Was passiert am Betriebsplatz Eichheister der Neptune Energy GmbH?

Ein Bürger aus Meckelfeld, der die BI „Kein Fracking in der Heide“ seit längerem mit Interesse verfolgt hat, wies auf aktuelle Arbeiten auf dem Betriebspülatz Eichheister der Neptune Energy GmbH hin und fragte die BI nach Informationen darüber, was dort geschehe. Renate Maass von der BI fasst den Hintergrund dieses Ortes zusammen und stellt Fragen an der Landesbergamt.

Kompliziert ist der Sachverhalt durch die Grenzlage zwischen Niedersachsen und Hamburg. Auf dem Betriebsplatz Eichheister (Hamburg-Harburg) werden Lagerstättenwaser entsorgt, die z.T. aus den Bohrungen im Bereich Meckelfeld stammen (Landkreis Harburg / Niedersachsen). Es wäre bedauerlich, wenn Bürgerfragen im Dickicht der Zuständigkeiten versickern.

Aus dem Schreiben von Maass ans LBEG:

„Hintergrund

In der Gemeinde Seevetal wird seit mehr als 50 Jahren Erdöl gefördert. Die bestehenden Förderbohrungen wurden größtenteils in den 1960er Jahren abgeteuft und werden im Feldesbereich Sinstorf, vormals Sottorf Ost I, nunmehr Sinstorf vom Rechtsinhaber Mobil Erdgas-Erdöl GmbH, ehemals ENGIE E&P Deutschland GmbH, betrieben.

Folgende Bohrung des tiefen Untergrundes sind dort im Postweg 205, Beckedorf, belegen

051479800201 Sottorf-Ost 2

051479800301 Sottorf-Ost 3

051479800302 Sottorf-Ost 3a

Folgende Bohrung des tiefen Untergrundes sind hier am Mühlenweg 70 und an der Autobahnzufahrt Fleestedt belegen

051654800401 Meckelfeld-West 4

051654800402 Meckelfeld-West 4a

051654800501 Meckelfeld-West 5

051654800502 Meckelfeld-West 5a

Schon vor Jahren hatte es Unklarheiten über Verfüllungen von Bohrleitungen durch den damaligen Betreiber ENGIE gegeben. Auf Fragen der BI hatte das niedersächsische Umweltministerium damals angegeben:

„Die Rückverfüllung von Bohrungen und ihre nachfolgende Ablenkung stellt eine übliche Vorgehensweise zur Erhöhung der Förderkapazität einer Bohrung dar. Im Fall der Bohrungen Sottorf Ost 3a wurde im Jahr 2010 eine Teilverfüllung mit anschließender Ablenkung zur Wiederherstellung der technischen Integrität durchgeführt. Grund für die Maßnahme war der Eintritt von Fremdwasser in den Ringraum, welches durch die installierte Drucküberwachung festgestellt wurde. Die Ablenkung der angesprochenen Bohrungen wurde beim LBEG bergrechtlich beantragt und nach erteilter Zulassung von ENGIE durchgeführt. Im Zulassungsverfahren wurde dabei auf die Beteiligung des Landkreises Harburg und der Gemeinde Seevetal verzichtet, da lediglich die Zuständigkeit des LBEG gegeben war.“

In Bewilligungsfeld Fleestedt gab es laut Firmensprecher ENGIE, Herrn Dr. Brieske, im Schreiben vom 31. 3. 2017 ähnliche Störungen „ ..Meckelfeld West 1und Meckelfeld West 4 wurden im Zeitraum 2009/2010 teilverfüllt und aus dem bestehenden Bohrloch heraus abgelenkt. Grund für diese Arbeiten war das per Drucküberwachung festgestellte Eindringen von Flüssigkeit in den so genannten Ringraum zwischen äußerer Bohrlochverrohrung und innerem Förderstrang. Die Bohrungen wurden temporär außer Betrieb genommen. Eine Gefahr für Mensch und Umwelt durch unkontrollierten Austritt von Medium aus der Bohrung bestand zu keinem Zeitpunkt. Per Sonderbetriebsplan wurden bei der zuständigen Bergbehörde die geplanten – nach Vorliegen der Zulassung auch durchgeführten – Wartungsarbeiten an den Bohrungen beantragt.“ Im Unternehmensbericht 2009 der GDF SUEZ E&P DEUTSCHLAND GMBH, S. 24, berichtet das Unternehmen: Nach Feststellung irreparabler Schäden an den Futterrohrtouren wurden die Bohrungen Meckelfeld-West 1 und West 5 sowie Sottorf-Ost 3 des Erdölfeldes Sinstorf zum Schutz gegen unkontrollierte Wasserzuflüsse teilverfüllt.

Der Eintritt von Fremdwasser in den Ringraum war jeweils ursächlich.

Abschließend fragt Renate Maass das LBEG jetzt:

„1. Wurden Schäden seitens des Betreibers und/oder der Aufsichtsbehörden LBEG festgestellt ?Wenn ja, welche, wodurch verursacht, in welcher Tiefe?

2. Wenn ja, sind es Schäden im Sinne eines Umweltschadens, z.B.eines Grundwasserschadens nach § 90Wasserhaushaltsgesetzes? Wenn ja, wie wurde der Nachweis geführt, bitte mit Detailangaben.Wurde und wird eine Schadensbeseitigung nach dem Umweltschadensgesetz (§ 11) durchgeführt und welcheMaßnahmen angeordnet, veranlasst und kontrolliert?

3. Sind bei den genannten drei Erdölbohrungen die Bereiche zwischen äußerem Casing (äußerer Bohrlochverrohrung) und Gebirge durchgehend komplett zementiert?

4. Bis in welchen Tiefen reichen bei diesen Bohrungen die grundwasserführenden Schichten?

5. Inwieweit sind obige Bohrungen mit einer Zementschicht ausgekleidet ? Wenn nicht, warum nicht?

6. Genießen die genannten Bohrungen Bestandsschutz vor technischen Weiterentwicklungen, die sich auf den Schutz von Natur und Umwelt negativ auswirken könnten?

7. Seit welchem Zeitpunkt und unter welchen Umständen wurden die derzeit gezogenen Rohrleitungen derTiefbohrungen auf dem unversiegelten Betriebsplatz ohne Abdeckung abgelegt ?

8. Welche Betriebspläne, bzw. Sonderbetriebspläne liegen den derzeitigen Maßnahmen zu Grunde und wurde die zuständige Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, Hamburg, einbezogen und die Behörde des Stadtteils und angrenzend (100 m) die Gemeinde Meckelfeld, Seevetal, informiert? Wenn ja, wann ?Wenn nicht, frage ich, ob es im Sinne von Transparenz hinnehmbar ist, dass Arbeiten mit Lärm und Lichtemmissionen nicht an die zuständigen Behörden auf untererer und weiterführender Verwaltungsebene gemeldet und betroffenen Bürgern vermittelt werden?

9 Die geotechnischen Eingriffe aufgrund der jahrzehntelangen Förderung aus Erdöl und Erdgasreservoiren führen zu Veränderungen im Untergrund, wie z.B. Absenkung des Bodens oder Seismizität im Bereich der Reservoire.1 Gibt es Messungen über Bodenabsenkungen am Standort und welche Daten wurden zu welchem Zeitpunkt gemessen? Ich gehe davon aus, dass die Fragen keinen unangemessenen Zeitaufwand verursachen und sehe einer zeitnahen Beantwortung gerne entgegen.

Mit freundlichen Grüßen

Renate Maaß“

 

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