Eine Haupt- und drei Nebenforderungen

In Berlin diskutieren die Fraktionen den „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung wasser- und natur-schutzrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fracking-Technologie“. Im Kabinett war der Entwurf durchgewunken worden, nun sind die Abgeordneten dran. Es gibt nicht wenige, denen der Entwurf so nicht gefällt. Allerdings sind das in den meisten Fällen diejenigen, in deren Wahlkreisen die Bohrstellen liegen, mit denen sich die Bürger rumschlagen. Da, wo weder Gas noch Öl gefördert wird (und das ist der größte Teil unserer Republik), da kümmern sich die Abgeordneten wenig um Lagerstättenwasser oder Methanabfackelung.

Also müssen die Abgeordneten unterstützt werden, die den Änderungsspielraum nutzen wollen, den sie sich erhoffen. Die BI „Kein Fracking in der Heide“ hat die drei Bundestagsabgeordneten der Region (Svenja Stadler, SPD, Michael Grosse-Brömer, CDU, Julia Verlinden, Bündnis90/Die Grünen) angeschrieben. Die Stellungnahme gliedert sich in eine Generalklausel am Anfang und einen Anhang mit drei Punkten im zweiten Teil. Die Generalklausel weist darauf hin: Die BI hält ein Fracking-Verbot für unumgänglich. Die Argumente dafür sind in den mehr als zwei Jahren, in denen die BI aktiv ist, immer erdrückender geworden. Trotzdem nimmt die BI im zweiten Teil auch Stellung zu drei Detailpunkten, die ihnen aus der Sicht des Landkreises Harburg besonders wichtig sind (auch wenn ein Fracking-Verbot im Bundestag nicht durchgesetzt werden kann).

Das Verbot hat in den letzten Wochen namhafte Unterstützer erhalten: Die Umweltministerinnen der Länder haben sich für eine generelle Absage an Fracking ausgesprochen. Offensichtlich sind die guten Gründe der Fracking-Gegner doch in die Reihen der Politik eingedrungen. Mal sehen, wie weit das auch in Berlin gelingt.

Wir dokumentieren den Text der BI-Stellungnahme:

Buchholz, den 06.Mai 2015
Betr. Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung wasser- und natur-schutzrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fracking-Technologie

Die Bürgerinitiative „Kein Fracking in der Heide“ für den Landkreis Harburg ist mehr denn je überzeugt, dass ein nachhaltiger Schutz von Wasser, Boden und Gesundheit der Bevölkerung nur durch ein Verbot jeglicher Fracking-Vorhaben gewährleistet werden kann.

Insofern begrüßt sie die Initiative der Länderumweltministerinnen vom 28.04.2015.

Unter diesem Generalvorbehalt gibt die Bürgerinitiative zum Fracking-Gesetzentwurf im Einzelnen zu bedenken:

• Einschränkungen für die Förderung dürfen sich nicht nur auf Erdgas beziehen, sondern müssen immer auch die Förderung von Erdöl einschließen. Es gibt keinen vernünftigen Grund, die Schiefergasgewinnung zu regulieren, nicht aber die von Öl. Durch die vorliegenden Formulierungen wird der Landkreis Harburg für Fracking freigegeben, da sich Suche und Förderung hier ausschließlich auf Erdöl in geringer Tiefe erstrecken.
• Vorranggebiete für Trinkwasser sin d in die Verbotszonen für Fracking aufzunehmen. Die eiszeitlichen Rinnen im Landkreis Harburg haben eine zentrale Funktion für die Trinkwasserentstehung, -sicherung und -gewinnung in unserer Region. Nur durch den Schutz von
Trinkwasservorrangsgebieten können sie nachhaltig geschützt werden.
• Bestandsschutzregelungen werden abgelehnt, da sie z.B. dazu führen, dass Förder- und Verpressanlagen in Trinkwasserschutzgebieten weiter betrieben werden dürfen. Die Gefährdung des Trinkwassers duldet keinen Bestandsschutz.

Wir bitten Sie, unsere Bedenken in den weiteren Gesetzgebungsprozess einzubringen.

(Ingo Engelmann)

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