Der Pressesprecher des Landesbergamtes (LBEG) hat schriftlich auf Fragen geantwortet, die bei dem Gespräch der BIs mit drei ranghohen Mitarbeitern des LBEG nicht beantwortet wurden. Begründung damals: das wissen wir nicht aus dem Gedächtnis, da müssen wir uns selbst schlau machen.
Die jetzt als „Antworten“ deklarierten Auskünfte sind z.T. unvollständig oder unklar. Nur ein Beispiel: Die LBEG-Vertreter hatten im Gespräch behauptet, es seien ja vom LBEG auch schon Anträge auf Aufsuchungserlaubnis zurückgewiesen worden. Genaueres wollten sie schriftlich mitteilen. Da heißt es jetzt: Es sei eine Aufsuchungserlaubnis im „Gebiet Nordheide“ abgelehnt worden, weil sie sich mit einem Konkurrenzantrag überschnitten habe. Offen bleibt: was ist das Gebiet Nordheide? Das bekannte Aufsuchungsfeld Oldendorf kann nicht gemeint sein, sonst hätte der Pressesprecher das auch so genannt. Um welche Gebiete handelt es sich – denn in den Anteilen, die nicht zum Feld Oldendorf gehören, müssen wir ja eventuell mit weiteren Aufsuchungsanträgen rechnen?! Die in dem Gespräch aufgestellte Behauptung, es seien vom LBEG ja auch schon Aufsuchungsanträge abgelehnt worden, fällt in sich zusammen. In der schriftlichen Stellungnahme tauchen nur noch Anträge auf, die wegen der Überschneidung mit anderen Anträgen, die jeweils positiv beschieden wurden, abgelehnt werden mussten. Es bleibt übrig: es wurde noch nie eine Aufsuchungserlaubnis verweigert, weil Gründe des Natur-, Wasser- oder Gesundheitsschutzes höher bewertet wurden oder das LBEG sich entschieden hätte, das im Bundesberggesetz festgehaltene Vorsorge-Prinzip zu berücksichtigen (§1, Satz 3: „Zweck dieses Gesetzes ist es, die Vorsorge gegen Gefahren, die sich aus bergbaulicher Tätigkeit für Leben, Gesundheit und Sachgüter Dritter ergeben, zu verstärken…“).
Das ist die Sorte von Ausflüchten, die in einem direkten Gespräch zu sofortiger Nachfrage und zu Widerspruch führen. Die schriftliche Beantwortung ist nichts als der durchsichtige Versuch, das Thema abzuwürgen.
Ähnlich beim ewigen Reizthema „Blue Mountain Exploration LLC“ (BME). Diese Scheinfirma hatte die Aufsuchungserlaubnisse für die Felder Oldendorf und Lüneburg mit zusammen 1500 km² Fläche erhalten, die weite Teile des Naturschutzgebietes Lüneburger Heide und der Trinkwassergewinnungsbereiche für das Hamburger Heidewasser umfassen. Seit einem Jahr versuchen die BIs, genauer herauszufinden, welchen Ruf diese Firma hat, welche fachlichen Erfahrungen sie gesammelt hat, mit wem man es also zu tun bekommen wird. Da darüber aber im Internet und vom LBEG nichts herauszufinden war, hatte die BI „Kein Fracking in der Heide“ am 3.7.13 gefragt, ob denn die Aufsuchungserlaubnis der BME auf eine andere Firma, z.B. Kimmeridge, übergegangen sei. Diese Schwesterfirma der BME befindet sich im Besitz der gleichen Fondsgesellschaft (AllianceBernstein) und ist tatsächlich tätig in der Gas- und Ölbranche tätig, hauptsächlich als Investitions-Sammler und Heuschrecke. Das LBEG antwortete am 22.7.13, die Aufsuchungserlaubnis bleibe definitiv bei BME. Aus den jüngsten Angaben ergibt sich nun, dass drei Tage später (25.7.13) ein Antrag gestellt worden ist, die Aufsuchungserlaubnis von BME auf Kimmeridge übergehen zu lassen. In den nun folgenden sieben Monaten haben verschiedene BIs diverse Anfragen bezüglich der Firma BME gestellt, die sämtlich lapidar abgetan wurden. So zuletzt von Wirtschaftsminister Olaf Lies in einem Brief an „Kein Fracking in der Heide“ am 6.1.2014: „Zu der von Ihnen angesprochenen Aufsuchungserlaubnis liegen hier derzeit keine Erkenntnisse vor, nach denen der Erlaubnisantrag des Unternehmens BME …nicht gemäß den bundesgesetzlich definierten Versagenskriterien geprüft wurde.“ Dem LBEG seien keine Tatsachen bekannt, die zu einem „Versagen der Erlaubnis hätte führen müssen“. Aber vielleicht hätte führen können?
Ein paar Einzelheiten nennt das LBEG nun, nachdem der Druck immer weiter zugenommen hatte: Im Antragsverfahren wurde BME beim LBEG vertreten durch einen Rechtsanwalt aus Lingen, einen früheren Vizepräsidenten des Eigentümer-Unternehmens AllianceBernstein (dessen Profession der Handel mit Geld und Wertpapieren ist) und aktuellen Vizepräsidenten von Kimmeridge Energy Management sowie Herrn MacMahon, der als Chef der Auslands-Abteilung der amerikanischen Firma Kimmeridge für deren Überseegeschäfte zuständig ist. Man könnte die Angaben des LBEG so verstehen, dass er auch Chef von BME ist. Die BI „Kein Fracking in der Heide“ hatte MacMahon dazu ausdrücklich befragt, aber von ihm keine Auskünfte darüber erhalten (wobei er zu anderen Themen durchaus im mehreren Briefen an die BI Stellung bezog). Aber die Formulierung des LBEG ist auch ausreichend unklar, dass man daraus nichts sicher entnehmen kann.
Im Gespräch mit den BIs hatte der LBEG-Justitiar Herr Möller spitz gefragt, was denn gewonnen wäre, wenn BME keine Aufsuchungserlaubnis erhalten hätte oder diese entzogen würde. Die BIs waren sich sehr wohl darüber im Klaren, dass dann eine andere Firma eintritt und das Geschäft fortführt. Es ging ihnen trotzdem dringend darum, das Geschäftsgebaren der Heuschrecken-Töchter dingfest machen zu können. Und auch dingfest zu machen, was sich immer deutlicher abzeichnet: die Ungereimtheiten bezüglich der Rolle des LBEG in diesem Kontext. Das hat Herrn Möller offensichtlich geärgert. Die BIs können das nachvollziehen, denn nach dem ersten „zufälligen“ Terminzusammentreffen (der Anfrage ans LBEG bezüglich der BME-Identität folgt drei Tage später der Antrag auf Überleitung von BME auf Kimmeridge – woher wusste die Firma so zeitnah, dass hier Ärger zu erwarten war?) folgt nun der zweite „Zufall“. Am 26.2.14 findet das Gespräch der BIs beim LBEG statt. Am selben Tag sei der Bericht der BME über die im Jahr 2013 erfolgten Aufsuchungsarbeiten beim LBEG eingegangen (konnte daher leider, leider im Gespräch zwischen BIs und LBEG am selben Tag noch nicht berücksichtigt werden). Drei Werktage später wurde der Bescheid des LBEG erteilt, dass nun Kimmeridge drin ist, wo immer BME draufstand. Das konnte der Leitende Bergdirektor Söntgerath natürlich am Mittwoch davor noch nicht wissen…
Aber mal im Ernst: es gibt möglicherweise Grenzen, wieviel von diesem Verwaltungsakt in einem Gespräch mit BIs mitgeteilt werden kann. Aber so ganz den Ahnungslosen zu spielen, wobei der Leitende Bergdirektor genau weiß, welches Kapertheater da im Hintergrund aufgeführt wird, das ist mindestens eine grobe Täuschung. Es drängt sich der Eindruck auf, dass die Firmen BME und Kimmeridge stets gut informiert waren, und zwar von Seiten des LBEG. Gegenüber der Öffentlichkeit hielt das Amt dicht. Das ist zumindest eine sehr einseitige Amtsauffassung, wenn nicht gar ein Bruch der Verpflichtungen, zum Wohl der Bürger zu agieren. Dass das LBEG darüber nicht gern Auskunft gibt, mag man verstehen. Dass das trotz aller Beteuerungen aus der Landesregierung, nun würden Transparenz und Offenheit im LBEG einziehen immer weiter so läuft, macht die BIs ziemlich sauer. (-ie)
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