Niedersächsische Regierung kneift bei Fracking-Regulierung

Wie wir inzwischen erfahren haben, hat auch am zweiten Tag der Anhörung zum niedersächsischen Landesraumordnungsprogramm (LROP) keine Bereitschaft bestanden, die Nichtbefassung mit Fracking und den damit zusammenhängenden Themen im LROP zu prüfen. Es bleibt dabei: Fracking ist für die Raumordnung kein Thema.
Gleichzeitig verkündet das niedersächsische Umweltministerium in einem Umweltbericht, dass Fracking in unkonventionellen Lagerstätten nicht in Frage komme (1). Laut Umweltbericht vom 16. Februar 2016 „hält die Landesregierung auch Erprobungsmaßnahmen mit dem Zweck, die Technologie wissenschaftlich zu untersuchen, weder für erforderlich noch für vertretbar.“ Ähnlich kritisch äußert sich der Witrtschaftsminister auf eine kleine Anfrage einiger FDP-Landtagsabgeordneter, die die BGR-Studie aus dem Januar 2016 für geeignet halten, Fracking zu befürworten (2). Also: Fensterreden ja, Lippenbekenntnisse ja, aber keine Handlung, wenn es um den eigenen Verantwortungsbereich geht? Danach sieht es aus. In einer Presse-Erklärung teilt die BI „Kein Fracking in der Heide“ heute mit:

(Buchholz i.d.N., 23.02.2016) Bei der öffentlichen Erörterung des niedersächsischen Landesraumordnungsprogramms (LROP) am 17./18.02.2016 in Lüneburg wurde mitgeteilt, dass Niedersachsen sich mit dem Thema „Fracking“ im LROP nicht befassen wird. Es wird darin einfach gar nicht auftauchen. Die BI „Kein Fracking in der Heide“ äußert sich befremdet über diesen Versuch, ein brennendes Problem der Sicherung von Infrastruktur und Lebensräumen auszuklammern. Die formalen Begründungsversuche durch die zuständige Referatsleiterin des Landwirtschaftsministeriums hält die BI für vorgeschoben und fadenscheinig. Die Raumordnung darf nicht wesentliche Themen der Sicherung von Gesundheit und Umwelt verschieben, bis Fakten geschaffen sind und jegliche weitere Raumordnung ihren Sinn verliert. Ingo Engelmann von der BI: „Wir sind irritiert, dass die Landesregierung lautstark ihre Fracking-kritische Haltung verkündet, aber kneift, wenn sie im Rahmen ihrer Zuständigkeit entsprechend handeln könnte und müsste“.
Für den Landkreis Harburg würde die Verweigerung der Raumordnungsbehörde bedeuten, dass es schwerer wird, die Trinkwasservorräte in den eiszeitlichen Rinnen vor Bedrohung durch Bohrungen und Fracking zu schützen. Die Hanstedter und die Wintermoorer Rinne sind zentral für unser Wasser. Sie sind auch in der Vergangenheit leider schon durchbohrt worden. Die modernen, chemikalisch unterstützten Techniken erhöhen jetzt das Risiko von Verunreinigungen des Wassers. Die BI wird sich für den Schutz im Regionalen Raumordnungsprogramm des Landkreises Harburg sowie auch im LROP auf Landesebene weiter einsetzen.

(1) http://www.umwelt.niedersachsen.de/umweltbericht/

(2) http://www.mw.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/nach-welchen-kriterien-verwendet-die-landesregierung-wissenschaftliche-erkenntnisse-141163.html

(Ingo Engelmann)

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