Das zentrale Thema bei diesem vorweihnachtlichen Gespräch der nordniedersächsischen BIs mit dem Landesbergamt (LBEG) war die Entsorgung des bei der Gas- und Ölförderung anfallenden Lagerstättenwassers. Die BIs wiederholten und untermauerten ihre Forderung nach sofortiger Beendigung der Versenkung giftiger Abwässer in den Boden. Das LBEG bestritt nicht, dass es Verfahren zur technischen Reinigung des Lagerstättenabwassers gibt – aber sie seien noch nicht im großtechnischen Maßstab erprobt. Anders ausgedrückt: Das LBEG weiß darüber nicht genug.
Die BIs stellten weiter fest, dass die Kostenrechnung (das ist doch alles viel zu teuer!) weder Thema der BIs noch des LBEG sei. Mit dieser Frage werden sich die Firmen sicher befassen, wenn sie herausfinden müssen, ob sich die Förderung von Gas und Öl bei angemessenen Umweltschutzmaßnahmen noch rechnen würde. Das LBEG kann und soll bei seiner Bewilligungspraxis nicht die Kostenrechnung der Firmen vorwegnehmen.
Der „Stand der Technik“ ist überhaupt nur ein Teil der Bewertungskriterien: Es geht um den Stand der Wissenschaften (was ist möglich und erforderlich?) und um die Ethik. Was darf man riskieren, wo sind die Grenzen?
Wenn konkrete Maßnahmen zur Versenkung von Lagerstättenwasser beantragt werden, prüft das LBEG aber nur die technischen Parameter. Wie ist der Druck am Ort, in den versenkt werden soll? Wie sind die Druckverhältnisse drum herum, welche Veränderungen werden durch das Einbringen von Millionen von Kubikmetern Wasser ausgelöst? Die BIs fragten, ob man denn schon einmal eine ausgeförderte Bohrstelle (solche werden in der Regel zum Versenken benutzt) über eine Zeitlang beobachtet hat, wie sich das nach Beendigung der Gas- und Ölentnahme weiter reguliert da unten. Da musste das LBEG passen. Solche Kenntnisse hat man dort nicht. Wie soll man aber die Auswirkungen der Eingriffe vorhersagen, wenn man den Normalverlauf nicht kennt?
Um die Gesundheit der Menschen zu schützen, müssen sofort die Feststoffe
aus dem Lagerstättenwasser herausgeholt werden. An ihnen setzen sich fast alle Giftstoffe wie Arsen, Quecksilber usw. fest. Im nächsten Schritt müsste geklärt werden, was man mit den enorm hohen Salzgehalten des Wassers anfängt – unsere Klärwerke werden schon jetzt kaum fertig mit der Salzlast in der Kanalisation. Und: Was weiß denn das LBEG über die chemischen Prozesse, die in dem Lagerstättenwasser ablaufen, wenn und weil Gas oder ÖL daraus entnommen werden? Da ergibt sich eine völlig neue chemische Situation, Stoffe reagieren miteinander, oxydieren, bilden neue Moleküle. Es stimmt ja einfach nicht, dass man dasselbe wieder in die Erde presst, wie man herausholt – da ist ständige Bewegung drin, auch chemisch. Darüber konnte der Hydrogeologe des LBEG keine Auskunft geben. Man hatte sich damit noch nicht beschäftigt.
Aber es gab auch interessante Neuigkeiten aus dem LBEG. Der Präsident berichtete, das Amt bewerte derzeit alle Versenkbohrungen in Niedersachsen neu. Es blieb aber trotz Nachfragen offen, nach welchen Kriterien das LBEG diese Neubewertungen vornimmt. Es wurde lediglich darauf hingewiesen, schon 2011 sei die Versenkbohrung Soltau Z6 eingestellt worden. Leider konnten die BIs in ihrem nachträglichen „Faktencheck“ bisher nicht ermitteln, ob dafür das LBEG verantwortlich war oder Exxon diese Versenkbohrung sowieso nicht mehr nutzen wollte – auf der Homepage des LBEG fanden wir keine Hinweise darauf, dass das Amt hier tätig geworden sei.
Wie auch immer: Die BIs interessierten sich für die Neubewertung sehr und hätten gern ihre Expertise in die Erarbeitung eines Bewertungskatalogs eingebracht. Es gab aber nicht mehr als die Zusicherung des Präsidenten Sikorski, die BIs würden über die Ergebnisse zeitnah informiert. Das LBEG führt also am Rande Gespräche mit den BIs – aber setzt seine verschwiegene Tätigkeit fort. Gibt es überhaupt schon Kriterien, nach denen man die Versenkstellen bewerten will? Sind Konsequenzen vorgesehen, wenn gravierende Mängel von vornherein feststehen (wie bei den Versenkstellen in Wasserschutzgebieten, die es immer noch gibt)?
Abschließend wurden noch die Themen „Umweltbelastungen, z.B. durch Quecksilber“ sowie „Bohrschlammgruben“ kurz gestreift. Das LBEG skizzierte sein Vorhaben, 450 Bohrplätze auf Umweltbelastungen im Boden zu untersuchen. Im Jahr 2015 sollen es zunächst 100 Bohrstellen sein. Das Vorhaben dürfte sich also bis ca. 2020 hinziehen. Alle Analyse-Ergebnisse sollen zeitnah auf der Homepage des LBEG veröffentlicht werden. Luftuntersuchungen oder Überprüfungen auf Radioaktivität gehören nicht zum Untersuchungsspektrum.
Die Bohrschlammgruben stellen das LBEG vor neue Herausforderungen. Die meisten Gruben stehen nicht mehr unter Aufsicht des Bergamtes (wie sind die da alle heil rausgekommen?!). In Steimbke (Kreis Nienburg) wird das LBEG Untersuchungen von Boden und Grundwasser beginnen. Eine interministerielle Arbeitsgruppe (Wirtschafts- und Umweltministerium) unter Einbeziehung des LBEG ist gegründet. Es soll im ersten Quartal 2015 Ergebnisse der Bestandsaufnahme und Maßnahmekataloge veröffentlichen. Neue Herausforderungen – das heißt derzeit, sich damit zu beschäftigen, was vor fünfzig, dreißig und zehn Jahren übersehen wurde.
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Die BIs honorierten nach dem Gespräch, dass das LBEG gelernt hat: Das Gespräch verlief in fairem Ton, und wiederholt gab es Anerkennung der BI-Aktivitäten und die Bitte, sich im politischen Feld um eine sachgerechte gesetzliche Regulierung des Fracking- und Gasförderbereichs zu kümmern. Der Einfluss der BIs sei dort viel größer als der des LBEG… Naja. Das LBEG sollte mehr über seinen Ermessenspielraum (und wie es ihn ethisch ausfüllen kann) nachdenken, statt auf neue Gesetze zur Erleichterung der Amtstätigkeit zu hoffen.
Immer, wenn es um Festlegungen oder konkrete Perspektiven ging, wurden die LBEG-Vertreter seltsam schmallippig. Die BIs lehnen die Versenkung von Lagerstättenwasser nach wie vor grundsätzlich ab. Sie sind aber bereit, in den Bewertungsprozess, den das LBEG in den Raum stellt, ihre Expertise einzubringen. Das LBEG legt darauf keinen Wert. Letztendlich gelten die BIs nach wie vor als Problembürger. Und seine vagen Hinweise, es gebe eine Neubewertungsvorhaben, schmecken verdächtig nach Beruhigungspille. Aber so ist das bei Verwaltungslyrik: es klingt so nett, die Zahl der Reime pro Strophe ist vorgeschrieben, aber man versteht oft nicht wirklich, was gemeint sein soll.
Das LBEG lässt sich also nicht wirklich in die Karten sehen, und es verfügt über wenig Informationen, die eine sachgerechte Bewertung der Lagerstättenwasserproblematik erwarten lassen könnten. Die vom LBEG überblickte Faktenlage ist dünn. Täglich erreichen uns neue alarmierende Ergebnisse über unerklärliche Erkrankungsraten in den Gasförderregionen oder Altlasten in allen Winkeln. Die USA sind uns auch hier voraus: immer neue seriöse wissenschaftliche Untersuchungen weisen nach, dass das Trinkwasser immer mehr belastet ist und die Landschaft verbraucht. Für die BIs gibt es daher zur Zeit keine Alternative, als die gefährliche Förderung von Gas und Öl sowie die Erkundung neuer Lagerstätten augenblicklich einzustellen, bis ausreichende Erkenntnisse eine transparente Zukunftsentscheidung unter Einbeziehung der Bürger möglich machen. Daher ist die BI-Forderung:
Moratorium für Gas- und Ölförderung in Deutschland, bis die wissenschaftliche und politische Bewertung auf eine solide Grundlage gestellt ist!
Es wird ein paar Jahre dauern, bis die schädlichen Auswirkungen der bisherigen Gas- und Ölförderung dokumentiert und die Folgen saniert sind. Wir werden nicht wie bei der Atomkraft warten, bis sich der Teufelskreis von riskantem Ausbau und extrem teurem Ausstieg geschlossen hat und keiner mehr weiß, wie man aus dem Schlammassel herauskommen soll. Moratorium jetzt!
(Ingo Engelmann)
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