betreffend Koalitionsverhandlungen zum Thema Öl- und Gasbohren
Die achtzig Teilnehmer der sechsten Plenumssitzung der BI „Kein Fracking in der Heide“ sehen mit Sorge, dass in den Koalitionsverhandlungen für eine neue Bundesregierung offensichtlich erneut unzureichende Maßnahmen gegen eine Gefährdung unseres Trinkwassers durch Gas- und Ölbohren geplant werden.
Die neuen, durch Chemikalieneinsatz und erhöhten Wasserverbrauch gekennzeichneten Fracking-Verfahren sind völlig zu verbieten. Aufgrund des Umweltvorsorgeprinzips ist es darüber hinaus unerlässlich, die Verpressung giftiger Lagerstättenwässer in alte Bohrlöcher augenblicklich zu stoppen und weitere Gefährdungen der Umwelt (z.B. durch unkontrolliert entweichendes Methan) zu unterbinden. Die Umkehr der Beweislast in Schadensfällen muss festgelegt werden. Der geplante bessere Schutz von Wassergewinnungsgebieten reicht nicht aus, da für die nachfolgenden Generationen der gesamte Grundwasserkörper geschützt werden muss. Die Beteiligung der Öffentlichkeit an umfassenden Umweltverträglichkeitsprüfungen macht nur Sinn, wenn die UVP-Ergebnisse auch bei Zulassungen und Bewilligungen berücksichtigt werden müssen. Keine dieser Hauptforderungen wird in Ihren Plänen bisher berücksichtigt. Wir werden nicht hinnehmen, dass uns wie schon im Mai 2013 alter Wein in neuen Schläuchen verkauft werden soll.
Tostedt (Kreis Harburg) 12.10.2013 (einstimmig angenommen)
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