Kimmeridge: Verkleinerung veröffentlicht – klammheimlich aber erweitert?!

Plötzlich soll das Gebiet zwischen Stelle und der Hamburger Landesgrenze zum neuen Aufsuchungsfeld „Oldendorf Verkleinerung“ gehören. Wie konnte es dazu kommen? Wurde hier hinter verschlossenen Türen gemauschelt, welche Erklärungen liefert das Landesbergamt? Wir stellten eine Anfrage nach dem Niedersächsischen Umweltinformationsgesetz. Antworten müssen lt. Gesetz innerhalb von vier Wochen gegeben werden.

An das
Landesbergamt
Postfach 51 01 53
30631 Hannover

Buchholz, den 02. März 2016
Anfrage nach NUIG

Sehr geehrter Herr Sander,
mit Interesse hat unsere Bürgerinitiative Kenntnis genommen von der Teilaufhebung der Aufsuchungserlaubnisse der Kimmeridge GmbH, die gestern auf der Internetseite des LBEG veröffentlicht wurde. Gern hätten wir den skizzierten Sachverhalt zeitnah geklärt, konnten aber telefonisch keinen Kontakt herstellen.

Im Fall der mit Datum vom 01. März 2016 mitgeteilten Teilaufhebungen von Erlaubnissen tauchen Unstimmigkeiten auf, die dringend einer Klärung bedürfen. Das im Nibis-Kartenserver verzeichnete „Aufsuchungsfeld Oldendorf Verkleinerung“ umfasst nämlich nicht nur Teile des ursprünglichen Aufsuchungsfeldes Oldendorf, sondern zusätzlich einen Bereich, der bis zum 14. August 2015 Bewilligungsfeld der BEB (und dezidiert nicht Bestandteil des Aufsuchungsfeldes Oldendorf!) war, diese Bewilligung lief dann aus und von Ihnen haben wir erfahren, dass eine Verlängerung durch BEB nicht beantragt war. Der Bereich war daher in der Zwischenzeit im Kartenserver weiß – keine Erlaubnis, keine Bewilligung. Nun ist er ohne weiteren Kommentar als Teil des Aufsuchungsfeldes deklariert. Uns ist bekannt, dass die Firma Kimmeridge von Anfang ihrer Aktivität in Niedersachsen an ein besonderes Interesse an diesem Bereich hatte. Zuletzt hatten Vertreter der Firma das im Gespräch mit der BI am 15. April 2015 bestätigt. Für uns stellt sich die Frage, ob hier unter der Hand der Eindruck erweckt werden soll, als hätten diese Bereiche schon immer zum Aufsuchungsfeld Oldendorf gehört. Das ist definitiv aber nicht der Fall.

Wir fragen daher:

1.) Handelt es sich bei dem Bereich zwischen der Gemeinde Stelle im Bereich Seevetal-Maschen bis zur Landesgrenze Hamburg (ehemals Bewilligungsfeld Meckelfeld-Nord – BEB) um eine Erweiterung des Aufsuchungsfeldes Oldendorf? Wie kommt es, dass die „neu hinzugekommenen“ Flächen lt. Kartenserver dasselbe Berechtsamsaktenzeichen L67211/01-12 tragen wie das ursprüngliche Feld Oldendorf?

2.) Auf welcher Rechtsgrundlage wurde diese Erweiterung vorgenommen? Wurde für die Erweiterung die Regelung für Aufsuchungserlaubnisse im Bundesberggesetz (§§ 7, 11, 15) angewendet? Wurden die Gebietskörperschaften (Gemeinden Stelle, Seevetal, Landkreis Harburg) diesbezüglich angehört? Wenn nein, warum nicht?

3.) Wurde diese fragliche Erweiterung öffentlich bekanntgegeben?
Im Ministerialblatt 7/2016 war ausschließlich die Rede von der Teilaufhebung nach §19 Abs.1 Satz1 BbergG sowie der Hinweis auf die Übertragung der Aufsuchungserlaubnis auf die Firma Kimmeridge vom 01.01.2014 nach §22 BBergG. Im Ministerialblatt wurden Koordinaten als Eckpunkte angegeben, die nicht nur die Verkleinerung (Teilaufhebung) darstellen, sondern gleichzeitig die Ausweitung um die oben skizzierte Fläche. Diese Koordinaten lassen sich mit einigem Aufwand im Kartenserver identifizieren, das Ministerialblatt erläutert dazu: „Punkt 2 über 257 bis 662 entsprechen der idealisierten Landesgrenze zu Hamburg“. Müssen wir aus diesen verschlüsselten Angaben eine indirekte öffentliche Bekanntgabe herauslesen?

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ingo Engelmann
(Sprecherrat der BI „Kein Fracking in der Heide“)

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