LBEG bittet BIs zur Kasse

Bei dem Gespräch am 26.2. mit vierzehn BI-Vertretern aus neun Initiativen gegen Fracking und Gasbohren hatte das LBEG viele konkrete Fragen nicht beantworten können oder wollen, unter anderem solche Fragen wie

– Wo wurden bisher Anträge auf Aufsuchungserlaubnis abgelehnt und aus welchen Gründen?

– Gibt es im aktuellen Aufsuchungsgebiet (z.B. Oldendorf) Anträge oder Bewilligungen auf Sonderbetriebspläne, z. B. Für die Entsorgung von Lagerstättenwasser?

– Gibt es im Landkreis Harburg Deponien, wo die Festbestandteile aus Lagerstättenwässern entsorgt/eingelagert werden?

– Welche Gründe führen dazu, dass im Kreis Lüchow-Dannenberg die Firma SALINAS kein Salz fördern darf – aber für das Feld Prezelle in direkter Nachbarschaft des Atomlagers Gorleben eine neue Aufsuchungserlaubnis für die Suche nach Erdgas und Erdöl erteilt wurde?

Und vor allem:

Was hat das LBEG unternommen, um die Bonität und Zuverlässigkeit der Firma Blue Mountain Exploration zu ermitteln? Wer hast diese Phantom-Firma bei der Antragsstellung vertreten – ganz konkret: Wen hat das LBEG zu Gesicht bekommen? Hat das LBEG schon irgendwelche Informationen über Aufsuchungsarbeiten dieser Scheinfirma erhalten? Wann endlich werden den BIs die Arbeitspläne zugänglich gemacht?

Für all diese konkreten Fragen sagte das LBEG schriftliche Antworten zu, die zeitnah innerhalb einer Woche erstellt würden. Damit gaben sich die BI-Vertreter wohl oder übel zufrieden – obwohl Unmut herrschte, weil einige dieser Fragen (z.B. bezüglich Blue Mountain Exploration) dem LBEG bereits vor dem Gespräch ausführlich übersandt worden waren. Teilweise liegen die Fragen dem LBEG seit Sommer 2013 vor.

Aber es kam unerwartet noch dicker: Am Donnerstag rief der Leitende Bergdirektor Söntgerath eine BI-Vertreterin an. Sie hatte ihre Notizen über verschiedene Fragestellungen dem LBEG-Pressesprecher überlassen, weil er darum gebeten hatte. Nun zeichnete sich ab: Diese Fragen werden als kostenpflichtig eingestuft. Nach dem Niedersächsischen Umweltinformationsgesetz fallen je nach Zeitaufwand 25 bis 500 Euro Kosten an. Genauere Kostenvoranschläge wird das LBEG in der kommenden Woche präsentieren. Davon war im LBEG-Gespräch keine Rede. Es entsteht ein inneres Bikld, wie die drei Herren nach dem Gespräch noch stundenlang zusammengesessen haben und überlegt, welche Knüppel sie den BIs nun zwischen die Beine werfen können. Die mail mit der Bitte um die Telefonnummer der BI-Aktivistin kam Mittwoch um 19 Uhr. Zumindest der Pressesprecher hat Überstunden gemacht.

Bisher hatte das LBEG bei Anfragen von BIs nur in wenigen Ausnahmefällen von einer Gebühr gesprochen – ein halbes Dutzend Anfragen unserer BI „Kein Fracking in der Heide“ wurden z.T. umfassend, z.T. in Ansätzen beantwortet, ohne dass Kosten anfielen.

Vor allem: es handelt sich bei den im Gespräch aufgeworfenen Fragen überwiegend nicht um Informationsbegehren nach dem Umweltinformationsgesetz, sondern um Diskussionen mit energiepolitischen und umweltpolitischen Fragestellungen. Der Umgang mit den Erlaubnissen und Bewilligungen ruft den energischen Widerspruch er BIs hervor. Sachliche Hintergründe dieser Debatte nun kostenpflichtig zu machen, läuft darauf hinaus, die politische Diskussion mit einem Taxameter zu versehen. Unter diesen Voraussetzungen stellen sich die BIs jetzt die Frage: sollen wir weitere Gespräche (wie sie mit dem Leiter einer anderen LBEG-Abteilung angedacht waren) überhaupt noch führen? Der Vorgesetzte des LBEG ist der Wirtschaftsminister Lies. Er hatte seine Gesprächsbereitschaft signalisiert. Ob die BIs auch noch bereit sind, wird sich zeigen.

(-ie)

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