Hamburg: Bürgerschaftsanfrage zu Versenkbohrstelle in Wohngebiet

Der grüne Bürgerschaftsabgeordnete Jens Kerstan hat am 22.8.14 in der Hamburger Bürgerschaft eine Anfrage zur Versenkbohrstelle von GdF Suez in Hamburg-Sinstorf (Harburg) gestellt. Wir dokumentieren die in der Anfrage zunächst zusammengefasste Sachlage, an die sich 21 recht detaillierte Fragen nach der bergrechtlichen Zulassung, den Stellungnahmen der örtlichen Behörden (Untere Wasserbehörde) sowie der tatsächlichen Nutzung und der Zusammensetzung des Lagerstättenwassers anschließen:

„Die Tiefbohrung „Groß Hamburg 2“ (GH 2) ist laut NIBIS Kartenserver des Landesamts für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) am 18.Oktober 1960 von der Preussag zum Zweck der Erkundung und Gewinnung von Erdöl niedergebracht worden.Sie befindet sich am Sinstorfer Weg 71 in Harburg auf dem Flurstück 1619 inmitten eines derzeit überwiegend mit Wohnhäu-
sern bebauten Gebiets und am Rand des Grundwassereinzugsgebietes des Wasserwerks Bostelbek.Der Abstand der Tiefbohrung GH 2 zum nächsten Wohnhaus und zum nächstgelegenen Dauerkleingarten beträgt jeweils rund 35 Meter.Das aktuelle B-Plan-Verfahren Sinstorf 22 sieht auf der GH 2 gegenüberlie-genden Straßenseite rund 115 Wohnungen für Familien mit Kindern vor. Die direkt am Sinstorfer Weg vorgesehenen Wohnhäuser würden einen Abstand von rund 50 Metern zu GH 2 haben (siehehttps://www.hamburg.de/harburg/bebauungsplaene/4110904/sinstorf-22/). Entgegen der Aussage in der Begründung des B-Plans Sinstorf22 („östlich des Plangebiets (…)liegt (…)ein nicht mehr genutztes Erdölfördergrundstück (Flurstück 1619)“)dient GH2 laut Auskunft des LBEG heute als„Einpressbohrung“.Betreiber ist das Unternehmen GdFSuez. Die Bohrung GH2 hat inzwischen ein Alter von fast 54 Jahren erreicht und steht seit ihrer Nutzung als Einpressbohrung unter dauerhaftem Druck.GH2 ist an ein weitläufiges, bis nach Niedersachsenreichendes System von Lagerstättenwasserleitungen angeschlossen. Diese verlaufen innerhalb des Betriebsplatzes am Sinstorfer Weg71 oberirdisch in einem Wall und setzen sich außerhalb rund einen Meter unter der Erdoberfläche, unter Grabensohlen in entsprechend geringerer Tiefe, fort. Dieses Leitungssystem befindet sich somit auch unterhalb bebauter Grundstücke und öffentlicher Infrastruktur. Allein seit 2012 sind im Zuständigkeitsbereich des LBEG rund 40 Vorfälle mit defekten Lagerstättenwasserleitungen beziehungsweiseNassölleitungen (Nassöl besteht zu 90 bis 95 Prozent aus Lagerstättenwasser) bekannt geworden. Am 13.
Mai 2008 ereignete sich laut LBEG mit einem Austritt von 1.000 Kubikmetern ölhaltigen Lagerstättenwassers im benachbarten Bewilli-gungsfeld Fleestedt ein Vorfall innerhalb des Leitungssystems, an das GH2 angeschlossen ist. Auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg ist in den 1970er Jahren ebenfalls mindestens ein solcher Vorfall aufgetreten (Erdölfeld Allermöhe/Reitbrook). In allen Fällen kam es zur Kontamination von mehreren Hundert bis mehreren Tausend Quadratmetern Boden durch Lagerstättenwasser. Lagerstättenwasser ist hochsalin, es enthält Schwermetalle,organische Substanzen und häufig auch radioaktive Stoffe. Es ist ein hochproblematisches Stoffgemisch, das schwere Gesundheitsschäden hervorrufen kann.
Laut Bergverordnung für Tiefbohrungen müssen „Einrichtungen, von denen in Stör-oder Schadensfällen Gefahren für die Umgebung ausgehen können, (…)von Gebäuden, öffentlichen Verkehrsanlagen und ähnlichen zu schützenden Objekten so weit entfernt errichtet werden, dass Gefahren für das Leben und die Gesundheit von Personen vermieden werden und eine ungehinderte Bekämpfung der Gefahren möglich ist.“ (BVOT § 9 (1)“

Es folgen die Fragen im Einzelnen.

Gesamttext der Anfrage:

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