Landesbergamt zur Korrektur aufgefordert

Die Homepage des Landesbergamtes (LBEG) gibt auf die häufigsten Fragen zum Thema Fracking (FAQ-Liste) Auskunft zu einer Reihe von Themenbereichen, unter anderem zu den jüngst in Kraft getretenen gesetzlichen Neuregelungen. Dabei erweckt es den Eindruck, als sei in Natura 2000-Gebieten jegliches Fracking in Schiefergestein verboten. Tatsache ist aber, dass an diesem Punkt die zugesagte Generallinie, Erdgas- und Erdölregulierungen sollten durchgängig gleich behandelt werden, durchbrochen wird. Eigentlich sollte vermieden werden, bei der Erdölförderung gröere Zugeständnisse zu machen als beim Erdgas. Im Bundesnaturschutzgesetz aber wird diese Linie ausdrücklich verlassen. Mit welchem Ziel?

Das LBEG wurde aufgefordert, die fehlerhafte Darstellung auf seiner FAQ-Seite zu korrigieren:

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf Ihrer Homepage

http://www.lbeg.niedersachsen.de/aktuelles/neuigkeiten/faqs-zum-fracking-151623.html

schreiben Sie unter der Überschrift „Was hat sich im Bundesnaturschutzgesetz geändert?“, Fracking sei künftig in Natura 2000-Gebieten in Schiefergestein usw. verboten.

Das ist unzutreffend. Fracking ist in den genannten Gebieten nur verboten, wenn es um die Gewinnung von Erdgas geht. Bei der Förderung von Erdöl ist es zulässig. Das bedeutet nach Auskunft von Frau Frau Schwarzelühr-Sutter, Staatssekretärin im Bundesumweltministerium vom 21.10.2016, dass Probebohrungen in Schiefergestein unter Natura 2000-Gebieten zur Erdölförderung zulässig sein könnten, wenn eine Ausnahmegenehmigung vorliegt. Hier sei „ein Kompromiss“ gefunden worden – das heißt, in einer Abwägung zwischen Umweltschutz und Wirtschaftsinteressen wurde zugunsten der Wirtschaft entschieden.

Insofern ist die unkorrekte Darstellung in Ihrer FAQ-Liste politisch nicht unbedeutsam. Ich bitte Sie, diese Information zu korrigieren.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Engelmann

 

Nachtrag: Am 12. Mai antwortete der Pressesprecher B. Völlmar:

Sehr geehrter Herr Engelmann, es freut uns, dass Sie unsere Internetseite nutzen, um sich zu informieren. Ihren Hinweis haben wir aufgenommen, geprüft und den Passus ein wenig angepasst. Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

i.A.  Björn Völlmar

 

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