Das Landesbergamt (LBEG) hält sich an Recht und Gesetz. In einem Schreiben an die BI „Kein Fracking in der Heide“ hatte einer ihrer Mitarbeiter das noch einmal betont, damit es nicht in Vergessenheit gerät. Der Mitarbeiter ist Abteilungsleiter im LBEG, das die Fördergenehmigungen an Erdgas-Unternehmen erteilt. Seit 2009 arbeitete er zudem als Prokurist für eine Firma, die Rohstoffe für einen Industriezweig herstellen soll, den das Amt beaufsichtigt. Dann hat er sich selbst angezeigt, wegen Recht und Gesetz (taz 03.05.2012).
Das LBEG verweist auf seinen Internetseiten auch immer auf die Gesetze, die es einhält. Da ist dann ein link zum Wasserhaushaltsgesetz oder zum Bundesberggesetz. Das BbergG ist umstritten, weil seine Wurzeln u.a. in einer Phase der deutschen Geschichte liegen, in der nationale Interessen und die wirtschaftliche Unabhängigkeit Deutschlands von den Nationalsozialisten über alles hochgehalten wurden. Damals wurden die zuständigen Ämter konzentriert in geologischen Landesanstalten und später im Reichsamt für Bodenforschung, und den Grundstückseigentümern wurde die Verfügung über die unter ihrem Grund und Boden liegenden Bodenschätze genommen (Erdölverordnung von 1934). Im angelsächsischen Raum und den USA gilt ein anderes Rechtsprinzip: Da gehört dem Grundstückseigentümer „bis zur ewigen Teufe“ alles, was unter seinem Grundstück liegt.
Ebenfalls aus dem Jahr 1934 stammt das dritte Gesetz, auf das das LBEG verlinkt: das Lagerstättengesetz (LagerstG).
Vielleicht fällt dem Leser dieses Gesetzes auf, dass einige Formulierungen veraltet klingen. „Die Reichsregierung hat das folgende Gesetz beschlossen“ – Frau Merkel als Reichskanzler, ist das zeitgemäß? Die Aufgabe des Gesetzes wird knapp umrissen: „Zur Sicherung der deutschen Mineralversorgung wird der Reichswirtschaftsminister mit der Durchforschung des Reichsgebietes nach nutzbaren Lagerstätten betraut.“ Ziel war (und ist?) eine flächendeckende Bestandsaufnahme der deutschen Rohstoffe, um die Exportabhängigkeit abschätzen und gegebenenfalls mindern zu können. Es handelte sich hierbei um Kriegsvorbereitung im weiteren Sinne.
Das Gesetz gilt bis heute – nicht nur dem Geiste nach, sondern wortwörtlich. In wenigen Monaten wird es achtzig Jahre alt. In den letzten Jahrzehnten ist es unverändert geblieben, bis auf eine Novellierung. Einmal musste es einfach der Zeit angepasst werden, und so wurde 2001 die Veränderung verkündet: Im Falle einer Ordnungswidrigkeit gibt es eine Geldbuße, und diese beträgt nun statt „zehntausend Mark“ in der novellierten Fassung „fünftausend Euro“. Ansonsten blieb alles beim Alten. Mit der Ausführung des Gesetzes wird der Reichswirtschaftsminister beauftragt.
*) „Sicherung der deutschen Mineralversorgung“ ist der Untertitel des Gesetzes, das würde dem Autos sonst in dieser Formulierung gar nicht einfallen…
(Foto: Bohrturm, fotografiert vom Ölberg aus, Wietze/Krs. Celle, Engelmann 2012)
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