Landkreis Harburg von BI aufgefordert, Erdölförderung zu regulieren

Zu einem erneuten Gespräch trafen Renate Maaß und Dr. Peter Schmüser vom Sprecherrat der BI „Kein Fracking in der Heide“ mit Vertretern der Kreisverwaltung des Landkreises Harburg am 9.1.2018 zusammen. Die BI untermauerte ihre Forderung nach Anpassung des Regionalen Raumordnungsplans (RROP) und wies auf eine Reihe von Regelverstößen bzw. Überprüfungserfordernissen bei der Erdölförderung der Firma Engie im Landkreis hin.

Die Kreisrätin Scherf konnte krankheitsbedingt an dem Gespräch nicht wie geplant teilnehmen und wurde schriftlich über die angesprochenen Punkte in Kenntnis gesetzt. Mittlerweile hat sie Kreisverwaltung verlassen und ist nach Lüneburg gewechselt. Wir dokumentieren die Forderungen der BI.

 

Aufnahme eines Fracking-Verbotes im RROP Harburg

Die mittlerweile gut dokumentierten Auswirkungen und Risiken, die mit der Fracking-Technik verbunden sind, stehen völlig konträr zur Vorgabe und zum Ziel einer nachhaltigen Raumentwicklung. Die in § 1 Abs. 2 ROG beschriebene Leitvorstellung der nachhaltigen Raumentwicklung, die die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum mit seinen ökologischen Funktionen in Einklang bringt und zu einer dauerhaften, großräumig ausgewogenen Ordnung mit gleichwertigen Lebensverhältnissen in den Teilräumen führt, wird durch den Einsatz und insbesondere die Ausweitung des Einsatzes der Fracking-Technik und vergleichbarer Eingriffe in direkter Nutzungskonkurrenz in Frage gestellt.

Induzierte Erdbeben durch das Verpressen der Förderabwässer, versagende Bohrlochintegrität, Methanleckagen, Luftverschmutzung durch Abfackeln, ein hoher Wasserverbrauch sowie das reelle Risiko der Kontamination von Ackerflächen, Fließgewässern und Gebieten zur Trinkwassergewinnung sind schwerwiegende Faktoren, die den Zielen des Klima-, Umwelt- und Gesundheitsschutzes und der Raumordnung sowie zusätzlich der Energiepolitik in Deutschland und der EU entgegenstehen und die Erdöl- und Erdgas-Produktion mittels Fracking verbieten.

Ein wesentlicher Grund für die komplette Abkehr von fossilen und endlichen Energiequellen ist es, eine Energieversorgung zu erreichen, die den langfristigen Erhalt der Lebensgrundlage sichert und unkalkulierbare, langfristige Risiken und Beeinträchtigungen verhindert. Dies gilt in besonderer Weise für die zu schützenden Güter Klima, Luft, Wasser und Boden. Die Erkundung und Erschließung regionaler Vorkommen fossiler Energiequellen steht somit in einem Spannungsverhältnis zu den –auch durch internationale Abkommen besiegelten – klima- und energiepolitischen Zielen.

Das zweite Fracking-Gutachten des Umweltbundesamtes (UBA) verweist auch auf die zunehmende Verschärfung der Flächennutzungskonflikte (z.B. im Bereich Wasserverbrauch):

„Der … Wasserbedarf bei der unkonventionellen Gasförderung (sowohl Schiefer- wie Tightgasförderung) übersteigt in einigen Regionen Niedersachsens den vielfach schon heute als kritisch angesehenen Wasserbedarf für die landwirtschaftliche Beregnung so deutlich, dass an dieser Stelle eine hohe Wahrscheinlichkeit von Nutzungskonflikten zwischen Erdgasförderung und Landwirtschaft zu konstatieren ist. Dies, zumal mit fortschreitendem Klimawandel und zunehmend trockeneren Sommern auch die Notwendigkeit von landwirtschaftlicher Beregnung in heute noch weniger dürregefährdeten Regionen zunehmen wird.“[1]

Aus den vorgenannten Gründen hat die Bezirksregierung Münster bereits am 16.02.2016 ein Fracking-Verbot im Regionalplan Münsterland, Teilplan Energie, verankert[2]. Darauf wiesen wir bereits in Gesprächen mit Vertretern der Kreisverwaltung 2015 und 2016.

Gerade auf Grund der im Landkreis Harburg vorhandenen hohen Schutzgüter (wie z.B. die Hanstedter und die Wintermoorer Rinne) muss auch das Regionale Raumordnungsprogramm [3]ROW klarstellen, dass der Einsatz der Fracking-Technik sich raumordnungsplanerisch nicht integrieren lässt.

Folgendes Ziel ist entsprechend aufzunehmen:

„Der Schutz lebenswichtiger Ressourcen wie Wasser und Boden sowie die Vermeidung von unverhältnismäßigen Risiken für die Nutzungen und Funktionen des Raumes genießen strikten Vorrang vor Vorhaben der Energiegewinnung, die diese Ressourcen gefährden oder deren Risiken für diese Ressourcen nicht sicher abschätzbar sind. Die Aufsuchung und Gewinnung fossiler Brennstoffe mittels der Fracking-Technik ist daher ausgeschlossen.“

Antrag auf Veränderung des RROP Kreis Harburg Pkt. 3.2.4.10-12

„Die Aufsuchung und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen sowie das Entsorgen von Abfällen aus der Aufsuchung und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen ist – wegen des wasserrechtlichen Besorgnisgrundsatzes sowie der reellen Gefahr einer Kontamination – in und unter Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für die Trinkwassergewinnung auszuschließen. Der Trinkwasserschutz hat in diesen Gebieten gegenüber allen anderen konkurrierenden Planungen Vorrang.“

2. Forderung nach Luftmonitoring als Folge der jahrzehntelangen Luftbeeinträchtigung durch eine filterlose Notfackel im Betrieb  der Erdölförderung in Beckedorf, Seevetal

Die filterlose Notfackel des Erdölförderbetriebes im Postweg 205, Beckedorf wurde durch Zulassung des unbefristeten Betriebsplanes am 25.10.1975 genehmigt. Sie emittiert täglich in unbekannter Menge und unbekannter Zusammensetzung Erdölbegleitgas durch Abfackeln. Die Menge an mitgefördertem Erdölbegleitgas beträgt lt. Schätzung[4] 800 m³ pro Tonne geförderten Erdöls. Eine nicht quantifizierte Menge wird nach Angaben des Betriebes für den betriebseigenen Heater genutzt. Dieser verbrennt und emittiert ebenfalls filterlos.

Die Bevölkerung in den Wohngebieten der sogenannten „Käfersiedlung“ in Hamburg Sinstorf(Abstand ca. 400 m) und die Bewohner in östlicher Richtung der Abgasfahne in  Beckedorf und Fleestedt sind von den Auswirkungen des Abfackelns auf die Qualität der Atemluft betroffen.

Wir brauchen ein Biomonitoring zur Kontrolle der Reinhaltung der Luft der in der Nähe liegenden Wohngebiete, d.h. Prüfung der Abgasfahne der filterlosen Notfackel durch frei aufgestellte Bioindikatoren – VDI-Graskultur und Grünkohl-  mit Kosten von geschätzt 3750 € [5] pro Jahr.

3. Forderung der konsequenten Umsetzung der AwSV § 20 „Rückhaltung bei Brandereignissen“

Ein Bericht der Feuerwehren Seevetals „Feuerwehren aus Beckedorf-Metzendorf und Fleestedt stellten Können bei Alarmübung unter Beweis“ [6] vom 22.07. 2014 zeigt, dass die freiwilligen Wehren das Löschwasser nicht auffangen und nicht gesondert entsorgen können, da es als Oberflächenwasser auf die Grasnarbe fließt und weiterhin in die Direkteinleitung und das Regenrückhaltebecken abgeleitet wird. Diese Entsorgung entspricht nach unserer Auffassung nicht dem § 20 der AwSV.

Wir lehnen die Fortsetzung des Betriebes der Erdölförderung im „Trinkwasservorranggebiet Bostelbek“ im Postweg 205 in Beckedorf auf einem unversiegelten Betriebsplatz ab, da bei Brandereignissen die austretenden wassergefährdenden Stoffe, Lösch-, Berieselungs- und Kühlwasser sowie die entstehenden Verbrennungsprodukte mit wassergefährdenden Eigenschaften nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik nicht zurückgehalten werden können.

4. Forderung nach konsequenter Umsetzung der BodenSchutzV

Es liegen weiterhin Grundwasser gefährdende PE Leitungen im „Trinkwasservorranggebiet Bostelbek“  in Beckedorf im Bereich der Gemeinde Seevetal und Hamburg, die lt. BodenSchutzV hinsichtlich der Belastungen des Fluids(Tuluol, Benzol, Ethylenbenzol+Xylol) zu bewerten sind (Drs 17/337).

Wir fordern die Entfernung der PE Leitungen und Ersetzung durch Stahl ummäntelte Rohrleitungen für Nassöl und Produktionswässer (Lagerstättenwasser+Salzsäure+ Reste von Rohöl) zwischen den Betriebsplätzen Postweg, Seevetal und Maldfeldstraße/Weiderweg/Sinstorfer Weg/Eichheister in Hamburg.

5.Löschung des Direkteinleitungsrechtes

Die im Wasserbuch 5/4138 aktiven Einleitungsrechte sind sofort zu löschen!

 

Renate Maaß, Dr. Peter Schmüser

 

[1]http://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/378/publikationen/texte_53_2014_umweltauswirkungen_von_fracking_28.07.2014_0.pdf

[2]https://www.bezreg-muenster.de/zentralablage/dokumente/regionalplanung/teilplan_energie/001-01_STE_Text.pdf

[3](nachträglich eingefügt:im Kreis Harburg wie auch im Kreis Rotenburg)

[4]           https://www.mwm.net/mwm-kwk-bhkw/mwm-kompetenzen/gas-loesungen/erdoelbegleitgas/

[5]           Erfolgsgeschichte Biomonitoring Zuverlässige Wirkungsmessungen plus überzeugende Öffentlichkeitsarbeit von M. Wäber         Kostengünstig Umweltwirkungen zuverlässig messen Gefahrstoffe – Reinhaltung der Luft -Monitoring 68 (2008) Nr.6-Juni

[6]              http://www.feuerwehr-seevetal.de/portal/meldungen/feuerwehren-aus-beckedorf-metzendorf-und-fleestedt-stellten-koennen-bei-     alarmuebung-unter-beweis-3050-1.html?rubrik

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