Die am 15.11.2020 auf dieser Homepage dokumentierte Anfrage wurde vom Landesbergamt mittlerweile beantwortet. Nach Ansicht der Fragestellerin, Renate Maass vom Sprecherrat der BI „Kein Fracking in der Heide“, hält sich der Informationswert der Antwort in sehr überschaubaren Grenzen. Mass: „Ich lese als positives Indiz, dass zukünftig die Gemeinde und Teilgemeinden von Seevetal informiert werden über Tätigkeiten an Installationen der Erdölförderung. Ich weiß nun, dass auch bei dieser „Bohrung reichen die nutzbaren quartären Grundwasserleiter bis etwa 120 m Tiefe.“ Was meine Bedenken über den Ort dieser Förderbohrung noch erheblich verstärkt. Ich lese, dass Hebungen und Senkungen auf Förderplätzen erst ab 10cm bergbauschadensrelevant sind. Soll ich noch fragen, wann gemessen wurde? Nein, mein Budget ist für dieses Jahr ausgeschöpft. Ich weiß nun, dass rund um die Bohrkeller Betonfläche ist und eine einspurige Asphaltfläche dorthin führt. Insgesamt erscheint die Mehrung der Kenntnisse durch diese Antworten überschaubar.“
Trotzdem dokumentieren wir die Antwort des LBEG hier im Wortlaut:
Ihre 1. Frage: Wurden Schäden seitens des Betreibers und/oder der Aufsichtsbehörden LBEG festgestellt? Wenn ja, welche, wodurch verursacht, in welcher Tiefe?
Antwort: Dem LBEG liegen keine Schadensberichte für die angefragten Bohrungen vor. An der Bohrung GH12 wurde ein routinemäßiger Steigrohrwechsel durchgeführt.
Ihre 2. Frage: Wenn ja, sind es Schäden im Sinne eines Umweltschadens, z.B. eines Grundwasserschadens nach § 90 Wasserhaushaltsgesetzes?
Wenn ja, wie wurde der Nachweis geführt, bitte mit Detailangaben.
Wurde und wird eine Schadensbeseitigung nach dem Umweltschadensgesetz (§ 11) durchgeführt und welche Maßnahmen angeordnet, veranlasst und kontrolliert?
Antwort: Siehe Antwort auf Frage 1
Ihre 3. Frage: Sind bei den genannten drei Erdölbohrungen die Bereiche zwischen äußerem Casing (äußerer Bohrlochverrohrung) und Gebirge durchgehend komplett zementiert? Bis in welchen Tiefen reichen bei diesen Bohrungen die grundwasserführenden Schichten?
Antwort: Aufgabe der Casinge (Futterrohre) ist es das Bohrloch langfristig zu stabilisieren und gegenüber dem Umgebungsgestein (Gebirge) abzudichten. Zu diesem Zweck werden die teleskopartig-konzentrisch ineinandergesteckten Casinge zementiert. Das in der Bohrung enthaltenen Steigrohr, welches für den Transport von Medien dient, ist nicht zementiert. Der Steigrohrstrang ist verschraubt und von einer Ringraumschutzflüssigkeit umgeben. Anhand von Druckmessungen und/oder Spiegelmessungen ist es so möglich die Integrität zu kontrollieren.
Die Ringräume der oberen Casinge, bei den hier angefragten Bohrungen, sind bis zu einer Teufe von ca. 1000 m durchgängig zementiert.
Bei den angefragten Bohrungen reichen die nutzbaren quartären Grundwasserleiter bis etwa 120 m Tiefe.
(Quelle: SGD-Staatlicher geologischer Dienst HH)
Ihre 4. Frage: Inwieweit sind obige Bohrungen mit einer Zementschicht ausgekleidet? Wenn nicht, warum nicht?
Antwort: Siehe Antwort zu Frage 3.
Die verfüllte Bohrung GH 11 ist im Bereich der Zementstrecken zusätzlich mit sogenannter Dickspülung aufgefüllt.
Der hier ausgewechselte Steigrohrstrang ist als einziger mit einem Medium beaufschlagt. Dieser darf nicht einzementiert sein, damit er routinemäßig oder bei Bedarf ausgetauscht werden kann. Der Ringraum zwischen Steigrohrstrang und Casing wird mit Ringraumschutzflüssigkeit aufgefüllt und ständig kontrolliert.
Ihre 5. Frage: Genießen die genannten Bohrungen Bestandsschutz vor technischen Weiterentwicklungen, die sich auf den Schutz von Natur und Umwelt negativ auswirken könnten?
Antwort: Tiefbohrungen unterliegen den Regelungen der Bergverordnung für Tiefbohrungen, Untergrundspeicher und für die Gewinnung von Bodenschätzen durch Bohrungen in der Freien und Hansestadt Hamburg (BVOT).
Die o.g. Bohrungen entsprechen dem „Stand der Technik“.
Ihre 6. Frage: Seit welchem Zeitpunkt und unter welchen Umständen wurden die derzeit gezogenen Rohrleitungen der Tiefbohrungen auf dem unversiegelten Betriebsplatz ohne Abdeckung abgelegt?
Antwort: Die hier angefragten Arbeiten fanden im Zeitraum vom 02.11.2020 bis zum 11.11.2020 statt.
Der o.a. Bohrplatz ist durch Betonflächen und Asphaltstraßen befestigt. Zum Zeitpunkt der Aufnahmen (Bezug: Anlage/Fotos), waren diese durch Laub verdeckt. Durch den angrenzenden Bewuchs hat die Betonfläche ein grünes Erscheinungsbild und ist – insbesondere im Herbst – teilweise von herabfallendem Laub bedeckt.
Die ausgebauten Steigrohre waren nur mit Lagerstättenwasser beaufschlagt und somit nicht kontaminiert. Die eingebauten Rohre waren neu.
Ihre 7. Frage: Welche Betriebspläne, bzw. Sonderbetriebspläne liegen den derzeitigen Maßnahmen zu Grunde und wurde die zuständige Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, Hamburg, einbezogen und die Behörde des Stadtteils und angrenzend (100 m) die Gemeinde Meckelfeld, Seevetal, informiert? Wenn ja, wann?
Wenn nicht, frage ich, ob es im Sinne von Transparenz hinnehmbar ist, dass Arbeiten mit Lärm und Lichtemmissionen nicht an die zuständigen Behörden auf unterer und weiterführender Verwaltungsebene gemeldet und betroffenen Bürgern vermittelt werden?
Antwort: Da es sich bei den beobachteten Arbeiten um Routinearbeiten handelt, sind diese grundsätzlich im Hauptbetriebsplan hinterlegt. Im angefragten Fall ist die Gemeinde nicht direkt in Kenntnis gesetzt worden, da es sich um Arbeiten im Bohrloch und auf dem Bohrplatz handelt, ohne dass der Zuständigkeitsbereich der Gemeinde berührt wäre.
Bei Routinearbeiten ist eine gesonderte Information nicht üblich.
Der direkte Kontakt zur Gemeinde Seevetal (Hr. A. Schmidt – Leiter Stabsstelle für Öffentlichkeitsarbeit und Hr. Fred Patzwaldt – Leiter der Planungsabteilung) wurde hergestellt. Das Unternehmen hat zugesagt die Gemeinde – unabhängig von rechtlichen Informationspflichten –zukünftig über Routinearbeiten im Bereich Seevetal, Bekedorf und der näheren Umgebung zu informieren.
Im Allgemeinen gibt es laut Fa. Neptune, einen guten Informationsaustausch mit der Gemeinde Seevetal. Der Wunsch sich auch über Aktivitäten außerhalb des Zuständigkeitsbereiches (Nahbereich) detaillierter auszutauschen, wurde von dort bislang nicht geäußert.
Ihre 8. Frage: Die geotechnischen Eingriffe aufgrund der jahrzehntelangen Förderung aus Erdöl und Erdgasreservoiren führen zu Veränderungen im Untergrund, wie z.B. Absenkung des Bodens oder Seismizität im Bereich der Reservoire. Gibt es Messungen über Bodenabsenkungen am Standort und welche Daten wurden zu welchem Zeitpunkt gemessen?
Antwort: In der Zeit nach Inkrafttreten der Einwirkungsbereichs-Bergverordnung und auch davor, haben sich bei keiner der im Zuständigkeitsbereich des LBEG befindlichen Erdöllagerstätten aufgrund der vorliegenden Messergebnisse bergschadensrelevante Senkungen ergeben. Dies entspricht auch den Erwartungen, da durch die druckerhaltenden Sekundärmaßnahmen der Einpressung des anfallenden Lagerstättenwassers, die Volumina von entnommenem Erdöl und wieder eingepresstem Wasser sich nicht signifikant unterscheiden.
Bergbauindizierte Seismizität oder Bodenabsenkungen sind bislang ebenfalls im Bereich der Erdöllagerstätten Hamburger Raum nicht registriert worden, aber nach allgemeinem Verständnis und aufgrund der o. g. Ausführungen auch nicht zu erwarten.
Die genannten Parameter sind vom jeweiligen Unternehmen durch von der zuständigen Behörde anerkannte Markscheider/Personen zu ermitteln. Sofern hierbei bergschadenrelvante Einwirkungsbereiche ermittelt würden (Senkungen oder Hebungen an der Tagesoberfläche von 10 cm oder mehr, (§ 2 Abs. 1-3, § 3 Abs. 1 und 2 EinwirkungsBergV), würden diese auf dem Internetauftritt des LBEG bekannt gegeben werden. (Quelle hier: https://nibis.lbeg.de/cardomap3/)
Entsprechend wäre mit einem erschütterungsbedingten Einwirkungsbereich gemäß 3 Abs. 4 EinwirkungsBergV zu verfahren.
Für diese Antworten stellt das LBEG € 46.- in Rechnung. Immerhin hat es ca. zwei Monate daran gearbeitet.