In Schleswig-Holstein sucht zwischen Kappeln und Flensburg die norwegische Firma Central Anglia nach Gas/Öl. Sie hat ein Stammkapital von ca. 14.000 Euro und zur Zeit keinen sicheren Investor. Als das dem Landesminister für Umwelt durch die örtliche Anti-Fracking-BI bekannt wurde, setzte er nun ein Verfahren in Gang, der Firma die Aufsuchungserlaubnis zu entziehen (1). Der Nachweis ausreichender finanzieller Sicherheiten ist nach BundesBergGesetz Voraussetzung für Zulassung zur Aufsuchung.
Das zuständige Landesbergamt (LBEG) hatte von der finanziellen Schieflage der Firma keine Ahnung, es musste vom Minister zur Prüfung der Finanzlage aufgefordert werden. Offensichtlich wird der im Bundesberggesetz geforderte Nachweis einer ausreichenden finanziellen Absicherung nur bei Antragstellung geprüft, was danach passiert, interessiert keinen in der Behörde.
Bezüglich der Firma Kimmeridge GmbH, die im Landkreis Harburg aktiv ist, gibt sich das LBEG ähnlich ahnungslos. Auf eine NUIG-Anfrage antwortete die Behörde am 01. Juni 2016:
„Die Kimmeridge GmbH war und ist nach unseren Unterlagen Tochtergesellschaft der Kimmeridge Energy Exploration Fund II LP. Über das Unternehmen Lukoil liegen keine entsprechenden Informationen vor.“
Interessant ist aber der Eigentümer der Kimmeridge Energy Exploration Fund II LP, der bisher die amerikanische Wertpapier-Holding Alliance Bernstein war. Diese Holding hatte bei der Antragstellung für die Aufsuchungserlaubnis nach Auskunft des LBEG eine Patronatserklärung abgegeben, die als Finanzierungssicherheit ausreichte. Zwischenzeitig tauchten die Kimmeridge-Gesellschaften (sechs an der Zahl) im Portfolio der russischen Lukoil auf (wir berichteten am 08.05.2016 auf dieser Seite). Dort sind sie aber wieder verschwunden. Wer nun der aktuelle Besitzer von Kimmeridge Energy ist, bleibt im Dunkeln. Die Firma hat der BI Kein Fracking in der Heide auf zwei Schreiben vom 20.04.16 und 25.07.16 nicht geantwortet. Das LBEG gibt sich ahnungslos. Wer haftet denn aber nun eigentlich? Ist das vom LBEG geprüft worden? Darauf hätten die Bürger gern eine Antwort, und daher wurde heute eine weitere Anfrage an das LBEG gestellt mit folgendem Wortlaut:
1.) Ist dem LBEG bekannt, dass die Besitzverhältnisse bezüglich Kimmeridge sich in den letzten zwei Jahren geändert haben? 2015 war zeitweise die Firma Lukoil Eigentümer von 6 Gesellschaften, gab aber die Firmen offensichtlich weiter. Die Firma Kimmeridge Energy hat auf schriftliche Anfragen, wer denn aktuell Eigentümer der Firma sei (zuletzt 25.07.2016), nicht geantwortet. Ist dem LBEG der derzeitige Eigentümer der Firma bekannt, und wer ist es?
2.) Wie ist die finanzielle Bonität der Kimmeridge GmbH gesichert, wenn AllianceBernstein nicht mehr hinter Kimmeridge steht, die entsprechende Patronatserklärung somit hinfällig ist?
Dann wird sich zeigen, ob auch hier ein Widerrufsverfahren bezüglich der Aufsuchungserlaubnis in Gang gesetzt werden muss – und ob dafür der Umweltminister Stefan Wentzel zuständig ist oder der Wirtschaftsminister Lies, dem das LBEG unterstellt ist. Wentzel hätte den Vorteil, dass er sich bei seinem schleswig-holsteinischen Parteikollegen Habeck erkundigen kann, wie das geht.
(Text: Ingo Engelmann)
(1) http://keinco2endlager.de/bi/wp-content/uploads/2016/08/160816_Sterup_Widerrufsverfahren.pdf
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