niedersachsen beizubringen2. Wie steht es um die Werkstoffe der Rohrleitungen der aktiven Verpressbohrungen und die Gefahr von Korrosion, die Überwachungsmaßnahmen und Auswirkungen bei uns im Kreis Harburg?

In der Gemeinde Seevetal, in Beckedorf und Fleestedt fördert die Förderfirma Neptune Energy Deutschland GmbH Erdöl. Das separierte Lagerstättenwasser wird in Leitungen in die aktive Verpressbohrung am Eichheister eingepresst. Das ist 200 m hinter der Landesgrenze in Hamburg Sinstorf, nahe zur Wohnbebauung der Gemeinde Seevetal. Die zuführenden Leitungen vom Betriebsplatz im Postweg in Beckedorf, Seevetal, verlaufen in wenigen hundert Meter Entfernung von den Trinkwasservorranggebieten Bostelbek (Hamburg) und Woxdorf (Seevetal) zur Verpressbohrung in Harburg.

Wurde das Leitungssystem nach den Schäden an den Leitungen für Lagerstättenwasser 2016 in Beckedorf umfassend geprüft? Ist alles in Ordnung? Wir erwarten zeitnah Informationen der Überprüfung durch das Niedersächsische Wirtschaftsministerium mit Ungeduld und Besorgnis.

Renate Maaß, Mitglied des Sprecherrates

BI Kein Fracking in der Heide

 

https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/nach-austritt-von-grossen-mengen-lagerstattenwasser-ministerium-ordnet-uberprufung-aller-einpressbohrungen-in-niedersachsen-an-179273.html

https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/lagerstattenwasser-bei-einpressbohrung-im-landkreis-grafschaft-bentheim-ausgetreten-179234.html

Bürger gegen DEA und Landesbergamt: Bericht aus der Region Rotenburg

„Ottersberg. Der Festsaal der Ottersberger Waldorfschule ist riesig, dennoch reichten die Kapazitäten nicht aus, um alle Gegner der seismischen Messungen und späterer Erdgasförderung des Dea-Konzerns aufzunehmen. Die Leute wichen auf Stehplätze, sogar im Forum aus. Alle waren dem Ruf der Ottersberger Bürgerinitiative „No Moor Gas“ gefolgt, um sich an diesem Abend einerseits zu informieren, andererseits aber auch, um Dampf abzulassen.

Malte von Monkiewitsch, Sprecher der Initiative, konnte auf dem Podium Alexander Prexl von der Dea-Abteilung Seismik und Olaf Mager, im Konzern zuständig für Kommunikation, Axel Miesner (MdL CDU), Helge Limberg (MdL Grüne) Dörthe Liebetruth (MdL SPD) Sonja Sievi (Bürgerinitiative No Moor Gas), Andreas Rathjens (Landwirt aus Groß Meckelsen) und Renate Maaß (Geologin und Aktivistin der Initiative „Kein Fracking in der Heide“) begrüßen. Neben den Bürgermeistern Manfred Cordes (Oyten) und Horst Hofmann (Ottersberg) sowie zahlreichen Medienvertretern war auch das ZDF mit einem ganzen Team an die Wümme gereist, um über den Widerstand der Bürger aus den Landkreisen Rotenburg, Verden und Osterholz-Scharmbeck zu berichten.

Moderiert wurde die Veranstaltung von Meike Ackermann, die allen auf der Bühne zunächst die Möglichkeit gab, sich vorzustellen. Von Monkiewitsch wies darauf hin, was für eine enorme Dynamik bei den Bürgern freigesetzt worden war, verwies auf die zweifelsfrei festgestellten Erdbeben, die Schäden an den Häusern, die ungeklärte Häufung von Krebsfällen, die nachhaltigen Schäden in der Natur und die fehlende Kommunikation zwischen Bürger und Dea. Man müsse nur auf die roten Xe schauen, die beinahe vor allen Häusern in den Landkreisen, sogar auf Wiesen und Feldern als Zeichen des aktiven Widerstandes gegen Fracking aufgestellt wurden, um die Stimmung in der Bevölkerung nachzuempfinden. Dabei würden unglaubliche Kräfte freigesetzt. Oytens Bürgermeister Cordes gab sogleich ein unmissverständliches Statement ab: „Ich will kein Fracking. Nicht für mich, nicht für meine Kinder und Enkel.“ Rathjens, schon viele Jahre in der Bewegung unterwegs und inzwischen Experte, was nachhaltige Schäden in der Natur betrifft, pflichtete der Grasbergerin Sievi bei, die monierte, dass sie von den Dea-Plänen aus der Zeitung erfahren habe. Der Landwirt und zahlreiche Bürger forderten, Einwilligungserklärungen zurückzugeben, zumal sie auf unbefristete Zeit ausgestellt wurden. Diese seien quasi ein Blankoscheck für die Dea, deren Mitarbeiter Prexl sich beharrlich weigerte, Zahlen von Zustimmungen für Bohrungen zu nennen. Die Politiker, allen voran der Landtagsabgeordnete Miesner, entwickelten ungeahnte rednerische Leidenschaft, als sie versprachen, sich für die Belange der Bürger einzusetzen und sich für den Trinkwasserschutz stark zu machen.

Insbesondere Erdgasförderung in Wasserschutzgebieten sei ein Unding, kritisierte Landtagsabgeordnete Liebetruth die Vertreter der Dea. Im Gegensatz zu ihrer bisherigen Vorgehensweise zeigten sich diese zugänglicher, was die Bürgerproteste betraf. So lobte Mager das Heimatinteresse der Bürger und zeigte sich beeindruckt von deren Engagement, erntete aber ungläubige Lacher aus dem Publikum für dieses Lippenbekenntnis. Er verkündete den Rückzug vom Antrag auf Messungsgenehmigungen, stellte aber den politischen Willen in den Raum. Immerhin habe das Land Niedersachsen die Lizenzen dafür ausgegeben. „Wir tun nichts Ungesetzliches“, so Prexl, der zusehends schmallippiger wurde und auf die Einnahmen des Förderzins in Millionenhöhe für das Land verwies. Liebetruth stellte die Frage in den Raum, was die Dea nach dem Ausstieg aus der Kohleförderung vorhabe, immerhin sei der Konzern weltweit der größte Gasförderer überhaupt und die riesige Menge an Gas in der Region sei ein Schatz, den es doch sicherlich zu heben gelte. Dann wurden Stimmen laut, dass es keinen unversehrten oder regenerierten Bohrgrund nach der Abernte gäbe.

Der Bohrgrund ginge wieder zurück an den ursprünglichen Nutzer, der auf den Altlasten sitzen bliebe, es sei aber kein gesunder Boden mehr und würde es auch nie wieder werden. Miesner stellte engagiert eine Resolution des Landkreises Osterholz in Aussicht, die Seismik parteiübergreifen untersagen würde, denn Grundwasserschutz ginge vor Bodenschätzeabbau. Geologin Maaß zeichnete mit Karten und Bildern ein beängstigendes Szenario von den Bodenbeschaffenheiten bei Förderungen und dem, was mit allen zu erwartenden Konsequenzen mit dem Lebensraum der Menschen passieren würde. Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) in Hannover hat inzwischen schriftlich mitgeteilt, dass Dea den Antrag für die ursprünglich geplanten seismischen Messungen in den Landkreisen Verden/Aller, Diepholz, Osterholz und Rotenburg/Wümme zurückgezogen hat. Damit liege kein aktueller Antrag mehr vor.
„Sollte sich das Unternehmen zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden, doch noch seismische Messungen in dem Gebiet vornehmen zu wollen, müsste Dea einen neuen Antrag einreichen“, teilt LBEG in einer Pressemeldung mit.
Diesen Antrag würde das LBEG, nach eigener Aussage, dann erneut nach den fachlichen und rechtlichen Vorgaben prüfen. Dabei müsste die Landesbehörde auch die betroffenen Landkreise und Gemeinden einbinden.“

https://www.rotenburger-rundschau.de/lokales/landkreis-verden/ottersberg/dea-erklaert-sich-no-moor-gas-macht-druck-zuschauer-empoert-von-elke-keppler-rosenau-123465.html