LBEG ignoriert Gesetz

Am 17.06.2013 hat die BI „Kein Fracking in der Heide“ fünf Fragen an das Landesbergamt gestellt. Nach dem Niedersächsischen Umweltinformationsgesetz sind Anfragen innerhalb von vier Wochen zu beantworten – wenn nicht besondere Betriebsgeheimnisse geschützt werden müssen. Das LBEG hat vier der fünf Fragen fristgerecht bearbeitet. Die zentrale Teilfrage blieb offen: die nach der Erlaubnisakte für das Feld Oldendorf. Hier ist einer Firma namens Blue Mountain Exploration LLC (BME) erlaubt worden, im Gebiet zwischen Salzhausen, Niederhaverbeck und Amelinghausen nach Erdöl und Erdgas zu suchen. Seit über einem Vierteljahr wartet die BI vergeblich auf die Einsicht in die Akte.

Das Umweltinformationsgesetz sieht für besonders komplexe Fragen eine Beantwortungsfrist von maximal zwei Monaten vor. Wie auch schon in anderen Frage-Fällen erweist sich das LBEG als nicht in der Lage (oder nicht willens?), die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten. Wie sagte ein Mitarbeiter des LBEG in seiner Stellungnahme vom 30.08.2013 so schön: “Das LBEG hat sich an das geltende Recht und Gesetz zu halten“. Er bezog sich allerdings auf die seiner Meinung nach nicht rechtskonformen Moratoriums-Forderungen der Fracking-Gegner. Verbiegt das LBEG echt und Gesetz nach Belieben?

Aus dem Schriftverkehr zwischen BI und LBEG geht hervor, dass die Firmenidentität des Erlaubnisnehmers BME weiterhin verschleiert wird. Weiterhin zeigt sich: Das LBEG lässt die Bearbeitung der beantragten Akteneinsicht liegen, seit BME Anfang August angeblich ein Gesprächsangebot gemacht hat (das sich aber bisher als heiße Luft erweist). Und nicht zuletzt: Widersprüchliche Angaben, worauf sich die Erkundungserlaubnis bezieht, kursieren intern und nach außen hin.

  • Das LBEG bot wie ein Sprachrohr der Privatwirtschaft der BI „Kein Fracking in der Heide“ an, die BI dürfe ein Gespräch mit Blue Mountain führen, wenn auf eine Einsichtnahme in die Akten verzichtet werde. Die BI hat das abgelehnt, weil beide Optionen nichts miteinander zu tun haben – natürlich sind Gespräche wünschenswert, aber auf Grundlage vollständiger Informationen. Daher: erst einmal Einsicht in die Unterlagen, dann sprechen! Diese klare Position liegt dem LBEG seit dem 14.08.2013 vor – die Zweimonatsfrist bezüglich dieser erneuten Forderung nach Akteneinsicht läuft in wenigen Tagen ab.
    Eine andere BI, die den Deal „Gespräch gegen Verzicht auf Akteneinsicht“ akzeptiert hatte, hat bis heute kein Gesprächsangebot von BME erhalten. LBEG und BME bieten gemeisnam eine Kungelstrategie an, BME bzw. deren Vertreter erweisen sich als wortbrüchig. Eine schöne Gemeinschaft.
  • Blue Mountain bzw. deren Strohmann in Lingen verweigern die Einsichtnahme in die Erlaubnisakte, die nach deutschem Recht aber nicht verweigert werden kann (in Hamburg wurde eine entsprechende Akte der örtlichen BI nach mehreren Monaten hin und her zugestellt). Betriebsgeheimnisse, so sie in den Unterlagen enthalten sind, dürfen in den Akten geschwärzt werden. Was hat die Firma Blue Mountain Exploration zu verbergen?
  • Blue Mountain Exploration sei unter einer New Yorker Adresse ansässig, behauptete das LBEG in offiziellen Stellungnahmen bis April 2013. Dies erwies sich Falschaussage. Dann teilte das LBEG mit, Blue Mountain sei eine hundertprozentige Tochter von AllianceBernstein, einer global bedeutsamen Fonds-Gesellschaft. Weder bei diesem Big Player des weltweiten Geldgeschäftes noch sonstwo ist im Netz irgendwo ein Nachweis einer Firma namens Blue Mountain Exploration LLC aufzufinden. Die Firma Kimmeridge, auf die der Beauftragte von Blue Mountain in Deutschland, ein Lingener Rechtsanwalt, verweist, geht auf Fragen nach Blue Mountain nicht ein, sondern fordert nur auf, mit ihnen zu reden, sie seien geschäftsführend. Eine Anfrage an AllianceBernstein ist bisher nicht beantwortet. Was wird hier vertuscht?
  • Das LBEG hatte im September 2012 den betroffenen Gemeinden im Bereich des Feldes Oldendorf mitgeteilt, zum Arbeitsprogramm gehörten neben seismischen Untersuchungen auch eine vertikale und eine horizontale Explorationsbohrung. In den neueren Stellungnahmen für die Öffentlichkeit verweist das LBEG nur noch darauf, es seien für das Feld Oldendorf bisher keine Bohrungen beantragt und auch keine genehmigt. Formal müssen die Einzelmaßnahmen wie Bohrungen mit oder ohne Fracking (mit einem Betriebsplan versehen) sicher noch beantragt werden. Das LBEG sagt offen, wie das dann abläuft: „Die Behörde hat … nur zu prüfen, ob nach Erteilung der Erlaubnis Gründe eingetreten sind, die eine Versagung der Bewilligung rechtfertigen“. Im Klartext: wenn der Erlaubnisnehmer in der Zwischenzeit keine silbernen Löffel geklaut hat, kriegt er die Bewilligung. Geht aus der Erlaubnisakte sonst noch etwas hervor, was nicht an die Öffentlichkeit gelangen soll?

Mit dem jüngsten Schreiben vom 24.09.2013 wurde dem LBEG von der BI eine letzte Frist bis zum 24.10.2013 gesetzt. Gegebenenfalls wird sich die BI dann mit dem LBEG vor Gericht wieder sehen.

Es soll auch hier nicht der Eindruck entstehen, alle Mitarbeiter des LBEG seien auf Abwehr und Verzögerung aus. Es gibt dort Ansprechpartnerinnen, die hilfreich und entgegenkommend sind. Wir hoffen, dass sich keiner von diesen guten Geistern angegriffen fühlt, wenn generell von einer Blockadestrategie des LBEG die Rede ist. Leider kennen wir eine ganze Reihe von LBEG-Mitarbeitern und -Chefs, die eher von allen guten Geistern verlassen scheinen. Ihnen gilt unser Appell.

 

(Text Ingo Engelmann)

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