Bürgerinitiativen gegen Fracking aus ganz Schleswig Holstein führten am 3.2.2014 ein zweieinhalbstündiges Gespräch mit dem Ministerr für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MELUR) in Kiel sowie mit sechs Ministerialbeamten. In einer öffentlichen Stellungnahme halten sie fest, dass dem Minister Kompetenz und Entschlossenheit fehlen, Fracking wirklich zu verhindern. Im Wortlaut:
„Einig waren sich alle Teilnehmer, dass jede Art von Fracking zur Gewinnung von Kohlenwasserstoffen verboten werden muss (es gibt kein sauberes Fracking). Während der Minister seine Bundesratsinitiative zur Änderung des Bergrechts mit einem Fracking-Verbot, die vorbereitete Veränderungssperre und dem zu verabschiedenden Raumordnungsplan als zielführend und ausreichend ansah, forderten die BI`s darüber hinaus, weitere Deiche gegen Fracking aufzubauen. Insbesondere ist zu befürchten, dass ein bundesweites Fracking-Verbot nicht durchsetzbar ist. Diese Befürchtung konnte auch der Minister nicht entkräften. Deshalb forderte die BI „Kein-CO2-Endlager“, Ausführungsverordnungen mit einem Fracking-Verbot nach Wasserhaushaltsgesetz und Berggesetz zu verabschieden. Weiterhin dringend erforderlich ist eine kritische Prüfung der Antragsunterlagen nach jetzigem Recht und Gesetz und falls möglich eine Ablehnung. Bisher ist das grob fahrlässig versäumt worden. Nach dem Bericht von Dr. Reinhard Knof und Frank Tietgen (BI Kein CO2-Endlager) und den Antworten der Ministerialen darauf gewannendie BI´s den Eindruck , dass jeder Bauantrag genauer geprüft wird als die bewilligten Anträge zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen. Knof und Tietgen hatten nach der lange vom Landesbergamt unrechtsmäßig verzögerten Erlaubnis erst am Freitag die Möglichkeit, Einsicht in die Anträge zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen zu bekommen. Was sich da eröffnete, schockierte die beiden Fracking Gegner und die Anwesenden. „Jeder Praktikant wäre in der Lage gewesen, die Anträge der Firmen zu kontrollieren, was aber nicht geschehen ist!“ so Knof. In manchen Anträgen wurde nicht einmal der aufzusuchende Bodenschatz genannt, was aber nach Bergrecht vorgeschrieben ist. Im Antrag für das Untersuchungsfeld Prasdorf wurde als Untersuchungsmethode neue Bohrtechniken und die Frackingtechnik genannt. Obwohl das Land Schleswig-Holstein ausdrücklich Fracking verbieten möchte, ist kein Mitarbeiter des MELUR darüber gestolpert (Nachlässigkeit? Absicht?)
Robert Habeck sagte zu, die Unstimmigkeiten zu prüfen und dann darüber in einem nächsten Gespräch in ca. 3 Monaten zu berichten.
Die Bürgerinitiativen erlebten einen Minister, der anscheinend nicht weiß, was in seinem Hause läuft.
Das Ministerium wird, so entsteht der Eindruck, von wenig ambitionierten Ministerialbeamten geführt. Es stellt sich die die Frage: Übernimmt der Minister nur deren Positionen und bringt keine eigenen politischen Handlungsanleitungen ein, um z.B. Genehmigungen zu erschweren oder abzulehnen?
Die Landesregierung will nach Angaben des Ministers zunächst einmal mit Hilfe der Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes „eine Art Moratorium schaffen“, mit der landesweit „Fracking“ nicht möglich ist: Es werde eine „Veränderungssperre“ erlassen – damit könne nichts genehmigt werden, was den Zielen des neu aufzustellenden Landesentwicklungsplanes widerspricht. Und dazu gehöre „Fracking“. Für die Landesregierung sei dieses Instrument aber zunächst einmal nur eine Übergangslösung. Ziel sei die Reform des Bundesbergrechtes. Ihm sei durchaus klar, dass ohne eine Raumordnungsklausel im Bergrecht der Landesentwicklungsplan nur ein zahnloser Tiger sei und dass Fracking damit nicht zu verbieten sei, so Habeck auf Nachfrage von Dietger Michaelis (Frackingfreie Zukunft Herzogtum-Lauenburg) Die Bürgerinitiativen sollen in den Prozess des Landesentwicklungsplanes nur bedingt einbezogen werden. Eine gemeinsame Erstellung der „Eckpunkte“ ist nicht beabsichtigt.
Warum das Ministerium bei der Rechtsauffassung bleibt, man könne Betriebserlaubnisse verweigern, wenn Aufsuchungserlaubnisse erteilt wurden und keine neuen Erkenntnisse vorliegen, die eine Ablehnung begründen, erschließt sich uns nicht, was vielleicht der Kürze des Gespräches geschuldet ist.
Folgende Frage blieb ebenfalls ungeklärt: „Warum zeigen sich in der Informationspolitik, die Bestandteil einer Fracking-Verhinderungspolitik sein muss, deutliche Unterschiede zwischen Schleswig-Holstein und anderen Bundesländern. Während in Nordrhein-Westfalen unproblematisch zeitnah auf der Internetseite der Bezirksregierung darüber informiert wird, welche Anträge auf Erteilung von Bergbauberechtigungen eingegangen sind, werden diese Daten in Schleswig-Holstein zu Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen erklärt.“
Der Minister sagte hingegen zu, dass die Gemeinden in Zukunft an den Verfahren für die Genehmigung der Erlaubnisgebiete beteiligt werden.
Das Gespräch wird in ca. drei Monaten fortgesetzt, u.a. um zu überprüfen, ob die zugesagten Erschwernisse für die Betriebspläne in Angriff genommen worden sind.“
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