Die Ölförderfirma RDG hatten wir aufgefordert, ihre Floskeln von Transparenz und Kooperationsbereitschaft mit Inhalten zu füllen und im Einzelnen konkret mitzuteilen, welche Pläne sie im Aufsuchungsfeld Oldendorf im Landkreis Harburg verfolgt. Vom Landesbergamt hatten wir erfahren, dass die Firma seit der Lizenzübernahme vor einem halben Jahr gar kein eigenes Arbeitsprogramm vorgelegt habe (siehe Beitrag auf dieser Homepage vom 20. Juni 2017). Nun äußerte sich auch die RDG gegenüber der BI „Kein Fracking in der Heide“. Da wir Transparenz sehr schätzen, dokumentieren wir hier den kurzen, per e-mail übermittelten Text:
Sehr geehrter Herr Dr. Engelmann,
wir danken Ihnen für Ihr Schreiben vom 12. Juni, welches wir im Folgenden beantworten.
Wir betonen gerne – wie in unserem letzten Schreiben an Sie –, dass es uns ein wichtiges Anliegen ist, die Öffentlichkeit umfassend über unsere Aktivitäten zu informieren. Dies gilt auch für die von uns erworbenen Erlaubnisfelder in Niedersachsen. Den umfassenden Dialog mit allen Beteiligten nehmen wir sehr ernst. Bei konkreten Projekten werden alle Entscheider in den Gemeinden und die Bürger regelmäßig über die Arbeitsschritte informiert und eingebunden.
Derzeit liegen für die Erlaubnisfelder (auch Oldendorf Verkleinerung und Lüneburg Verkleinerung) noch keine konkreten Projekte der RDG Niedersachsen vor. Sofern konkrete Projekte anstehen, informieren wir alle beteiligten Akteure und die Öffentlichkeit. Dabei stehen wir in engem Austausch mit den Behörden.
Mit freundlichen Grüßen, RDG Niedersachsen GmbH
Das ist schon alles. Gern stellen wir eine Übersetzungshilfe zur Verfügung. Das Schreiben der RDG heißt konkret: Sehr geehrte Bürgerinitiative, wir beantworten Ihre Fragen nach seismischen Untersuchungen, Explorarionsbohrungen und der Ende 2017 auslaufenden Aufsuchungsfrist nicht, dazu verlieren wir kein einziges Wort. Wir fügen der LBEG-Auskunft über das Arbeitsprogramm nichts hinzu, erwähnen das nicht einmal. Daraus dürfen Sie, liebe BI, entnehmen, dass wir kein Arbeitsprogramm haben und zur Zeit auch keine Zeitperspektive angeben können, wann es eines geben wird. Dass das den Richtlinien und Gesetzen zur Aufsuchung und späteren Förderung von Erdöl nicht entspricht, interessiert uns nicht die Bohne. Wir reden nur über Transparenz, aber wir denken nicht daran, sie auch zu praktizieren (es sei denn, wir werden durch die Aufsichtsbehörden dazu gezwungen).
Soweit die Übersetzung der Botschaft, die die Firma RDG der BI übermittelt. Wie eine durch Behörden erwirkte Transparenz aussehen kann, wird man nicht im Zuständigkeitsbereich des Landesbergamtes für Niedersachsen, Hamburg und Schleswig-Holstein beobachten können. Aber es hilft, dazu nach Bayern zu schauen. Die Bezirksregierung Südbayern veröffentlicht dort beispielsweise den Bescheid zum „Hauptbetriebsplan zur Durchführung seismischer Untersuchungen im Aufsuchungsfeld Salzach-Inn“ (1). Aufsuchende Firma: RDG. Auf neun Seiten kann man nachlesen, welche Vorbehalte von den Kommunen geltend gemacht wurden, wo ein Betretungsverbot ausgesprochen wird und was alles erlaubt ist. Die südbayerische Bergbehörde scheint den Begriff der „öffentlichen Auslegung“ ernster bzw. wörtlicher zu nehmen als das niedersächsische LBEG. Man kann dort im Internet auf die beantragten Betriebspläne zugreifen. In der Kombination mit einer skeptischen Öffentlichkeit im Oberbayrischen (2) mag das die RDG zu einer Transparenz-Offensive veranlasst haben, in diesem Kontext entstand eine eigene RDG-Homepage für das Projekt in Salzach / Ampfing. Die Öffentlichkeit wurde zu drei Tagen der Offenen Tür eingeladen. Dass im Verlauf der seismischen Untersuchungen über hundert Geophone „unsachgemäß entwendet“ (3) worden sind, fand RDG dann aber nicht witzig.
Es scheint also nicht ausgeschlossen, dass die RDG sich zu konkreteren Aussagen bewegen lässt – wenn Öffentlichkeit und Bergamt einen Druck in gleicher Richtung ausüben. Ob das zusammen mit dem LBEG realistisch ist, wird sich zeigen. Bisher mussten wir (zeitweise wöchentlich) beim LBEG nachfragen, ob es Betriebsplananträge für seismische Untersuchungen o.ä. gibt, von sich aus gab das LBEG überhaupt nichts bekannt. Dass das auch anders geht, beweist der Blick nach Bayern.
Das vom LBEG uns zur Kenntnis gegebene Arbeitsprogramm für das Aufsuchungsfeld Oldendorf ist über fünf Jahre alt und völlig überholt. Die darauf gründende Erlaubnis läuft Ende 2017 aus. Und die norddeutsche Praxis wird sein wie immer: Es wird verlängert werden. Wie wir darauf kommen? In der Antwort des Senats auf eine kleine Anfrage zum Thema Tiefengeothermie in der Hamburger Bürgerschaft stand vor ein paar Tagen: „Das AP (Arbeitsprogramm) wird im Laufe der Aufsuchungsarbeiten aufgrund der gewonnen Erkenntnisse und Auswertungen der Aufsuchungsergebnisse ständig angepasst.“ (4) Die Aufsuchungserlaubnis Tiefengeothermie Wilhelmsburg (das Gebiet reicht in einem Zipfel bis auf das Gebiet des Landkreises Harburg) lief 2017 aus. Sie wurde gerade vom LBEG bis 2019 verlängert – obwohl seit Jahren nichts passiert ist. Jetzt ist nicht mal die finanzielle Leistungskraft des beantragenden Konsortiums gesichert. Arbeitsprogramm – ständig angepasst? Ein Witz.
Im Landkreis Harburg lief die Bewilligung zur Ölförderung im Feld Fleestedt 1 am 31.05.2017 aus. Das dürfte dem Betreiber Engie seit zehn bis fünfzehn Jahren bekannt gewesen sein, aber sei’s drum. Derzeit gibt es eine vorläufige Verlängerung bis zum 30.11.2017. Das wissen wir, weil wir dauernd nachgefragt haben. Und das LBEG beschwichtigt: Eine Bewilligung (und auch deren Verlängerung) sei ja nur eine Art symbolischer Akt, mit dem der ideelle Besitz der Firma an dem ungeförderten Bodenschatz festgeschrieben wird. Ob und wie er den fördert (also auch der technische Zustand der Fördereinrichtungen) spiele da gar keine Rolle, das sei Angelegenheit des Betriebsplans. Und im Betriebsplanverfahren werde dann die Einhaltung der Gesetze inkl. der Wasserschutzrechte gewährleistet. Also sei eigentlich eine bergrechtliche Bewilligung völlig nebenächlich, so soll man wohl denken.
Das Mindeste, was wir vom LBEG nun erwarten, ist nach all den Verlängerungen und Vertröstungen ein offensiver Umgang mit den Informationen zu Betriebsplananträgen und -bescheiden. Und eine Erklärung, wie es sein kann, dass eine Firma wie RDG eine Aufsuchungserlaubnis innehat, keinen Arbeitsplan vorlegen kann, sich auf veraltete Pläne stützt und das LBEG informiert in aller „Unparteilichkeit“ darüber – statt durch Entzug der Aufsuchungserlaubnis den rechtlichen Anforderungen Genüge zu tun.
Die RDG ist eine Firma, die alles tut, was ihr nicht verwehrt wird und was sich rechnet. Das LBEG ist eine öffentliche Aufsichtsbehörde, die von unseren Steuergeldern bezahlt wird. Es wäre schön, wenn man merken könnte, dass das einen Unterschied macht.
Anmerkungen:
- http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/aufgaben/allgemein/planfeststellung/verfahren/bergbau/11254/
- http://www.br.de/nachrichten/oberbayern/inhalt/ampfing-trucks-ruetteln-erdoel-100.html
- http://www.energie-aus-ampfing.de/
- Hamburger Bürgerschaft – Schriftliche Kleine Anfragedes Abgeordneten Stephan Jersch (DIE LINKE) vom 22.06.17 und Antwort des Senats – Drucksache 21/9537 -)
(Ingo Engelmann)
Pingback: 1hallucination
Pingback: child porn