Vor einer Woche hatten wir die Bundestagsabgeordneten unseres Landkreises mit der Frage angeschrieben, warum statt der versprochenen Gleichbehandlung von Erdgas und Erdöl im Fracking-Paket nun an zumindest einer Stelle nur Erdgas auftaucht: Das Bundesnaturschutzgesetz nennt bei den Einschränkungen der Förderung sowie Lagerstättenwasser-Versenkung nur Erdgas, nicht aber Erdöl. Unser MdB Grosse Brömer, CDU, hat nun geantwortet. Wir dokumentieren seine Antwort sowie unsere Nachfrage, denn außer den offiziellen Textbausteinen hat Herr Grosse-Brömer nichts gesagt, speziell nicht zum Weglassen des Erdöls im Naturschutzgesetz.
Schreiben Grosse-Brömer:
Sehr geehrter Herr Dr. Engelmann,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 22.09.2016 zum Thema Fracking.
Mit dem am 24. Juni 2016 im Deutschen Bundestag beschlossenen Gesetzespaket haben wir unkonventionelles Fracking in Deutschland unbefristet verboten. Beim konventionellen Fracking in tiefen geologischen Formationen konnten wir den Rechtsrahmen außerdem erheblich verschärfen. Denn für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion gilt, dass es beim Schutz der Gesundheit der Menschen, der Umwelt und des Trinkwassers keine Kompromisse geben darf.
Auch das Verpressen von Lagerstättenwasser ist nun grundsätzlich verboten. Ausnahmen sollen nur in den Fällen möglich sein, bei denen der sichere Einschluss in druckabgesenkte kohlenwasserstoffhaltige Gesteinsformationen gewährleistet ist. Verpresst werden darf das Lagerstättenwasser also nur in solche geologischen Formationen und Tiefen, aus denen es gefördert wurde. Zudem wird bei der Verpressung der Stand der Technik gefordert, also die beste zum Zeitpunkt verfügbare Technik. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung wird auch hier Pflicht sein. Diese Regelungen sichern Umwelt- und Gesundheitsschutz gleichermaßen.
Zwischen Fracking zur Erdgas- oder Erdölförderung wird nicht unterschieden. Es gelten die gleichen strengen Anforderungen. Eine wichtige Errungenschaft der neuen Gesetzesgrundlage.
Ihre Unklarheiten sollten nun beseitigt sein.
Mit freundlichen Grüßen
M. Grosse-Brömer, MdB
(erhalten per e-mail am 28.09.2016 11:42 Uhr)
Antwort und Nachfrage der BI:
Sehr geehrter Herr Grosse-Brömer,
vielen Dank für Ihre Antwort auf unsere Fragen der BI „Kein Fracking in der Heide“. Die von Ihnen genannten Regulationsschritte bezüglich Fracking in Schiefergestein sind uns wohlbekannt. Leider sind Sie nicht auf die für uns entscheidende Frage eingegangen: Wenn (wie von den Koaltionsfraktionen im Bundestag festgeschrieben) Erdöl und Ergas gleich behandelt werden sollen, warum taucht dann in der entsprechenden Vorschrift des Bundesnaturschutzgesetzes nur Erdgas auf? Und was hat das für Konsequenzen? Es handelt sich hier um einen Gesetzestext, der naturgemäß sehr wörtlich zu nehmen ist. Wenn ein Wort (nämlich „Erdöl“) fehlt, dann hat das sehr wohl etwas zu bedeuten. Möglicherweise ist diese Frage so spezifisch, dass Sie sie nicht beantworten können. Dann wären wir Ihnen sehr verbunden, uns mitzuteilen, wer auf Seiten Ihrer Fraktion dazu Stellung nehmen kann. Die Unklarheiten sind nämlich keinesfalls behoben.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Ingo Engelmann
Sprecherrat der BI „Kein Fracking in der Heide“
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