Diese Anmerkungen zum Thema „Was ist Schiefergas, was nicht?“ sind recht speziell. Trotzdem soll jeder die Möglichkeit haben, sich eine Meinung zu bilden.
In den letzten Monaten wird die Unterscheidung zwischen konventionellen und unkonventionellen Lagerstätten kontrovers diskutiert. Die Bedeutung dieser Frage liegt in der Abgrenzung, dass die Politik Fracking nur in unkonventionellen Lagerstätten verbieten will, in Konventionellen Lagerstätten (die etwas leichter zugänglich sein können) wird aber auch künftig unter Auflagen gefrackt werden.
In einer Antwort der BGR (Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe), die von der BI „Kein Fracking in der Heide“ um Auskunft gebeten worden war, hat diese jetzt klargestellt:
– Posidonienschiefer ist kein echtes Schiefergestein. Schiefer ist so hart, dass es keine Entstehung von Öl und Gas zulässt. Es kann also kein „Erdölmutterstein“ sein. in Posidonienschiefer, der etwas poröser ist, können aber Öl und Gas entstehen.
– Das im Posidonienschiefer entstandene Öl oder Gas verbleibt zum Teil in dieser Gesteinsschicht, zum Teil wandert es nach oben in angrenzende Schichten, die noch poröser sind, bis hin zu Sandsteinschichten.
– Das Gas/Öl, das im Posidonienschiefer verbleibt, nennt man „Schiefergas“. Obwohl also Posidonienschiefer kein Schicfer ist, heißt sein Gas Schiefergas. Woher diese Begriffsverwirrung stammt, wissen wir nicht. Wenn die Auskubnft des BGR zutrifft, erklären sich dadurch aber manche Missverständnisse.
– Das nach oben migrierte Gas/Öl wird zu tight gas, und seine neue „Heimat“ wird als konventionelle Lagerstätte betrachtet. Diese Schichten sind nicht „Erdölmuttergestein“, sondern Wanderungsziel bzw. Zwischenstation (manchmal wandert auch etwas weiter nach oben und entweicht in die Atmosphäre, zum Beispiel).
– Zur Zeit scheint es so, als werde das Fracking in Schichten wie Posidonienschiefer verboten, weil sie so hart sind, dass dort größere Risiken lauern. Fracking in tight gas wird erlaubt, weil weniger Druck und weniger Chemie erforderlich sind, um hier Quellen zu erschließen.
Das ändert aber nichts an den Problemfeldern „Lagerstättenwasser“ und „Trinkwassergefährdung“. Es hilft nur, zu verstehen, was denn nun verboten und was erlaubt sein soll. Gefährlich und dumm bleibt beides.
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Anhang: Auskunft BGR
Sehr geehrte Frau Engelmann,
die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) bedankt sich für Ihre Anfragen bezüglich des Posidonienschiefer, die wir Ihnen gerne beantworten.
„Ist die Annahme richtig, dass andere Tonschiefergesteine deutlich härter sind wie zum Beispiel die Dogger Tonschiefer aus dem Mitteljura? Posidonienschiefer enthält doch auch Kalk und ist nicht ganz so stark geschichtet.“
Beim Posidonienschiefer (Unterer Jura – Lias Epsilon) handelt es sich um den Gesteinstyp „Tonstein“, der im gesteinskundlichen Sinne nicht als Schiefer zu bezeichnen ist. Die Bezeichnung „Posidonienschiefer“ ist daher irreführend, erklärt sich aber aus dem historischen Kontext (alte Bezeichnung für Tonstein mit deutlich ausgeprägten Schichtflächen). Der Unterschied wird übrigens gut auf der Webpage von Wikipedia erklärt (http://de.wikipedia.org/wiki/Schiefer).
Auch die von Ihnen als „Dogger Tonschiefer aus dem Mitteljura“ genannten Gesteine sind Tonsteine und keine „Tonschiefer“.
Aus gesteinskundlicher Sicht ist für Posidonienschiefer neben der Vormacht von Tonmineralen auch ein gewisser Karbonat- bzw. Kalkgehalt typisch. Von der Gesteinsausbildung handelt es sich daher um keinen reinen Tonstein sondern um einen Mergeltonstein oder mergeligen Tonstein (kontinuierliche Mischungsreihe Tonstein – Kalkstein)(Der Begriff Mergel kennzeichnet also einen Karbonatanteil).
Bei Tonschiefern handelt es sich dagegen um durch höheren Druck und/oder höhere Temperatur (z.B. während einer Gebirgsbildung) überprägte Tonsteine, die ausgeprägte Schieferungsflächen ausgebildet haben. Solche Gesteine können zum Beispiel als Dachschiefer Verwendung finden. Sie sind in der Regel deutlich härter als Tonsteine. Auf Grund der metamorphen Überprägung kommen sie als Erdölmuttergesteine nicht in Betracht.
„Gilt Posidonienschiefer nunmehr als konventionelle Lagerstätte?“
Der Posidonienschiefer ist ein „Erdölmuttergestein“. Darin können sich durch erhöhte Temperatur und Druck (also z.B. durch geologische Versenkung) Kohlenwasserstoffe (Öl und Gas) bilden, die dann abwandern (Migration) und sich in darüberlagernden Speichergesteinen (z.B. poröse Sandsteine) ansammeln können. Lagerstätten in solchen Speichergesteinen werden als konventionelle Lagerstätten bezeichnet.
Im Erdölmuttergestein können Anteile der gebildeten Kohlenwassersoffe verbleiben (z.B. Gas). Solche Vorkommen werden dann z.B. als „Schiefergasvorkommen“ bezeichnet. Schiefergasvorkommen werden zu den nicht-konventionellen Lagerstätten gezählt.
In unserer letzten Energiestudie 2013 (Seite 40 ff.) haben wir weitere Informationen über die Begriffe konventionell und nicht-konventionell zusammengetragen. (Link: http://www.bgr.bund.de/DE/Themen/Energie/Downloads/Energiestudie_2013.pdf?__blob=publicationFile&v=5)
„Ich war überrascht bei Wikipedia zu lesen, dass Posidonienschiefer in der Hilsmulde(Norddeutschland) 6000 m tief liegt.
Das ist allerdings überraschend. Die Hilsmulde ist eine räumlich begrenzte Struktur von wenigen 10er-km² Grundfläche im Bereich des Leinetales südlich von Hannover. In der Hilsmulde befinden sich Sedimentgesteine des Mesozoikum, also auch der Posidonienschiefer aus dem Unteren Jura. Er tritt an den Rändern der Hilsmulde zu Tage, und im Muldenzentrum kann er etwa 1000 m tief sein.
Der Posidonienschiefer kann andernorts in NW-Deutschland auch in größeren Tiefen bis zu etwa drei Kilometer angetroffen werden. Ein generalisiertes, stark vereinfachtes Querprofil über die Lagerungsverhältnisse im Norddeutschen Becken, finden Sie in unserer Studie zum Schiefergas (Abb. 2-3): http://www.bgr.bund.de/DE/Themen/Energie/Downloads/BGR_Schiefergaspotenzial_in_Deutschland_2012.pdf?__blob=publicationFile&v=7
Gehören dazu auch die Aufsuchungsfelder Oldendorf und Lüneburg?“
Zur Hilsmulde, gehören die genannten Aufsuchungsfelder nicht, da diese sich im nördlichen Niedersachsen befinden. Zu weiteren Fragen hinsichtlich der Aufsuchungsfelder müssten Sie sich bitte an das zuständige Landesamt (LBEG) wenden.
Wir hoffen, dass Ihnen diese Antworten weiterhelfen.
Für Rückfragen stehen wir gerne Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
Kerstin Cademartori
BGR
(Ingo+Linda Engelmann)
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