Wie war das wirklich im Landkreis Harburg?

Renate Maass von der BI „Kein Fracking in der Heide“  hat konkrete Fragen an das niedersächsische Umwelt- sowie das Wirtschaftsministerium gestellt. Auslöser der Fragen war die größtre Grundwasservergiftung in Westniedersachsen, die vor  durch jahrelang defekte Rohrleitungen für Lagerstättenwasser durch die DEA verursacht worden waren. Sie wurden kürzlich aufgedeckt (s. post auf dieser Homepage). Der Wortlaut der Anfrage:

Sehr geehrter Herr Minister Lies,
im Nachgang zu unserem Gespräch am 10.09.2019 in Hannover über die Havarie der Erdölbohrung Emlichheim, Bohrstelle EM 132, wo etwa 140 000 bis 220 000 Kubikmeter Lagerstättenwasser in den Untergrund entwichen, weil u. a. die Ummantelung des Bohrlochs korrodiert war, möchte ich Fragen zu bestehenden Erdölförderbohrungen im Landkreis Harburg stellen, die ähnlich Auffälligkeiten aufzeigten.

Hintergrund
In der Gemeinde Seevetal wird seit mehr als 50 Jahren Erdöl gefördert. Die bestehenden Förderbohrungen wurden größtenteils in den 1960er Jahren abgeteuft und werden im Feldesbereich Sinstorf, vormals Sottorf Ost I, nunmehr Sinstorf vom Rechtsinhaber Mobil Erdgas-Erdöl GmbH, ehemals ENGIE E&P Deutschland GmbH, betrieben.

Folgende Bohrung des tiefen Untergrundes sind dort im Postweg 205, Beckedorf, belegen

051479800201 Sottorf-Ost 2
(weitere Informationen)
051479800301 Sottorf-Ost 3
(weitere Informationen)
051479800302 Sottorf-Ost 3a
(weitere Informationen) .

Das Unternehmen Neptune Energy GmbH Deutschland ist Rechtsinhaber des Bewilligungsfeldes Fleestedt I, ehemals ENGIE E&P Deutschland GmbH.

Folgende Bohrung des tiefen Untergrundes sind hier am Mühlenweg 70, Fleestedt, belegen
Bohrung des tiefen Untergrundes
051654800401 Meckelfeld-West 4
(weitere Informationen)
051654800402 Meckelfeld-West 4a
(weitere Informationen)
051654800501 Meckelfeld-West 5
(weitere Informationen)
051654800502 Meckelfeld-West 5a
(weitere Informationen) .

In unmittelbar in Nähe der unbefestigten Betriebsplätze Mühlenweg 70 und Postweg 205 verlaufen eiszeitlichen Rinnen mit -100 m Tiefe. Sie führen im Abstrom zum Wasserwerk Bostelbek in HH.

Seevetal Beckedorf ist Einzugsgebiet für die Trinkwasserversorgung des Wasserwerkes Bostelbek HH (HH Drucksache 21/6292 -Betr.: Statusbericht zur Trinkwasserversorgung in Hamburg), außerdem befindet sich angrenzend das Trinkwasser Vorranggebiet und das dazugehörige WSG Woxdorf.

Am 22.06.2017 erhielt ich Antwort zu meiner Anfrage vom 24.04.2017 von Herrn Mathias Eberle, Leiter des Referates 23, „Grundwasser, Wasserversorgung, Fachplanungs- und Datenmanagement, Gewässerkundlicher Landesdienst“ Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz in 30169 Hannover, Archivstraße 2 .

Im Antwortschreiben vom 22.06.2017 des MU fand ich folgende Angaben:
Teilverfüllung Sottorf Ost 3a
Die Rückverfüllung von Bohrungen und ihre nachfolgende Ablenkung stellt eine übliche Vorgehensweise zur Erhöhung der Förderkapazität einer Bohrung dar. Im Fall der Bohrungen Sottorf Ost 3a wurde im Jahr 2010 eine Teilverfüllung mit anschließender Ablenkung zur Wiederherstellung der technischen Integrität durchgeführt. Grund für die Maßnahme war der Eintritt von Fremdwasser in den Ringraum, welches durch die installierte Drucküberwachung festgestellt wurde. Die Ablenkung der angesprochenen Bohrungen wurde beim LBEG bergrechtlich beantragt und nach erteilter Zulassung von ENGIE durchgeführt. Im Zulassungsverfahren wurde dabei auf die Beteiligung des Landkreises Harburg und der Gemeinde Seevetal verzichtet, da lediglich die Zuständigkeit des LBEG gegeben war.“

In Bewilligungsfeld Fleestedt gab es laut Firmensprecher ENGIE, Herrn Dr. Brieske, im Schreiben an Dr. Engelmann vom 31. 3. 2017 ähnliche Störungen „ ..Meckelfeld West 1 und Meckelfeld West 4 wurden im Zeitraum 2009/2010 teilverfüllt und aus dem bestehenden Bohrloch heraus abgelenkt. Grund für diese Arbeiten war das per Drucküberwachung festgestellte Eindringen von Flüssigkeit in den so genannten
Ringraum zwischen äußerer Bohrlochverrohrung und innerem Förderstrang. Die Bohrungen wurden temporär außer Betrieb genommen. Eine Gefahr für Mensch und Umwelt durch unkontrollierten Austritt von Medium aus der Bohrung bestand zu keinem Zeitpunkt. Per Sonderbetriebsplan wurden bei der zuständigen Bergbehörde die geplanten – nach Vorliegen der Zulassung auch durchgeführten – Wartungsarbeiten
an den Bohrungen beantragt.“

Im Unternehmensbericht 2009 der GDF SUEZ E&P DEUTSCHLAND GMBH, S. 24, berichtetdas Unternehmen: Nach Feststellung irreparabler Schäden an den Futterrohrtouren wurden die Bohrungen Meckelfeld-West 1 und West 5 sowie Sottorf-Ost 3 des Erdölfeldes Sinstorf zum Schutz gegen unkontrollierte Wasserzuflüsse teilverfüllt.

Meine Fragen:

1. Wurde seitens des Betreibers und der Aufsichtsbehörden LBEG geprüft, ob durch den Eintritt von Fremdwasser in den Ringraum der Bohrung Sottorf Ost 3a ein Schaden im Sinne eines Umweltschadens in Form eines Grundwasserschadens nach § 90 Wasserhaushaltsgesetz entstanden war? Wenn ja, wie wurde der Nachweis geführt, bitte mit Detailangaben. Wurde eine Schadensbeseitigung nach dem Umweltschadensgesetz (§ 11) durchgeführt und welche Maßnahmen wurden angeordnet, veranlasst und kontrolliert?

2. Wurde seitens des Betreibers und der Aufsichtsbehörden LBEG geprüft, ob durch den Eintritt von Fremdwasser in den Ringraum der Bohrungen Meckelfeld West 1 und Meckelfeld West 4 Schäden im Sinne eines Umweltschadens in Form von Grundwasserschäden nach § 90 Wasserhaushaltsgesetz entstanden war? Wenn ja, wie wurde der Nachweis geführt, bitte mit Detailangaben. Wurden Schadensbeseitigungen nach dem Umweltschadensgesetz (§ 11) durchgeführt und welche Maßnahmen wurden angeordnet, veranlasst und kontrolliert?

Zusatzfragen zu 1 + 2:
Sind bei den drei Erdölbohrungen die Bereiche zwischen äußerem Casing (äußerer Bohrlochverrohrung)und Gebirge durchgehend komplett zementiert? Konnte Lagerstättenwasser und Erdöl durch die geschädigten Futterrohrtouren in den Bereich zwischen äußerer Bohrlochverrohrung und Gebirge nach oben in grundwasserführende Schichten aufsteigen? In welchen Teufenlagen befanden sich die geschädigten Futterrohrtouren bei den einzelnen Bohrungen? Bis in welchen Tiefen reichen bei diesen Bohrungen die grundwasserführenden Schichten?

3. Genießen die genannten Bohrungen, die vor den 1980er-Jahren hergestellt worden sind, Bestandsschutz vor technischen Weiterentwicklungen, die sich auf den Schutz von Natur und Umwelt negativ auswirken können?

4. Inwiefern ist die Ausführung, dass „seit den 1980er-Jahren nach der niedersächsischen Tiefbohrverordnung die Pflicht besteht Bohrungen mit einer Zementschicht auszukleiden“ zutreffend, und wie verhält es sich bei den obig benannten Bohrungen?

5. Seit welchem Zeitpunkt und unter welchen Umständen ist der Betrieb von korrodierten Rohrleitungen und Tiefbohrungen, die unter das Bergrecht fallen, in Niedersachsen zulässig bzw. unzulässig?

6. Ist aus Sicht MU die fehlende Beteiligung bei den Zulassungen der Sonderbetriebspläne von NLWKN, des Landkreises Harburg und der Gemeinde Seevetal hinnehmbar, da angeblich lediglich die Zuständigkeit des LBEG gegeben war?

7. Gibt es weitere vergleichbare Vorfälle im Lande Niedersachsen?

8. Ist es in Zukunft vertretbar, dass Umweltschäden nicht durch die zuständigen Behörden auf untererer und weiterführender Verwaltungsebene gemeldet, erfasst, bewertet und unter deren Beteiligung saniert werden?

Mit freundlichen Grüßen

Renate Maaß

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